ACA
Advanced Computer Automation Gesellschaft mit
beschränkter Haftung
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
52.392,00 |
69.275,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
79,50 |
142,50 |
| II.
Sachanlagen |
52.312,50 |
69.133,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
56.920,02 |
65.523,42 |
| I.
Vorräte |
42.416,08 |
42.553,11 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.019,81 |
21.037,05 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.484,13 |
1.933,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
693,03 |
635,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
110.005,05 |
135.434,31 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.997,81 |
70.135,85 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
0,00 |
50.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
5.428,74 |
11.300,86 |
| IV.
Jahresüberschuss |
861,96 |
5.872,12 |
| B.
Rückstellungen |
2.350,00 |
2.550,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
86.657,24 |
62.748,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
110.005,05 |
135.434,31 |
Anhang
Anhang zum 31.12.2010
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i.
S. von § 267 Abs. 1 HGB. Von den Ausnahmeregelungen
des § 286 HGB und den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
haben wir Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden
gemäss den §§ 242 und 264 HGB, den
Vorschriften des GmbHG und den Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Die Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden erstmals
bei der Aufstellung des Jahresabschlusses angewandt,
führten aber zu keinen Änderungen.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
wurde von der Fortführung der Gesellschaft ausgegangen
( going concern ). Tatsächliche oder rechtliche
Gegebenheiten, die dem entgegenstehen könnten,
sind nicht erkennbar.
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Es handelt sich dabei um
Aufwendungen für Software.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
bis zu 410 € netto wurden im Geschäftsjahr voll
abgeschrieben.
Der in den Jahren 2008 und 2009 in
Übereinstimmung mit steuerlichen Vorschriften
gebildete Sammelposten für
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von
mehr als 150.- € und nicht mehr als 1.000.- €
wurde gem. § 67 Abs. 4 EGHGB beibehalten.
Die Vorräte wurden durch Bestandsaufnahme
ermittelt und zu Anschaffungskosten bewertet, eine
Abschreibung auf den beizulegenden niedrigeren Wert war
nicht vorzunehmen.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet
und haben alle eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Der alleinige Gesellschafter hat die im Jahr 2005
eingestellte freie Kapitalrücklage in Höhe von
50.000,00 € aufgelöst und dem
Gesellschafterdarlehen zugeführt.
Die sonstigen Rückstellungen sind in der
Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt worden, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist, um alle ungewissen Verbindlichkeiten sowie
erkennbaren Risiken abzudecken. Die Rückstellung zur
Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht der
Geschäftsunterlagen hat eine Restlaufzeit von 10
Jahren. Die übrigen Rückstellungen haben alle
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Wirtschaftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt und haben alle eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Sonstige Pflichtangaben:
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
bestanden nicht.
Zum Geschäftsführer war im Wirtschaftsjahr
2010 bestellt:
der Dipl. Informatiker Andreas Bahrdt, Berlin
Gegenüber dem Gesellschafter bestand am
Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit in Höhe von
72.616,43 €, die mit 1% p.a. verzinst wurde.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2011 festgestellt.
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