Master Data

Registry
Register court Jena HRB 210066
Registered
3/21/2006
Industry
Other information technology and computer service activitiesComputer consultancy activitiesWholesale of computers, computer peripheral equipment and software
Purpose
Das Herstellen und Handeln mit Hard- und Software der IT-Branche, die Entwicklung und Vertrieb von Programmen sowie IT-Dienstleistungen aller Art.

History

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Management

NameRole
Albert Pohl
since 6/4/2025
Procura
Ferdinand Klemm
since 4/24/2023
Managing Director
Jens Stephan Delling
since 3/21/2006
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

Identified persons (3)

NameOwnership
50.00%
26.00%

Shareholders
Beta

3 shareholders

GmbH structure

2 of 3 shown

Name
Location
Amount
Share
Jan Busse Verwaltungs GmbH
Germany
€12,500
50.00%
Innofino GmbH
Germany
€6,500
26.00%

Financial Report

Delling.net GmbH

Saalburg-Ebersdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 10.354,00 12.033,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 80,00 0,00
II. Sachanlagen 10.274,00 12.033,00
B. Umlaufvermögen 59.399,01 53.904,47
I. Vorräte 7.296,71 408,89
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 26.953,16 33.808,56
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 25.149,14 19.687,02
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.248,75 4.514,41
Bilanzsumme, Summe Aktiva 72.001,76 70.451,88

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 56.378,06 52.517,26
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 27.517,26 25.312,74
III. Jahresüberschuss 3.860,80 2.204,52
B. Rückstellungen 6.616,75 7.986,00
C. Verbindlichkeiten 9.006,95 9.948,62
Bilanzsumme, Summe Passiva 72.001,76 70.451,88

Anhang


A.  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses gelten die folgenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften. Diese richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (BilMoG) und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung wie Einzelbewertung, Periodenabgrenzung, Realisations-, Imparitäts-, Vorsichts-, Wertaufhellungs-, Stetigkeits- und Going-Concern-Prinzip.
Posten in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird gemäß § 253 Abs. 3 HGB zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung sind außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist.
Da allgemeine handelsrechtliche Bewertungsgrundsätze den steuerrechtlichen Änderungen des § 6 Abs. 2 und Abs.2a EStG ab dem Kalenderjahr 2008 nicht entgegenstehen, kommen diese weiterhin zur Anwendung.
Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens werden gemäß §§ 253 Abs. 4, 256 HGB zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger sind, werden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bewertet. Zweifelhafte, einbringungsgefährdete Forderungen werden einzelwertberichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden gemäß § 249 Abs. 1 HGB für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind abzuzinsen.
Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Steuerliche Wahlrechte gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 EStG wurden nicht ausgeübt mit der Folge, dass weitere Erläuterungen in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse entfallen (§ 5 Abs. 1 S. 2 EStG).

B.  Informationen zur Bilanz

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

C.  Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Jens Delling, Dipl.-Ing. Elektronik

Saalburg-Ebersdorf, den 11.08.2011

Der Geschäftsführer:
Gez.: Jens Delling
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.08.2011 festgestellt.

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