Master Data

Registry
Register court Potsdam HRB 22855
Registered
1/21/2010
Industry
Management activities of other holding companiesManagement activities of holding companies with predominantly financial shareholdingsActivities of holding companies
Purpose
Die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Verwaltung des eigenen Vermögens. Zur Verwaltung eigenen Vermögens gehört auch die Verwaltung von eigenen Wertpapieren, Finanzanlagen, Immobilien und Beteiligungen. Ferner ist Gegenstand der Gesellschaft der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von eigenen Vermögensbeteiligungen sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding. Ausgenommen sind die Durchführung von Bankgeschäften, die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer, Rechts- und Steuerberater sowie jedweder Tätigkeit, die einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung bedarf.

History

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Management

NameRole
Susanne Dr. Frieß
since 1/21/2010
Managing Director

Financial Report

HWO GmbH

Zossen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 47.469.170,34 48.202.732,80
I. Finanzanlagen 47.469.170,34 48.202.732,80
B. Umlaufvermögen 780.653,48 1.478.589,78
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 404.986,04 1.043.441,18
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 375.667,44 435.148,60
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 85.638.468,34 78.656.383,67
Bilanzsumme, Summe Aktiva 133.888.292,16 128.337.706,25

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 161.450,00 161.450,00
II. Kapitalrücklage 4.153.600,00 4.153.600,00
III. Gewinnrücklagen 57.100.000,00 57.100.000,00
IV. Bilanzverlust 147.053.518,34 140.071.433,67
V. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 85.638.468,34 78.656.383,67
B. Rückstellungen 103.616,00 103.389,00
C. Verbindlichkeiten 133.784.676,16 128.234.317,25
Bilanzsumme, Summe Passiva 133.888.292,16 128.337.706,25

Anhang


 
Allgemeine Angaben

Prüfungspflicht

Unsere Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB und unterliegt damit nicht der Prüfungspflicht.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 30.07.2009 aufgestellt. Die Vorjahreszahlen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden nicht an die Vorschriften des HGB n.F. angepasst (Art. 67 Abs. 8 EGHGB n.F.).

Weiterhin werden die Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch genommen. Zum Zwecke der Veröffentlichungen macht sie von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach § 326 HGB Gebrauch.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierung erfolgte unter going-concern-Gesichtspunkten und zwar wie bisher unverändert nach den für die Gesellschaft maßgeblichen handelsrechtlichen Vorschriften des HGB, weil die Geschäftsführung davon ausgeht, dass der Bestand des Unternehmens gesichert ist. Wir verweisen hierzu auf unsere Aussagen bei den Erläuterungen zur Passiva

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert ange­setzt.

Das Umlaufvermögen wird nach dem strengen Niederstwertprinzip angesetzt.

Die Höhe der Rückstellungen wurde nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Erläuterung zur Bilanz

PASSIVA

Als Gezeichnetes Kapital wird das Stammkapital mit T€ 161 ausgewiesen.

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt 85.638.468,34 €

Die Gesellschaft ist auf den Stichtag bilanziell überschuldet. Die Annahme der Fortführungsfähigkeit im Sinne des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ergibt sich aufgrund eines Finanzplans, der das gesamte Kalenderjahr 2011 umfasst. Wir verweisen hierzu auch auf unsere Ausführungen unter Punkt Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.

Aufgrund des vermögensverwaltenden Charakters der Gesellschaft sind die im Finanzplan abgebildeten Zahlungsströme überschaubar und vorhersehbar.

Da mit der Vorlage des Finanzplans die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen als überwiegend wahrscheinlich anzusehen ist (§ 19 Abs. 2 Satz 1 InsO), ist eine rechtliche Überschuldung trotz möglicher Vermögensunterdeckung nicht gegeben.

Für eine Pensionsverpflichtung wurde eine Pensionsrückstellung gebildet. Das versicherungsmathematische Gutachten vom 15. Dezember 2010 geht von folgenden Rechnungsgrundlagen aus:
  

Rechnungszins:
5,14%
Gehaltssteigerung der Vorjahresrente:
2,0%
Biometrische Grundwerte:
Richttafeln 2005G nach Heubeck



Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als fünf Jahren.

Sonstige Angaben

Organe der Gesellschaft

Geschäftsführerin

Dr. Susanne Frieß, Rechtsanwältin, Zeuthen

Die Geschäftsführerin Dr. Susanne Frieß ist einzelvertretungsberechtigt.

Frau Dr. Susanne Frieß ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

...............................................
gez. Dr. Susanne Frieß

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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