Master Data

Registry
Register court Schweinfurt HRB 2479
Registered
2/14/1994
Industry
Activities of agents involved in the wholesale of motor vehiclesRetail sale of motor vehicles with a maximum permissible weight not exceeding 3,5 tonsRetail sale of motor vehicles with a maximum permissible weight of more than 3,5 tons
Purpose
Der An- und Verkauf von Gebraucht- und Neuwagen, die Autovermietung, die Reparatur von Fahrzeugen aller Art einschließlich Unfallinstandsetzung, die Vermittlung von Versicherungen, die Finanzierung und Leasing.

History

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Management

NameRole
Erich Fischer
since 12/9/2002
Managing Director

Financial Report

Autohaus Fischer GmbH

Schweinfurt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 14.832,50 24.290,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 0,50
II. Sachanlagen 14.832,00 24.290,00
B. Umlaufvermögen 646.036,80 588.888,37
I. Vorräte 108.605,04 168.789,36
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 214.807,20 156.153,08
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 322.624,56 263.945,93
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.729,00 2.807,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 663.598,30 615.985,87

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 437.830,84 405.845,37
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnrücklagen 412.266,25 380.280,78
B. Rückstellungen 167.046,97 143.072,00
C. Verbindlichkeiten 58.720,49 67.068,50
Bilanzsumme, Summe Passiva 663.598,30 615.985,87

Anhang


 
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015
 

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Autohaus Fischer GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.


Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

-  Beteiligungen zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.


Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz

Pensionsrückstellungen

Ein versicherungsmathematisches Gutachten zur Bewertung der Pensionsverpflichtung nach den
Regeln des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) lag nicht vor. Der Ansatz zum handelsrechtlichen Erfüllungsbetrages wurde ausgehend vom steuerlichen Teilwert nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geschätzt.

Im Zusammenhang mit der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde vom Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch gemacht. Soweit auf Grund der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen oder Anwartschaften auf Pensionen eine Zuführung zu den Rückstellungen erforderlich war, wurde dieser Betrag im laufenden Geschäftsjahr zu 1/15 berücksichtigt.
Die Pensionsrückstellung wurde gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit dem der Finanzierung dienenden Wertpapiervermögen saldiert.


Feststellung des Jahresabschlusses und Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses

Der Jahresabschluss wurde am 21.07.2016 festgestellt.
Die Gesellschafterversammlung hat den Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen.


Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:

Erich Fischer


Unterschrift der Geschäftsleitung

Schweinfurt, den 21.07.2016

gez. Erich Fischer
  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2015 - 31.12.2015

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 47.603,65 EUR.

1.1.2014 - 31.12.2014

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 6.381,05 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.

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