MediaTech EDV-Service GmbH

Lindenberg 83, 82343 Pöcking, DEU

Master Data

Registry
Register court München HRB 110313
Registered
7/31/1995
Industry
Computer consultancy activitiesOther information technology and computer service activitiesWholesale of computers, computer peripheral equipment and software
Purpose
Erbringung von EDV-Dienstleistungen jeglicher Art, An- und Verkauf von EDV-Hard- und Software, sowie Beratung und Betreuung im EDV-Bereich.

History

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Management

NameRole
Ronald Manfred Fischer
since 12/29/2021
Managing Director
Margot Fischer
since 2/4/2008
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Fischer
100.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Fischer
30000
60.00%
Fischer
20000
40.00%

Financial Report

MediaTech EDV-Service GmbH

Pöcking

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 7.018,00 3.886,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 739,50 3,50
II. Sachanlagen 6.278,50 3.882,50
B. Umlaufvermögen 69.758,74 32.064,06
I. Vorräte 3.908,09 1.471,40
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 59.894,91 21.446,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.955,74 9.146,16
C. Rechnungsabgrenzungsposten 959,83 698,48
Bilanzsumme, Summe Aktiva 77.736,57 36.648,54

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 30.878,58 7.138,58
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 5.313,99 -18.426,01
B. Rückstellungen 3.796,00 3.288,00
C. Verbindlichkeiten 43.061,99 26.221,96
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 33.061,99 16.221,96
Bilanzsumme, Summe Passiva 77.736,57 36.648,54

Anhang zum Jahresabschluss 2010

MediaTech EDV-Service GmbH, Lindenberg 83, 82343 Pöcking

A. Allgemeines

Der Jahresabschluss der MediaTech EDV-Service GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Sofern hierfür ein Wahlrecht besteht, werden Angaben im Anhang und nicht der Bilanz oder Gewinn- oder Verlustrechnung gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Zur Berücksichtigung der allgemeinen Kreditrisiken wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt und ist voll einbezahlt.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 30.158,82 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 0,00 Euro

Ausschüttungssperre

Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0,00 Euro der Ausschüttungssperre.

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen keine Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt:

Frau Margot Fischer, Starnberg

Unterschrift der Geschäftsleitung

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 17.10.2011 festgestellt.

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