Agents involved in the sale of audio and video equipment
Hanwha SolarOne GmbHLiquidated
85737 Ismaning, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Sungyong Jung since 5/10/2022 | Liquidator |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Unresolved chains (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
HANWHA SOLARONE HONGKONG LIMITED | 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Hanwha SolarOne GmbHIsmaningJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.10.2015Bilanz zum 31.10.2015der Hanwha SolarOne GmbH i.L.AKTIVSEITE
München, den 29.02.2016 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.10.2015der Hanwha SolarOne GmbH i.L.
München, den 29.02.2016 Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr 2015der Hanwha SolarOne GmbH i.L., IsmaningA. Allgemeine AngabenDie Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 15.10.2015 beschlossen, dass die Gesellschaft mit Ablauf des 31.10.2015 aufgelöst wird. Der Jahresabschluss der Hanwha SolarOne GmbH i.L., Ismaning, wurde daher nur teilweise unter Beachtung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften (§§ 246-256 a HGB) sowie des § 264 HGB erstellt. Von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist aufgrund des Liquidationsbeschlusses nicht mehr auszugehen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in den § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft hat die größenabhängigen Aufstellungserleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch genommen. B. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Bilanzierung und Bewertung erfolgt nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten oder. Herstellkosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung, bzw. zu niedrigeren Liquidationswerten angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 150,00 bis EUR 410,00 werden entsprechend der steuerlichen Vorgabe im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. In der Vergangenheit wurden geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 entsprechend der steuerlichen Vorgabe auf fünf Jahre verteilt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Stichtagswerten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen bilanziert. Alle übrigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Höhe oder Fälligkeit unsicher ist. Rückstellungen werden nur gebildet, wenn ihnen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten zu Grunde liegt. Die Rückstellungen werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und nicht mit Erstattungsansprüchen saldiert. Rückstellungen, die eine große Zahl verschiedener Posten umfassen, werden mit ihrem Erwartungswert bilanziert. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen zur Bilanz1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage 3 Anhang A dargestellt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. In den Forderungen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 7.627 (Vj. TEUR 3.599) enthalten. 3. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Dies gilt auch für das Vorjahr. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 7.382 (Vj. TEUR 6.541) enthalten. 4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Im Rahmen der Liquidation wurden die bestehenden Miet- und Leasingverträge kurzfristig gekündigt. D. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Abschreibungen für Immaterielle Vermögensgegenstände betragen TEUR 1 (Vj. TEUR 3), für Sachanlagen TEUR 47 (Vj. TEUR 53). E. Ergänzende Angaben1. Anzahl der Arbeitnehmer Die Anzahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 17 (Vj. 32). Bei den Mitarbeitern handelt es sich ausschließlich um Angestellte. 2. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Bei der Gesellschaft ergibt sich zum 31.10.2015 ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von TEUR 2.053. Infolge Vorliegens entsprechender Rangrücktrittsvereinbarungen lag eine Überschuldung gem. §§ 64 Abs. 1 GmbHG, § 19 Abs. 2 InsO nicht vor. 3. Geschäftsführung § 285 Nr. 10 HGB Geschäftsführer in 2015 waren:
Mit Gesellschafterbeschluss vorn 15.10.2015 wurde Herr Kyung Min Kim zum Liquidator der Gesellschaft bestellt. Bezüglich der Gesamtbezüge der Geschäftsführer wird von der Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. 4. Angaben gem. § 285 Nr. 12 HGB Rückstellungen für:
5. Angaben gem. § 285 Nr. 14 HGB Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der Hanwha SolarOne Hong Kong Limited, Hong Kong Reg. Nr. 1133065, China, einbezogen.
Ismaning, den 29.02.2016 Hanwha SolarOne GmbH i.L. Der Liquidator gez. Kyung Min Kim Anlagespiegel zum 31.10.2015der Hanwha SolarOne GmbH, Ismaning
Lagebericht 2015Hanwha SolarOne GmbH 2015I. Rahmenbedingungen und Geschäftsverlauf 2015Die Hanwha SolarOne zählt weltweit zu den zehn größten Herstellern von Photovoltaikmodulen. Die Hanwha SolarOne liefert kosteneffiziente, hochwertige PV-Module. Es handelt sich um einen Geschäftsbereich der Hanwha Group, einer der größten Unternehmensgruppen in Südkorea. Hanwha SolarOne bedient alle Marktsegmente über ein stetig wachsendes Netz externer Installateure, Distributoren, OEM-Hersteller und Systemintegratoren. Hanwha SolarOne pflegt eine weltweit starke Präsenz. Sein globales Vertriebsnetz umfasst Europa, Nordamerika, Südamerika, Asien, Afrika und den Nahen Osten. Die Hanwha SolarOne GmbH, im Folgenden auch HSO GmbH genannt, ist ein Unternehmen der Hanwha SolarOne und beschäftigt sich mit dem Verkauf und Service von Produkten aus dem Photovoltaikbereich. Die Gesellschaft ist im Wesentlichen verantwortlich für den Vertrieb und Service in Europa, Afrika und Südamerika sowie die Belieferung Europäischer Kunden weltweit. Der Fokus der HSO GmbH liegt in der Kundengewinnung, der Auftragsabwicklung sowie im technischen Support. Dabei agiert sie auch als Vertriebs- und Vermittlungs-Agentur für Photovoltaik-Module, die von der Hanwha SolarOne (Qidong) Co. Ltd. in China hergestellt werden. Durch den harten Wettbewerb der Solar-Branche in allen Segmenten, waren die Verkaufsvolumen für unsere Produkte über den gesamten Jahresverlauf gesehen weiter rückläufig. Damit zusammenhängend hat sich auch der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr weiter reduziert. Durch bestehende Regelungen der EU-Kommission wurden die Einkaufs- und Verkaufspreise in Europa bei einer Fertigung in China an ein Mindestpreis-Niveau gebunden. Zusätzlich waren die Mengen weiterhin stark reguliert. Dazu kommt, dass europäische Märkte aufgrund notwendiger Anpassungen der Energieversorgung (Energiewende) auf Einspeisevergütungen und Anfangssubventionen verzichten, so dass unsere Kunden Gewinne im freien Energiemarkt erzielen müssen. Die Schwester-Firma Hanwha Q Cells GmbH ist in Europa ebenfalls in der Photovoltaik-Branche tätig. Durch Fertigungen außerhalb Europas ist sie, im Gegensatz zu Hanwha SolarOne GmbH jedoch nicht an die Mindestpreis-Regelung der EU-Kommission gebunden. Da die EU-Kommission nicht in der Lage ist, mögliche Quer-Subventionen zwischen den beiden Schwester-Firmen zu kontrollieren, erfolgte die Anweisung, dass nur eine der beiden Firmen zukünftig für den Europäischen Markt tätig sein darf. Aus diesem Grund entschied sich die Hanwha SolarOne GmbH, den Vertrag zur Mindestpreis-Regelung zwischen der EU-Kommission und der Chinesischen Handelskammer auf Eis zu legen und die Vertriebs- und Verkaufstätigkeit in Europa einzustellen. Dadurch entfiel das Geschäftsmodell für die Aufrechterhaltung der HSO GmbH und zum 01.11.2015 wurde die Liquidation der Firma beschlossen. II. Lage des UnternehmensAufgrund der mit Wirkung zum 31.10.2015 beschlossenen Liquidation der Hanwha SolarOne GmbH ist ein Vergleich des Geschäftsjahrs 2015 mit dem Vorjahr nur bedingt möglich. 1. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2015 ist der Rohertrag I vom Umsatz in Höhe von TEUR 3.809 (Vorjahr: TEUR 4.694) im Vergleich zum Jahr 2014 um ca. 19 % gesunken. Dies war einerseits bedingt durch den Umsatzrückgang von TEUR 28.493 (Vorjahr) auf TEUR 21.502 ( ca. -25 %) und einem zunehmenden Verkauf außerhalb der EU, der begleitet war von niedrigeren Verkaufspreisen. Außerhalb der EU konnten nicht die in der EU üblichen Preise erreicht werden. Diesen niedrigeren Verkaufspreisen standen die vorgegebenen höheren Einkaufspreise gegenüber. Der Personalaufwand verringerte sich um ca. 17 % infolge des mit der Liquidation einhergehenden Personalabbaus. Die Vertriebskosten haben sich in Bezug auf das Vorjahr aufgrund verstärkter Marketingaktivitäten und Präsenz auf diversen Fachmessen zu Jahresbeginn um TEUR 137 erhöht. Durch das bestehende US-Dollar-Darlehen mussten neben zwischenzeitlichen Kursgewinnen erhebliche Kursverluste hingenommen werden, da der Euro gegenüber dem US-Dollar an Wert verlor. Per Saldo ergibt sich im Geschäftsjahr 2015 ein Kursverlust i.H.v. ca. TEUR 553. Insgesamt wurde das Geschäftsjahr mit einem deutlichen Jahresfehlbetrag i.H.v. TEUR 1.336 abgeschlossen. 2. Finanzlage Erforderliche Liquidität wurde stets von der der Hanwha SolarOne Gruppe zur Verfügung gestellt. Im Geschäftsjahr 2015 bestanden ausschließlich Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen der Hanwha-Gruppe. 3. Vermögenslage Die Aktivseite der Vermögenslage der Gesellschaft wird durch Forderungen gegen verbundene Unternehmen TEUR 7.746 (Vorjahr: TEUR 4.042) sowie liquide Mittel TEUR 3.953 (Vorjahr: TEUR 4.709) geprägt. Auf der Passivseite stehen einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag i.H.v. TEUR -2.053 (Vorjahr TEUR -717) im Wesentlichen Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen i.H.v. TEUR 14.733 (Vorjahr: TEUR 28.667) gegenüber. Infolge einer Rangrücktrittserklärung der Gesellschafterin liegt eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne nicht vor. III. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten. IV. Chancen und Risiken der künftigen EntwicklungAufgrund der Entscheidung, der Hanwha SolarOne-Gruppe, die HSO GmbH zu liquidieren, ist eine weitere Geschäftstätigkeit nicht vorgesehen. Die Liquidation wird mit Hochdruck durchgeführt, allerdings wird erwartet, dass ein Abschluss aufgrund verschiedener Faktoren nicht vor Ende Oktober 2016 vollzogen werden kann. Dies liegt unter anderem daran, dass notwendige Verkäufe (z.B. Inventar), bestehende Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten, Kündigungen von Verträgen mit Dienstleistern und auch mögliche arbeitsrechtliche Schritte gegenüber gekündigten Mitarbeitern einer vorzeitigeren Beendigung entgegenstehen.
Ismaning, im Februar 2016 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers"Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Hanwha SolarOne GmbH i.L. für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2015 bis 31. Oktober 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vorn Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-grundsätze und der wesentlichen Einschätzung der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt eine zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die mit Ablauf des 31.10.2015 beschlossene Liquidation der Gesellschaft hin, wodurch der Fortbestand des Unternehmens beendet ist."
München, den 20.05.2016 Limmer
& Geissen Treuhandgesellschaft mbH
durch: Sylvia Danzer, Wirtschaftsprüferin Dieter Geissen, Wirtschaftsprüfer Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfling hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin. |
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