Fun und
Spiel GmbH (vormals: Fun und Spiel UG
(haftungsbeschränkt))
Landsberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
214.050,88 |
191.989,88 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.105,55 |
31.684,39 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.813,21 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
222.969,64 |
223.674,27 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
184.095,35 |
175.113,74 |
| B.
Rückstellungen |
1.650,00 |
7.005,40 |
| C.
Verbindlichkeiten |
37.224,29 |
41.555,13 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
7.168,77 |
1.611,03 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
37.224,29 |
41.555,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
222.969,64 |
223.674,27 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2015 wurde nach den Vorschriften des HGB insbesondere der
§§ 242 ff. HGB und in Anlehnung der §§
264 ff. HGB sowie unter Berücksichtigung der
größenabhängigen Erleichterungen
aufgestellt.
Die Gesellschaft gilt nach den
Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB als
kleine Kapitalgesellschaft.
Bei den Erläuterungs- und Ausweispflichten im
Anhang wurde ebenfalls von den genannten
größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch
gemacht.
Sofern wahlweise Angaben in der Bilanz oder im Anhang
getätigt werden können, wurden diese Angaben in
der Bilanz ausgewiesen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen
den handelsüblichen und ertragsteuerlichen
Vorschriften. Der Jahresabschluss enthält
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge,
soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das
Saldierungsverbot nach § 246 Abs. 2 HGB wurde
beachtet.
Sämtliche Bilanzposten sind gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Die im Anlagenvermögen ausgewiesenen
Gegenstände sind bestimmt, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Rückstellungen wurden nach den Bestimmungen des
§ 249 und § 253 Abs. 1 HGB gebildet.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des
§ 250 HGB ausgewiesen.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wurde von einer Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden sind zum
Abschlussstichtag einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr.
und 3 HGB).
Das Vorsichtsprinzip gemäß § 252 Abs.
1 Nr. 4 HGB wurde beachtet.
Bewertungsmethoden
Die einzelnen Bilanzposten wurden wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten unter Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden
durch Abschreibungen auf diese Forderungen
berücksichtigt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach den Bestimmungen
des § 249 HGB gebildet und nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung, im Einklang mit § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB, angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen
Rückzahlungsbeträgen passiviert.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestehen nicht.
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Frau
Dajmila Wilhelm (Kauffrau) geführt. Sie ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt EUR 8.981,61.
Dieser wird mit dem Verlustvortrag verrechnet.
sonstige Berichtsbestandteile
Landsberg, 26.07.2016
Die Geschäftsführerin
Djamila Wilhelm
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.07.2016 festgestellt.
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