Alkasol GmbHLiquidated

94363 Oberschneiding, DEU

Master Data

Registry
Register court Landshut HRB 7233
Registered
11/2/2006
Industry
Wholesale of photovoltaic modulesTrade of steam, hot water and cooled airManufacture of solar water heaters
Purpose
Handel mit Photovoltaikanlagen, solarthermischen Anlagen und Anlagen im Bereich erneuerbarer Energien, Handel mit zugehörigen Artikeln, Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb solcher Anlagen.

History

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Management

NameRole
Alfred Karner
since 7/25/2007
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Alfred Karnet
€25,000
100.00%

Financial Report

AlkaSol GmbH

Wallersdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 0,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 1.700,00 1.341,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.065,00 1.157,50
II. Sachanlagen 635,00 184,00
C. Umlaufvermögen 23.053,26 32.564,84
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 22.478,47 16.382,51
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 574,79 16.182,33
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 48.961,75 26.700,24
Bilanzsumme, Summe Aktiva 73.715,01 73.106,58

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 0,00
III. Verlustvortrag 51.700,24 38.218,50
IV. Jahresfehlbetrag 9.761,51 13.481,74
V. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 48.961,75 26.700,24
B. Rückstellungen 2.948,45 1.330,00
C. Verbindlichkeiten 70.766,56 71.776,58
Bilanzsumme, Summe Passiva 73.715,01 73.106,58

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Zur Beseitigung der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts sind folgende Maßnahmen vorgenommen worden:

Bezüglich den Verbindlichkeiten gegenüber der Firma Alfred Karner - Interessensvertretung und der Firma EST Energie & Solar Technik GmbH wurde von Seiten der Gläubiger ein Rangrücktritt (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 Insolvenzordnung) erklärt.

Die Nichtvergleichbarkeit der Zahlen des Berichtsjahres mit denen des Vorjahres ergibt sich aus der Gliederungsabweichung bzgl. des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages von 26.700,24 € des Vorjahres. Dieser ist im Jahresabschluss 2010 auf der Aktivseite "D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ausgewiesen. In 2009 erfolgte der Ausweis auf der Passivseite unter "A. Eigenkapital".

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis teilweise linear und degressiv abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 22.478,47 0,00 16.382,51 15.000,00

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen von € 136,59.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Das Stammkapital ist zu 50% mit € 12.500 eingezahlt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten, sowie Rückstellungen zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten 70.766,56 70.766,56 71.776,58 71.776,58

Unter den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von € 26.570,50 enthalten.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Alfred Karner und Herrn Jiayong Liu.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.9.2011.

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