SUNLIGHT FASHION GmbHLiquidated

Gell'sche Straße 26, 41472 Neuss, DEU

Master Data

Registry
Register court Neuss HRB 17081
Registered
4/9/2013
Industry
Wholesale of textilesWholesale of household, office and shop furniture, carpets and lighting equipmentWholesale of clothing
Purpose
Groß- und Einzelhandel, Im-Export von Textilien und Lederwaren z.B. Schuhen und Taschen sowie Modeschmuck und Accessoires.

History

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Management

NameRole
Asen Angelow
since 1/27/2016
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders
Beta

2 shareholders

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Peihua Ho
Rom, Italien
€12,500
50.00%
Wenjin Dong
Neuss
€12,500
50.00%

Financial Report

SUNLIGHT FASHION GmbH

Neuss

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 19.03.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

  31.12.2013
EUR
19.3.2013
EUR
A. Anlagevermögen 533,00 0,00
B. Umlaufvermögen 108.283,23 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 108.816,23 0,00

Passiva

   
  31.12.2013
EUR
19.3.2013
EUR
A. Eigenkapital 62.532,90 0,00
B. Rückstellungen 20.372,24 0,00
C. Verbindlichkeiten 25.911,09 0,00
davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 519,48 0,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 25.911,09 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 108.816,23 0,00

Anhang zur Bilanz auf den 31.12.2013

Sunlight Fashion GmbH Breslauer Str. 8, 41460 Neuss

1. Auftrag und Auftragsdurchführung

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

3. Erläuterungen zur Bilanz

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

5. Erläuterungen zur Buchführung

6. Rechtliche Verhältnisse

7. Steuerrechtliche Verhältnisse

1. Auftrag und Auftragsdurchführung

Im Juni 2014 erhielten wir den Auftrag, den Jahresabschluss auf den 31.12.2013 der Berichtsfirma zu erstellen.

Die erforderlichen Arbeiten haben wir im Juli 2014 durchgeführt.

Alle notwendigen Auskünfte sind uns von dem Geschäftsführer der Unternehmung, Herr Wenjin Dong, erteilt worden.

Grundlage für den Jahresabschluss war die von uns erstellte EDV-Buchführung, System DATEV.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren.

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode.

Im Berichtsjahr angeschaffte geringwertige Anlagegüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG mit Einzelanschaffungskosten bis zu € 410,00 wurden mit dem Zugangswert voll abgeschrieben. Im Anlagenspiegel wurden die geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung unter den Zugängen und in gleicher Höhe unter den kumulierten Abschreibungen erfasst. Im Folgejahr werden sie unter den historischen Anschaffungskosten und gleichzeitig als Abgang ausgewiesen. Anschaffungen bis zu € 100,00 wurden sofort als Aufwand verrechnet.

Forderungen wurden mit dem Nennwert, Verbindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.

Währungsforderungen und - verbindlichkeiten wurden nach Maßgabe des Wechselkurses zum Entstehungstag der Forderung oder Verbindlichkeit bewertet.

Währungsforderungen oder - verbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte in ihrer Gesamtheit grundsätzlich mit gewogenen durchschnittlichen Einstandspreisen, sofern nicht Abwertungen auf einen niedrigeren Wert erforderlich waren.

Für erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten bestehen u. U. Rückstellungen.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Wir haben die Bilanz nach der umfassenden Gliederungsvorschrift des § 256 Abs. 2 und 3 HGB aufgestellt. Die für "kleine" Kapitalgesellschaften geltenden Offenlegungserleichterungen gem. § 327 HGB haben wir in Anspruch genommen.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die interne Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der umfassenden Gliederungsvorschrift des § 275 Abs. 2 HGB.

Periodenfremde Aufwendungen und Erträge, die für die Beurteilung der Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung waren, sind im Geschäftsjahr 2013 nicht angefallen.

5. Erläuterungen zur Buchführung

Die Erfassung der laufenden Geschäftsvorfälle erfolgte mit der DATEV - Software Kanzlei-Rechnungswesen pro.

Die Grundlage für die Kontierung bildete der DATEV - Kontenrahmen SKR 03.

Die Anlagenbuchführung erfolgte mit der DATEV - Software Kanzlei-Rechnungswesen pro.

Die im Rahmen des Jahresabschlusses vorgenommenen Um- und Abschlussbuchungen wurden in die Finanzbuchführung übernommen.

6. Rechtliche Verhältnisse

Firma:

Sunlight Fashion GmbH

Sitz:

41460 Neuss, Breslauer Str. 8

Gegenstand des Unternehmens:

Im- und Export von Textilien und Lederwaren, z.B. Schuhen und Taschen, sowie von Modeschmuck und Accessoires.

Handelsregister:

Amtsgericht Neuss, HR B 17081

Stammkapital:

Das Stammkapital beträgt € 25.000,00.

Gesellschafter:

Wenjin Dong

Görlitzer Str. 6

41460 Neuss 50,00 %

Peihua Hu

Via della Marranella 39c

I-00176 Roma 50,00 %

Geschäftsführung und Vertretung:

Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die von der Gesellschafterversammlung bestellt oder abberufen werden.

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Wenjin Dong, w. o.

Prokuren sind nicht erteilt.

Geschäftsjahr:

01. Januar bis 31. Dezember eines Jahres

Das Berichtsjahr ist ein Rumpfwirtschaftsjahr vom 19.03.2013 - 31.12.2013.

7. Steuerrechtliche Verhältnisse

Finanzamt: Neuss

Steuernummer: 122/5773/5592

Die Gesellschaft ist gemäß § 1 I 1 KStG unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig.

Der Gewerbebetrieb der Gesellschaft unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 I GewStG.

Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung nach §§ 16 - 18 UStG.

Es werden regelmäßig ausschließlich steuerbare Umsätze gemäß § 1 I UStG getätigt.

Für die Gesellschaft besteht nach § 238 HBG sowie § 41 GmbHG die Verpflichtung, eine Buchführung zu erstellen.

Weiterhin ergibt sich die Verpflichtung zu Führung von Büchern aus § 141 AO.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 31.10.2014 festgestellt.

 

Neuss, den 31.10.2014

gez. Wenjin Dong

gez. Wenjin Dong

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