Manufacture of wiring devices
Homeyer Stanztechnik GmbH
Bruno-Kleine-Straße 13, 33428 Harsewinkel, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Karl Homeyer since 4/2/2009 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (3)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 48.00% | |
| 31.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
3 shareholders
GmbH structure
2 of 3 shown
Holdings
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Homeyer Stanztechnik GmbHHarsewinkelJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags erstellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet. Bei den Finanzanlagen handelt sich um die Beteiligung an der Homeyer Dienstleistungs- und Werkzeugbau GmbH sowie um Geschäftsanteile der Volksbank Gütersloh eG. Die Gesellschaft hat ein Annuitäten-Darlehen mit 10 jähriger Laufzeit mit einem Ursprungsbetrag von EUR 45.000,00 ausgereicht. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt. Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht vorzunehmen. Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen am Abschlussstichtag EUR 162.539,65. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr. Es bestanden am Bilanzstichtag Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht in Höhe von EUR 26.278,79. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Das Stammkapital von EUR 200.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden entsprechend den vorliegenden versicherungsmathematischen Gutachten auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) bewertet. Der Barwert der Pensionsrückstellungen wurde auf Basis der "Richttafeln 2018 G" (Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach der Projected Unit Credit Method ermittelt. Als Rechnungszinsfuß wurde der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag veröffentlichte 10 Jahres-Durchschnittszinssatz von 1,82 % p.a. verwendet. Es besteht entsprechend § 253 Abs. 6 HGB eine Ausschüttungssperre in Höhe von EUR 6.538,00. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Am Bilanzstichtag waren Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 273.691,85 (Vorjahr: 675.430,37) passiviert. Es bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren In Höhe von EUR 62.500,00 (Vorjahr: 37.500,00) am Bilanzstichtag. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind u.a. durch Grundpfandrechte und Bürgschaften besichert. Die Gesellschaft hat zu Gunsten der Homeyer Besitz GmbH & Co. KG Bürgschaften für Verbindlichkeiten gegenüber Banken in Höhe von EUR 482.005,46 zum Bilanzstichtag übernommen. Sonstige Angaben Beteiligungen Die Gesellschaft ist zu 100 % an der Homeyer Dienstleistungs- und Werkzeugbau GmbH, Harsewinkel, beteiligt. Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss von EUR 15.556,23 und weißt zum 31.12.2023 ein Eigenkapital von EUR 27.836,37 aus. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei: Herrn Karl Homeyer, Kaufmann, MarienfeldDie Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Marienfeld, den 05. September 2024 Karl Homeyer |
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