Handrich GmbHLiquidated

Adlerweg 14A, 50829 Köln, DEU

Master Data

Registry
Register court Köln HRB 22474
Registered
3/17/1992
Industry
Freight transport by roadPassenger heavy rail transportScheduled passenger transport by road
Purpose
die Durchführung von Transporten im Güternahverkehr;

History

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Management

NameRole
Gerhard Hans Handrich
since 8/19/2014
Liquidator

Beneficial Owners
Beta

Identified persons (3)

NameOwnership
69.92%
M***** H*******
15.04%

Shareholders
Beta

2 of 3 shareholders visible

Name
Location
Share
Gerhard Hans Handrich
Köln
69.92%
M***** H*******
15.04%

Financial Report

Handrich GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz zum 31. Dezember 2015

Aktivseite

  31.12.2015 31.12.2015 31.12.2014
  EUR EUR EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital   12.782,30 12.782,30
B. Umlaufvermögen      
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände      
1. sonstige Vermögensgegenstände   75,96 261,28
SUMME AKTIVA   12.858,26 13.043,58

Passivseite

     
  31.12.2015 31.12.2015 31.12.2014
  EUR EUR EUR
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital   25.600,00 25.600,00
II. Jahresfehlbetrag/ -überschuss   -409,08 5.853,98
III. Vortrag auf neue Rechnung   -16.378,57 -22.232,55
B. Rückstellungen      
1. sonstige Rückstellungen   1.000,00 500,00
C. Verbindlichkeiten      
1. sonstige Verbindlichkeiten   3.045,91 3.322,15
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in EUR: 3.045,91 (3.322,15)      
SUMME PASSIVA   12.858,26 13.043,58

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit
mehr als 1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit
mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände € 75,96 € 0,00 € 261,28 € 0,00

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.600,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden für die Erstellung des Jahresabschlusses 2015 gebildet.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

  Bilanzjahr davon Restlaufzeit
bis 1 Jahr
davon Restlaufzeit
mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten € 3.045,91 € 3.045,91 € 0,00
  Vorjahr davon Restlaufzeit
bis 1 Jahr
davon Restlaufzeit
mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten € 3.322,15 € 3.322,15 € 0,00

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Handrich, Gerhard Geschäftsführer

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Köln, den 31. Mai 2016

Gerhard Handrich

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