TES technology electronic solutions gmbh
Rudolf-Diesel-Weg 22, 23879 Mölln, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Wolfgang Brinkmann since 5/6/2013 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
TES technology electronic solutions gmbhMöllnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Angaben zu den Laufzeiten der Verbindlichkeiten sind in Form eines "Davon-Vermerkes" in der Bilanz enthalten. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. RückstellungenDie Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzDie sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Gesellschafterdarlehen in Höhe von € 30.989,84. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im wesentlichen Jahresabschlusskosten.
Ergänzende AngabenGeschäftsführer waren im Geschäftsjahr 01.01.2010 - 31.12.2010: Herr Wolfgang Brinkamann, Nusse Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Verlust des Geschäftsjahres in Höhe von € 3.563,05 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Verlustvortrag erhöht sich dadurch auf € 62.019,16. Danach ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von € 22.019,16. Zur Vermeidung der Überschuldung hat der Gläubiger, Herr Wolfgang Brinkmann, Mannhagener Str. 40a, 23896 Nusse, bezüglich seiner gesamten Forderung in Höhe von € 30.989,84 unter dem 28.12.2010 einen Rangrücktritt erklärt. Die Tilgung der Forderung im Insolvenzverfahren ist ausgeschlossen. Die Forderung steht während der Krise des Schuldners im gleichem Rang mit dem Einlagerückgewährungsansprüchen der Gesellschafter des Schuldners.
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