FATAX GmbHLiquidated

53332 Bornheim, DEU

Master Data

Registry
Register court Bonn HRB 17424
Registered
10/13/2009
Industry
Support services to forestryComputer consultancy activitiesActivities of tax consultants, agents in tax matters and tax consulting companies
Purpose
ist die Umweltberatung, Umweltanalytik und alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.

History

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Management

NameRole
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

€25,000
100.00%

Financial Report

FATAX GmbH

Bornheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 953,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 953,00
B. Umlaufvermögen 27.617,40
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.171,75
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 25.445,65
Bilanzsumme, Summe Aktiva 28.570,40

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 25.097,49
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresüberschuss 97,49
B. Rückstellungen 1.846,75
C. Verbindlichkeiten 1.626,16
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.626,16
Bilanzsumme, Summe Passiva 28.570,40

Anhang




Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Die Bilanz wurde als verkürzte Bilanz für kleine Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnungen wurde in der Gliederung gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Bei der Erstellung des Anhangs wurde von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.



Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der FATAX GmbH, Bornheim


wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§ 246 ff HGB). Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Posten der Bilanz und der Gewinn und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Software) werden entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB).

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung steuerrechtlich zugelassener Zeiträume. Die Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 € (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für diese, soweit sie einen Wert von 1.000,00 € nicht übersteigen, wird im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten analog § 6 Abs. 2a EStG gebildet und über 5 Jahre gewinnmindernd aufgelöst.

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Enthaltene Fremdwährungsbeträge werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Anschaffung bewertet.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Vorräte werden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Tagewerten bewertet. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Für einen Teil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die die Voraussetzungen des § 240 Abs. 3 HGB erfüllen, werden Festwerte angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten 500 € übersteigt.

Pensionsrückstellungen werden in Höhe der anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätze und gem. § 6a EStG.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Wechselkurs im Zeitpunkt ihrer Entstehung bzw. mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Etwaiges Disagio für aufgenommene Darlehen innerhalb des Bilanzpostens "Sonstige Verbindlichkeiten" wird gem. § 250 Abs. 3 HGB aktiv abgegrenzt.

Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB ergeben sich unmittelbar aus dem Jahresabschluss, soweit sie nachfolgend nicht aufgeführt sind.

Der Jahresabschluss wurde festgestellt am 16. Juni 2011.

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans:
 

Herr Franz-Theo Faßbender

  

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