Messer GmbH
Testsysteme
Bobingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
114,00 |
169,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
111,00 |
166,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
98.911,26 |
106.050,84 |
| I.
Vorräte |
84.009,92 |
89.470,25 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.153,38 |
11.102,14 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.747,96 |
5.478,45 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
165.758,01 |
169.596,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
264.783,27 |
275.816,76 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,20 |
51.129,20 |
| II.
Verlustvortrag |
220.726,12 |
184.985,57 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.838,91 |
-35.740,55 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
165.758,01 |
169.596,92 |
| B.
Rückstellungen |
1.400,00 |
1.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
263.383,27 |
274.516,76 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.361,93 |
23.042,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
264.783,27 |
275.816,76 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB sowie nach den Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gliederungen sind unverändert.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei
der Offenlegung wurde Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden soweit
erforderlich angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit
liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB) Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten
der Bilanz werden im Anhang gemacht, wenn dies zur
Aufstellung eines klaren und übersichtlichen
Jahresabschlusses erforderlich erscheint.
Die Gesellschaft weist eine buchmäßige
Überschuldung von € 165.758,01 (Vj. T€ 169)
aus. Es liegt eine Rangrücktrittserklärung vor,
die die Überschuldung abdeckt, somit konnte eine
Bilanzierung unter Going-Concern-Grundsätzen
erfolgen.
B.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgte die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter wurden degressiv
und linear abgeschrieben. Soweit die degressive Methode zu
höheren Abschreibungsbeträgen führte, wurde
degressiv abgeschrieben. Der Übergang zur linearen
Methode erfolgte in dem Jahr, in dem die lineare Methode
erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen
führte. Im Berichtsjahr sind keine Abschreibungen
erfolgt.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von
€ 150,00 (bis 2007 und ab 2010: bis zu einem Wert von
€ 410,00) wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben. Anlagegüter bis zu einem Wert von
€ 1.000,00 wurden aufgrund ihrer vergleichsweise
untergeordneten Bedeutung im Jahr 2008 und 2009 analog der
geltenden steuerrechtlichen Regelung des § 6 Abs. 2a
EStG in einem jährlichen Sammelposten zusammengefasst
und unabhängig von ihrer voraussichtlichen
Nutzungsdauer und ihres Vorhandenseins im Vermögen der
Gesellschaft über fünf Jahre linear
abgeschrieben. Im Zeitpunkt der Vollabschreibung wurde der
Abgang unterstellt.
Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgten
grundsätzlich zeitanteilig.
Die
Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände,
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden
zum Nennwert angesetzt.
In den
Rückstellungen sind alle im Zeitpunkt der
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten mit den Beträgen
berücksichtigt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zu deren Erfüllung
erforderlich sind. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, bei denen eine
Abzinsung erforderlich wäre, bestehen nicht.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem jeweiligen
Erfüllungsbetrag bilanziert.
C.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit über 1 Jahr € 1.031,05 (Vj. T€
1).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr € 6.361,93 (Vj. T€ 23).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
€ 257.021,34 (Vj. T€ 251).
D.
ERGÄNZENDE ANGABEN
Name des Organmitglieds: Geschäftsführer,
Herr Peter Messer
Bobingen, 19.12.2011
gez. Herta Messer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2011 festgestellt.
|