Master Data

Registry
Register court Freiburg HRB 541480
Registered
9/1/1997
Industry
Retail sale of motor vehicles with a maximum permissible weight not exceeding 3,5 tonsRetail sale of motor vehicles with a maximum permissible weight of more than 3,5 tonsActivities of agents involved in the wholesale of motor vehicles
Purpose
der Betrieb einer KFZ-Reparatur Werkstätte mit Reparaturen aller Art, der Handel mit neuen und gebrauchten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen und der Betrieb einer Tankstelle,

History

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Financial Report

AUTOHAUS MARK GmbH

Hilzingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände


1,00

II. Sachanlagen

5.225,01

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

3.242,40

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

31.604,32

73.998,31

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

20.128,95

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva


134.199,79



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

-12.782,30

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag


18.888,25

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

4.342,09

B. Rückstellungen

5.525,86

28.152,16

C. Verbindlichkeiten

51.773,78

12.735,36

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva


134.199,79

ANHANG

1.

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, haben wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt.

1.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr un-verändert geblieben.

1.

I. Anlagevermögen

Erworbnen immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßige Abschreibung bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre zugrunde gelegt.

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegüter werden überwiegend linear im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze abgeschrieben.

Vom Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG ( volle Absetzung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung ) wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die Anschaffungswerte werden im Anlagespiegel nicht fortgefügt und als Abgang ausgewiesen.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

1.

II. Umlaufvermöge n

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederwertprinzips bewertet.

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigmaterial, den Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen die steuerlich aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Für Bestandsrisiken werden ausreichend Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt verlustfrei.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Neben der Einzelwertberichtigung zu Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

Bei den Forderungen war keine Wertberichtigung zu berücksichtigen; diese wurden mit dem Nennwert bewertet.

1.

III. Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Aufwendungen für den Jahresabschluss 2010,2011 sowie 2012, in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme.

1.

IV. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.

1.

C. Angaben zur Posten der Bilanz ( siehe Anlagen )

I. Anlagevermögen

Die Aufgliederung der Anlageposten und ihre Entwicklung setzt sich zusammen wie folgt :

Siehe Anlagen Punkt I. Anlagespiegel

 

Hilzingen, den 02. Mai 2014

gez. Dusko Mark

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02.05.2014

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