rightmart Berlin Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Same addressActivities of law offices and notaries public
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Mathis Ruff since 6/24/2015 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Official financial statements and annual reports
Mathis Ruff Rechtsanwaltsgesellschaft mbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. UnternehmensgrundlagenGeschäftsmodell und Standorte: Im Geschäftsjahr 2023 lag der Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei auf den Bereichen Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht sowie Schuldenberatung. Der Hauptstandort befindet sich in der Sonnenallee 260/262, 12057 Berlin. Ergänzt wird dieses Profil durch eine Zweigstelle in der Greifswalder Straße 208, 10405 Berlin. Seit November 2023 befindet sich die Kanzlei in einem strukturierten Abwicklungsprozess und nimmt daher keine neuen Mandate mehr an. Für die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Mandate wurde eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, die es ermöglicht, dass alle Mandate ordnungsgemäß beendet werden können. Nach der Abwicklung der bestehenden Mandate ist geplant, den Kanzleibetrieb einzustellen und die Gesellschaft ohne eigenständigen Geschäftsbetrieb fortzuführen. Eine Liquidation ist nicht beschlossen. Rechtsform und Organisation Die Mathis Ruff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) organisiert. Rechtsanwalt Mathis Ruff ist als Alleingesellschafter zugleich Geschäftsführer der Gesellschaft. Die Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg erfolgt unter der Nummer HRB 168224 B. Seit der Gründung am 24. Juni 2015 wurde das Stammkapital von 25.000,00 EUR vollständig eingebracht. Personalstruktur Im Zuge der Abwicklung des Kanzleibetriebs hat sich die Gesellschaft von einem Großteil ihrer Mitarbeiter im Rahmen eines Betriebsübergangs getrennt. Neben dem Geschäftsführer sind aktuell sechs Mitarbeiter im Unternehmen tätig, um einen reibungslosen und geordneten Abwicklungsprozess sicherzustellen. 2. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland waren im Geschäftsjahr 2023 von einer leichten Rezession geprägt, was insbesondere für verbrauchernahe Dienstleistungen ein herausforderndes Marktumfeld schuf. Der Rechtsdienstleistungsmarkt zeigte sich zwar umsatzstabil, war jedoch durch einen intensiven Wettbewerb und strukturelle Veränderungen gekennzeichnet. Der fortschreitende Trend zur Spezialisierung und Digitalisierung stellte insbesondere für Geschäftsmodelle, die auf ein hohes Mandatsvolumen mit entsprechenden Kosten für die Mandatsakquise ausgerichtet sind, eine strategische Herausforderung dar und beeinflusste die Entscheidung zur Einleitung des geordneten Abwicklungsprozesses maßgeblich. Geschäftsentwicklung Trotz der in 2023 eingeleiteten Umstrukturierungsmaßnahmen gelang es der Kanzlei, das Rohergebnis deutlich auf 21.760.070,37 EUR (Vorjahr: 18.233.822,25 EUR) zu steigern und damit oberhalb der Erwartungen zu liegen. Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag von 3.388.816,55 EUR (Vorjahr: 924.051,90 EUR) ist dabei primär auf die Kosten der Abwicklung sowie einmalige Sonderausgaben in Höhe von 5.000.000,00 EUR im Zusammenhang mit der Beendigung bestehender Verträge zurückzuführen. Der Jahresfehlbetrag liegt innerhalb der Erwartungen. Eine Reduktion der zum Jahresende offenen Mandatszahlen im Vergleich zum Vorjahr spiegelt den strategisch entschiedenen Stopp der Mandatsaufnahmen wider. Ertragslage Die Verschlechterung der Ertragslage ist direkt mit dem Abwicklungsprozess verbunden. Die anfallenden Kosten zur geordneten Beendigung laufender Verpflichtungen haben das Ergebnis belastet, waren jedoch notwendig, um alle offenen Mandate systematisch abzufließen Finanz- und Vermögenslage Die Kanzlei weist eine solide finanzielle Basis auf. Mit liquiden Mitteln in Höhe von 8.788.655,99 EUR verfügt sie über ausreichende Reserven, um den Abwicklungsprozess ohne finanzielle Engpässe umzusetzen. Diese stabile Kapitalausstattung ermöglicht es, auch bei unvorhergesehenen Kostensteigerungen flexibel zu reagieren. Die Vermögenslage ist durch den Abwicklungsprozess geprägt, was sich in einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 2.216.950,83 EUR widerspiegelt. Dieser resultiert planmäßig aus dem Jahresfehlbetrag, der die antizipierten Kosten für die Beendigung aller Mandatsverhältnisse berücksichtigt, und ist durch die hohe Liquidität der Gesellschaft vollständig gedeckt, sodass die Erfüllung aller Verpflichtungen jederzeit gewährleistet ist. 3. Chancen und RisikenChancen Die konsequent umgesetzte Abwicklung des Geschäftsbetriebs führt zu einer klaren und zielgerichteten Beendigung aller operativen Tätigkeiten. Durch die transparente und strukturierte Vorgehensweise werden sämtliche laufende Mandate fristgerecht und ordnungsgemäß abgearbeitet, wodurch eine reibungslose Übergabe an alle beteiligten Parteien gewährleistet ist. Risiken Die Abwicklung birgt inhärente Risiken, die primär in den zu erwartenden Abwicklungskosten sowie in einer möglichen Verlängerung des Prozesses begründet liegen. Eine unvorhergesehene Verlängerung der Abwicklungsphase könnte zusätzliche finanzielle Belastungen mit sich bringen. Aufgrund der geschlossenen Kooperationsvereinbarung, der robusten finanziellen Reserven und der hohen Liquidität der Kanzlei werden diese Risiken jedoch als sehr gering eingeschätzt. Die vorhandenen Mittel ermöglichen es, auch im Falle von Verzögerungen flexibel und kosteneffizient zu reagieren. 4. PrognoseberichtZukünftige Entwicklung Die Mathis Ruff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird in den kommenden Jahren einen strukturierten und planmäßigen Abwicklungsprozess hinsichtlich des Kanzleibetriebs durchlaufen. Es wird erwartet, dass sämtliche laufenden Mandate bis Ende 2025 vollständig und ordnungsgemäß abgeschlossen sind und eine deutliche Reduktion des Rohergebnisses eintreten wird. Das Jahresergebnis wird sich durch den Wegfall von einmaligen Kosten und von Kosten der Gewinnung von Neumandaten hingegen sehr deutlich verbessern Unterschrift der Geschäftsführung
Berlin, 6. August 2025 Mathis Ruff BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Mathis Ruff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften sowie des GmbHG aufgestellt. Bei der Aufstellung des Anhangs wurde § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach § 275 Abs. 2 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren. Seit November 2023 befindet sich die Kanzlei in einem strukturierten Abwicklungsprozess und nimmt daher keine neuen Mandate mehr an. Für die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Mandate wurde eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, die es ermöglicht, dass alle Mandate ordnungsgemäß beendet werden können. Nach der Abwicklung der bestehenden Mandate ist geplant, den Kanzleibetrieb einzustellen und die Gesellschaft ohne eigenständigen Geschäftsbetrieb fortzuführen. Eine Liquidation ist nicht beschlossen. Der Abschluss ist unter diesem Gesichtspunkt aufgestellt, so dass das geplante Ende der operativen Geschäftstätigkeit sowohl bei dem Ansatz als auch der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden berücksichtigt worden ist. Wesentliche Auswirkungen haben sich hieraus allerdings nicht ergeben. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das derivative immaterielle Anlagevermögen sowie die beweglichen Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen ausschließlich linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Zur Bemessung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wird auf die AfA-Tabellen der Finanzverwaltung für allgemein verwendbare Anlagegüter abgestellt. Die geringstwertigen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bis EUR 250,00 Anschaffungskosten werden im Geschäftsjahr sofort als Aufwand berücksichtigt. Die geringwertigen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens von EUR 250,01 bis EUR 800,00 Anschaffungskosten werden im Geschäftsjahr vollständig abgeschrieben. Die Vorräte beinhalten ausschließlich unfertige Leistungen. Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 4 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind. Es werden keine Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einbezogen. Zur Ermittlung der unfertigen Leistungen werden anhand der zum Stichtag noch offenen Mandate pauschalierte Fertigungsgrade angesetzt. Diese Fertigungsgrade ermitteln sich aus vergangenen abgeschlossenen Verfahren und dem typischen Arbeitsanfall der Gesellschaft. Hierbei wird in Abhängigkeit von der Produktgruppe im Wesentlichen eine durchschnittliche Fertigungsdauer von 6 bis 15 Monaten angesetzt. Die Gesellschaft macht vom Wahlrecht des § 268 Abs. 5 S. 2 HGB in der Weise gebrauch, dass der offene Abzug der erhalten Anzahlungen durch Zuordnung der Anzahlungen zu den unfertigen Leistungen einer Produktgruppe (Rechtsgebiet) erfolgt. Sofern die zugeordneten erhaltenen Anzahlungen die unfertigen Leistungen der jeweiligen Produktgruppe übersteigen, erfolgt der Ausweis der erhaltenen Anzahlungen unter den Verbindlichkeiten. Die erhaltenen Anzahlungen sind mit den Nettowerten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert. Sofern erforderlich, werden erkennbare Einzelrisiken durch pauschale Einzelwertberichtigungen in Abhängigkeit des Alters der Forderung sowie der Zugehörigkeit zu einer Produktgruppe berücksichtigt, um sie mit dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert anzusetzen. Die Einzelwertberichtigungen wurden in Höhe von 40 % bis 80 % vorgenommen. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 2,5 - 5 % Rechnung getragen. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags, der nach kaufmännischer Beurteilung geboten ist. Sofern erforderlich werden künftige Preis- und Kostensteigerungen mit 2 % p.a. berücksichtigt sowie eine Abzinsung unter Zugrundelegung der zu erwartenden Restlaufzeiten vorgenommen. Die Abzinsung erfolgt zum Bilanzstichtag mit den von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelten und bekannt gegebenen Zinssätzen. Als Zinssätze werden die durchschnittlichen laufzeitadäquaten Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Erhaltene Anzahlungen, soweit nicht offen von den Vorräten abgesetzt, sind mit den Nettowerten angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des AnlagevermögensDie Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr
Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung wurde im Bilanzverlust ein Gewinnvortrag von EUR 1.146.865,72 einbezogen. Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 0,00 EUR (Vorjahr: 4.954,74 EUR). Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten. In den sonstigen Rückstellungen sind insbesondere Rückstellungen für Personalkosten in Höhe von EUR 0,00, für Prozesskosten in Höhe von EUR 25.526,00 und für Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von EUR 42.000,00 enthalten. Angabe zu Restlaufzeitvermerken von Verbindlichkeiten Der Betrag der Verbindlichkeiten beträgt EUR 13.163.201,53 (Vorjahr: EUR 7.464.364,84) und hat eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von EUR 0,00 sonstige finanzielle Verpflichtungen. Sonstige Verbindlichkeiten In den sonstigen Verbindlichkeiten sind enthalten: Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 132.629,87 (Vorjahr: EUR 222.322,51) Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 19.305,70 (Vorjahr: EUR 20.430,23) Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft aufgrund der Abwicklung des Kanzleibetriebes noch sechs Mitarbeiter und den Geschäftsführer Mathis Ruff Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres Wesentliche Vorgänge nach dem Ende des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten. Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Bilanzverlust beträgt EUR 2.216.950,83. In die Rücklagen werden EUR 0,00 eingestellt. Auf neue Rechnung werden EUR - 2.216.950,83 vorgetragen. sonstige Berichtsbestandteile
Berlin, 06.08.2025 gez. Mathis Ruff, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 06.08.2025 festgestellt. BestätigungsvermerkAn die Mathis Ruff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Mathis Ruff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Mathis Ruff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, 6. August 2025 Grant Thornton AG Olivia Weindorf, Wirtschaftsprüferin Sebastian Koch, Wirtschaftsprüfer |
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