Master Data

Registry
Register court Deggendorf HRB 2306
Registered
3/27/2001
Industry
Provision of other services for non-artistic eventsContract catering service activities and other food service activitiesRenting and leasing of recreational and sports goods
Purpose
Verleihen von Bierzelten, alle in diesem Zusammenhang zu erbringenden Dienstleistungen einschließlich der zugehörigen Gastronomie, Betrieb eines Partyservice und Verleih, Ein- und Verkauf von Partyzubehör aller Art, Catering, Messeund Veranstaltungsgastronomie, nicht aber der Betrieb einer Gaststätte.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Managing Director
Ludwig Tauscher
since 2/3/2004
Managing Director

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Tauscher GmbH

Deggendorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 142.734,50 208.812,00
B. Umlaufvermögen 287.188,03 383.713,69
davon Forderungen gegen Gesellschafter 187.798,06 112.297,35
Bilanzsumme, Summe Aktiva 429.922,53 592.525,69

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 93.009,92 237.334,48
B. Rückstellungen 20.230,71 63.011,31
C. Verbindlichkeiten 316.681,90 292.179,90
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 277.797,90 242.183,90
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 38.884,00 49.996,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 429.922,53 592.525,69

sonstige Berichtsbestandteile

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ein Wechsel bzw. Abweichen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bewegliche, abnutzbare und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungswert von EUR 800,00 ohne Umsatzsteuer (GWG) wurden im Berichtsjahr aktiviert und sofort in voller Höhe abgeschrieben.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 45.000 EUR wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist voll einbezahlt.
  

 
31.12.201 9
31.12.20 20
Gezeichnetes Kapital
45.000,00 EUR
45.000,00 EUR
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
00,00 EUR
0,00 EUR
Eingefordertes Kapital
45.000,00 EUR
45.000,00 EUR



Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angabe zu Verbindlichkeiten
  

 
31.12.201 9
31.12.20 20
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr
242.183,90  EUR
277.797,90  EUR
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
49.996,00  EUR
38.884,00  EUR
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
0  EUR
0  EUR
Summe Verbindlichkeiten
292.179,90  EUR
316.681,90  EUR



Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten, § 285 Nr. 1b HGB

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

 
31.12.201 9
31.12.20 20
Ausleihungen
EUR
EUR
Forderungen
57.646,95 EUR
133.602,71EUR
Verbindlichkeiten
0,00 EUR
0,00 EUR



Die Teilbeträge der Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern haben dabei folgende Restlaufzeiten:

 
31.12.201 9
31.12.20 20
Teilbetrag Restlaufzeit bis 1 Jahr 0,00 EUR
0,00 EUR
Teilbetrag Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre EUR
EUR
Teilbetrag Restlaufzeit größer 5 Jahre EUR
EUR



Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)
Es bestehen folgende nicht zu passivierende sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:
  

Verpflichtung
Betrag
keine
0,00 EUR



Haftungsverhältnisse

Es bestehen nach § 251 HGB nicht in der Bilanz auswiesen Verbindlichkeiten. Diese gliedern sich wie folgt:

Verpflichtung
Gewährte Sicherheit
Betrag
keine
keine
0,00 EUR
 
 
EUR
 
 
EUR



Vorschlag für die Ergebnisverwendung

Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresüberschusses.

Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn von 48.009,92 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Sonstige Angabe n

Anzahl der Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte während des Geschäftsjahrs durchschnittlich 5 Arbeitnehmer.

Deggendorf, 25. Juni 2021

gez. Stefanie Tauscher
gez. Ludwig Tauscher


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.06.2021 festgestellt.

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