Friseur
Haar-em GmbH
Landshut
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
28.064,00 |
17.433,00 |
| I.
Sachanlagen |
28.064,00 |
17.433,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
258.366,59 |
274.972,70 |
| I.
Vorräte |
33.641,70 |
27.798,96 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
90.583,54 |
74.143,94 |
| davon
gegen Gesellschafter |
34.652,69 |
33.973,23 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
134.141,35 |
173.029,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
400,00 |
1.993,00 |
| Aktiva |
286.830,59 |
294.398,70 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
118.888,84 |
121.243,04 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.075,89 |
26.075,89 |
| II.
Gewinnvortrag |
5.167,15 |
32.345,44 |
| III.
Jahresüberschuss |
87.645,80 |
62.821,71 |
| B.
Rückstellungen |
45.398,42 |
63.045,42 |
| C.
Verbindlichkeiten |
122.543,33 |
107.860,24 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
122.543,33 |
107.860,24 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.250,00 |
| Passiva |
286.830,59 |
294.398,70 |
Anhang
A.
Allgemeines
Der
Jahresabschluss der Firma Friseur Haar-em GmbH
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis
31.12.2023 wurde nach den Vorschriften des HGB aufgestellt.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die
Bilanz wurde gemäß § 266 HGB
gegliedert.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB erstellt.
Die Firma Friseur Haar-em GmbH ist eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von
§ 267 Abs. 1 HGB.
Auf die Aufstellung eines
Lageberichtes wird gemäß § 264 Abs.
1 HGB verzichtet.
Die in dem Jahresabschluss ausgewiesenen
Vorjahresbeträge sind mit den Werten des Vorjahres
vergleichbar.
In dem Jahresabschluss ergeben sich gegenüber
dem Vorjahr keine Änderungen in der Darstellung.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Sachanlagen werden mit den um planmäßige
Abschreibungen verminderten Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet. Die Zugänge wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde
der tatsächliche Werteverzehr des
Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Vorräte sind mit den Anschaffungskosten
bewertet. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer
beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
angesetzt. Wertberichtungen waren nicht erforderlich. Bei
der Bewertung wurden sämtliche erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Sämtliche Forderungen sind
innerhalb eines Jahres fällig.
Der
Kassenbestand sowie
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der
Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
beträgt, erfolgt die Abzinsung nach § 253 Abs. 2
S. 1 HGB.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern bestehen keine. Von den
ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben TEUR 0 eine Laufzeit
von mehr als fünf Jahren. TEUR 122 sind innerhalb
eines Jahres fällig.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Die Befreiungsvorschrift nach § 274 a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Rechnungen mit ausländischen Währungen
werden nach dem Tageskurs umgerechnet.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Bzgl. der Zusammensetzung des Anlagevermögens
wird auf den Anlagenspiegel verwiesen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Von den gesamten Forderungen weisen EUR 0,00 eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr auf. Forderungen
gegenüber Gesellschaftern bestehen i.H.v.
TEUR 34.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von EUR 26.075,89 wurde mit
dem Nennwert abgesetzt.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen entfallen i.W. auf
Jahresabschlusskosten sowie auf voraussichtliche
Rückzahlungsverpflichtungen von
Überbrückungshilfe.
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Finanzielle Verpflichtungen bestehen aus
abgeschlossenen Mietverträgen (TEUR 61) sowie aus
Leasingverträgen (TEUR 32). Weitere wesentliche
sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.
D.
Sonstiges
Im Berichtszeitraum war Herr Thomas Kobeck,
Friseurmeister, zum Geschäftsführer bestellt. Die
Gesellschaft hat gemäß § 286 Abs. 4 HGB auf
die Angabe der Geschäftsführerbezüge
verzichtet.
Landshut, 11.12.2024
Thomas Kobeck, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2024
festgestellt.
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