LR Pure Systems GmbHLiquidated

71254 Ditzingen, DEU

Master Data

Registry
Register court Freiburg HRB 713713
Previous
LöRa GmbH
Registered
10/21/2015
Industry
Manufacture of testing machinesConstruction of industrial facilities, except buildingsOperation of sewage treatment facilities
Purpose
Der Anlagen- und Systembau.

History

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Management

NameRole
Arno Löwenstrom
since 7/12/2016
Managing Director
Joachim Klitzke
since 1/19/2016
Managing Director
Stefan Wilhelm Raß
since 10/21/2015
Managing Director

Financial Report

LR Pure Systems GmbH

Malsburg-Marzell

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 321.687,00 51.804,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 55.312,00 35.702,00
II. Sachanlagen 266.375,00 16.102,00
B. Umlaufvermögen 1.075.166,14 255.274,65
I. Vorräte 413.074,01 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 138.171,46 186.134,92
1. eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen 0,00 175.000,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 523.920,67 69.139,73
C. Rechnungsabgrenzungsposten 776,53 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.397.629,67 307.078,65

Passiva

   
  31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 290.996,29 161.224,75
I. gezeichnetes Kapital 200.000,00 200.000,00
II. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 -38.775,25
III. Bilanzgewinn 90.996,29 0,00
davon Verlustvortrag 38.775,25 0,00
B. Rückstellungen 102.997,56 873,75
C. Verbindlichkeiten 1.003.635,82 144.980,15
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.003.635,82 144.980,15
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.397.629,67 307.078,65

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu beachten.

2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des

§ 250 HGB gebildet.

5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

6) Bezüglich der Vermerke zur Restlaufzeit einzelner Bilanzpositionen ( sogenannter "Davon-Vermerk" bei Forderungen und Verbindlichkeiten) wird darauf hingewiesen, dass jeder einzelne in die jeweilige Bilanzposition einfließende Vermögens- oder Schuldposten (d.h. jedes einzelne Buchungskonto) mit seiner individuell ihm zu Grunde liegenden Gesamtrestlaufzeit eingeordnet wird. Eine zusätzliche Aufteilung (und somit ein Ausweis) dieser jeweiligen Gesamtrestlaufzeit der einzelnen Vermögens- oder Schuldposten (d.h. der einzelnen Buchungskonten) in die unterschiedlichen Restlaufzeitsegmente wurde (zwecks besserer Übersichtlichkeit im Kontennachweis zur Bilanz) nicht vorgenommen.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde von der linearen und geometrisch degressiven Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert zwischen € 150,00 und € 1.000,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2a EStG linear mit 20% abgeschrieben (GWG-Sammelposten). Vermögensgegenstände im Einzelwert unter € 150,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Im Geschäftsjahr wurden keine Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen wurde in Höhe von EUR 843,00 gebildet.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.

II. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

Außer den Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Joachim Klitzke, Herrn Arno Löwenstrom und Herrn Stefan Raß geführt.

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2016 - 31.12.2016

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 614.939,57 EUR.

1.1.2015 - 31.12.2015

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 86.730,88 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die Geschäftsführer der Gesellschafter unterzeichnen den Jahresabschluss zum 31.12.2016 wie folgt:

 

Malsburg-Marzell, den 31.05.2017

gez. Joachim Klitzke, Geschäftsführer

gez. Arno Löwenstrom, Geschäftsführer

gez. Stefan Raß, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 31.05.2017 festgestellt.

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