STOKES
Engineering & Consulting GmbH
Bonn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
4.249,50 |
5.823,50 |
| I.
Sachanlagen |
4.249,50 |
5.823,50 |
| C.
Umlaufvermögen |
67.461,61 |
16.137,15 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
67.362,78 |
15.834,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.456,21 |
1.970,70 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
98,83 |
302,70 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
820,00 |
738,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
72.531,11 |
35.198,65 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
34.317,55 |
15.019,10 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
9.980,90 |
-1.502,88 |
| III.
Jahresüberschuss |
31.798,45 |
-11.483,78 |
| B.
Rückstellungen |
10.790,83 |
4.908,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
27.422,73 |
15.271,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
72.531,11 |
35.198,65 |
Anhang
STOKES Engineering & Consulting GmbH
A. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und zur
Bewertung
Der Jahresabschluss der STOKES Engineering &
Consulting GmbH für das Kalenderjahr 2010 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 264
ff.) und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Soweit erforderlich wurden die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden an das Bilanzmodernisierungsgesetz
angepasst.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
B. Angaben zur Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen werden innerhalb der handelsrechtlich
zugelassenen Zeiträume linear vorgenommen.
Für Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 150 Euro (geringwertige
Wirtschaftsgüter) wird im Zugangsjahr 2010 die
Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG angewandt.
Diese Bewertung wurde aus Vereinfachungsgründen auch
für die handelsrechtliche Rechnungslegung
übernommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, dem
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die
liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen
Rückzahlungsbeträgen passiviert.
Steuerrückstellungen und
sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
C. Informationen zur Bilanz
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum
Bilanzstichtag 0,00 Euro.
Die Forderungen gegenüber Gesellschafter
betragen zum Bilanzstichtag 14.868,93 Euro.
D. Geschäftsführerorgan
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von
Herrn Biagio Arno Adragna
geführt. Außer dem
Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt.
Der Geschäftsführer:
Gez. Biagio Arno Adragna
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt.
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