Management activities of other holding companies
s.m.e. GmbH
Am Parir 4A, 52379 Langerwehe, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Arno Hausmann since 4/28/2010 | Managing Director |
Financial Report
Official financial statements and annual reports
evoJet GmbHLangerweheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGInhaltsverzeichnis
A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der evoJet GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 ff. HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine GmbH. Etwaige größenabhängige Erleichterungen gemäß § 288 HGB wurden in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss ist in Euro aufgestellt. B. Angaben zu Bilanzierung, Bewertung und Darstellung im Jahresabschluss § 264 II S. 2 HGB entfällt § 265 I S. 2 HGB entfällt § 265 IV HGB entfällt § 265 II S. 2 HGB entfällt § 265 II S. 3 HGB entfällt § 284 II Nr. 1 HGB Angaben zur Bilanzierung Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt. Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. An der Erfassung der Vorräte habe ich nicht mitgewirkt. Die Gesellschaft bilanziert unter Beachtung der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften. Sie hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Angaben zur Bewertung Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch Bildung ausreichender Rückstellungen und gegebenenfalls Wertbe- richtigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird darauf verwiesen. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. Ein grundlegender Wechsel der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Forderungen sind mit ihrem Nennwert angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Gliederung und Bewertung entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. § 284 II Nr. 2 HGB entfällt § 284 II Nr. 3 HGB entfällt § 284 II Nr. 5 HGB entfällt C. Angaben zur Bilanz und zu einzelnen Bilanzposten § 265 VII Nr. 2 HGB entfällt § 265 III S. 1 HGB entfällt § 285 S. 1 Nr. 13 HGB entfällt § 42 III GmbHG, § 264c I S. 1 HGB entfällt § 268 IV S. 1 HGB Der Gesamtbetrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem bzw. über einem Jahr beträgt Euro 0,00. § 268 IV S. 2 HGB entfällt § 274 II S. 2 HGB entfällt § 285 S. 1 Nr. 19 HGB entfällt § 264c II S. 9 HGB entfällt § 265 III S. 1 HGB entfällt § 273 HGB entfällt Art. 28 II EGHGB entfällt § 274 I S. 1 HGB entfällt § 285 S. 1 Nr. 1a und Nr. 2 HGB Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt Euro 0,00. Verbindlichkeiten bis zu 1 Jahr 2 bis 5 Jahre über 5 Jahre insgesamt € € € € gg. Kreditinstituten 13.179,71 0,00 0,00 13.179,71 aus Lief. u. Leist. 49.851,07 0,00 0,00 49.851,07 sonstige 9.133,16 15.000,00 0,00 24.133,16 insgesamt 72.163,94 15.000,00 0,00 87.163,94 § 285 S. 1 Nr. 1b, 2 HGB entfällt D. Angaben zur GuV und einzelner GuV-Posten § 265 VII Nr. 2 HGB entfällt § 285 S. 1 Nr. 8b HGB entfällt § 277 III S. 1 HGB entfällt § 281 II S. 1 HGB entfällt § 281 I S. 2 HGB entfällt § 280 III HGB entfällt § 281 II S. 2 HGB entfällt E. Weitergehende Pflichtangaben § 268 VII HGB entfällt § 285 S. 1 Nr. 9c HGB entfällt § 285 S. 1 Nr. 10 HGB Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2011: Herr Arno Hausmann, Langerwehe. § 285 S. 1 Nr. 11 HGB entfällt § 285 S. 1 Nr. 13 HGB entfällt § 285 S. 1 Nr. 14 HGB entfällt Langerwehe, den 28. März 2013 ............................................... Arno Hausmann
Arno Hausmann Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.03.2013 |
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