Leval GmbH
(vormals: Egin Carparts GmbH)
Salach
(vormals: Geislingen an der Steige)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2016
EUR |
30.9.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
147.938,00 |
49.474,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.600,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
146.338,00 |
49.474,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
245.654,68 |
257.017,49 |
| I.
Vorräte |
194.632,94 |
187.921,81 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
50.379,17 |
54.434,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
642,57 |
14.661,23 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
16.492,87 |
31.739,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
410.085,55 |
338.230,50 |
Passiva
|
|
30.9.2016
EUR |
30.9.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
161.270,44 |
158.637,55 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
75.000,00 |
75.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
95.270,24 |
95.270,24 |
| III.
Verlustvortrag |
11.632,69 |
0,00 |
| IV.
Jahresüberschuss |
2.632,89 |
-11.632,69 |
| B.
Rückstellungen |
4.597,00 |
9.527,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
244.218,11 |
170.065,95 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
43.394,47 |
41.860,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
410.085,55 |
338.230,50 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Die Egin Carparts GmbH mit Sitz in Geislingen an der
Steige ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter
der Registernummer HRB 729077eingetragen.
Die Firma beschäftigte im vergangenen
Wirtschaftsjahr 1,50 Mitarbeiter (1,50 MA).
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Von größenabhängigen Erleichterungen
wurde Gebrauch gemacht.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
linearer oder auch degressiver Abschreibungen, da dadurch
der Wertverzehr der Vermögensgegenstände
sachgerecht dargestellt wird.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 150 wurden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Für geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten größer € 150 bis €
1.000 wurde im Erwerbsjahr ein Sammelposten gebildet,
welcher über einen Zeitraum von fünf Jahren
gleichmäßig nach § 6 Abs. 2a EStG
abgeschrieben wird.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die
Steuerrückstellungen enthalten, sofern gegeben, die
noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und
zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt. Sofern die
Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen
lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren
Tageswert angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestehen in Höhe
von Euro 43.394,47 (Euro 41.860,09). Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von bis zu 5 Jahren bestehen in
Höhe von Euro 92.650,72 (Euro 67.610,44). Davon
betragen die Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern Euro 92.650,72 (Euro 67.610,44).
Angaben zur Bilanz
1.
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Einzelnen im Anlagespiegel dargestellt. Von den
größenabhängigen Erleichterungen wurde
Gebrauch gemacht (§ 274a Abs. 2 HGB).
2. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag
beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
3. Aktive latente Steuern
Es wurden von den
größenmerkmalabhängigen Erleichterungen
Gebrauch gemacht.
4. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden auf der
Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt.
Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendige
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB.
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt. Sofern die
Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen
lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren
Tageswert angesetzt.
6. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Eventualverbindlichkeiten im Sinne von § 251 HGB.
III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch Herrn Özkan Egin.
sonstige Berichtsbestandteile
Geislingen, den 16.03.2017
gez. Özkan Egin
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.03.2017 festgestellt.
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