VENTUS
GmbH
Edewecht
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
AKTIVA
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Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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166054,01
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163979,71
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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1644,00
|
1548,00
|
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II. Sachanlagen
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164410,01
|
162431,71
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III. Finanzanlagen
|
0,00
|
0,00
|
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B. Umlaufvermögen
|
94810,34
|
160473,43
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I. Vorräte
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43010,48
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43230,56
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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23037,85
|
65461,81
|
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III. Wertpapiere
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0,00
|
0,00
|
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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28762,01
|
51781,06
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
|
1584,19
|
2002,80
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Summe Aktiva
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262448,54
|
338755,94
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PASSIVA
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Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Vorjahr
Euro
|
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A. Eigenkapital
|
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I. Gezeichnetes Kapital
|
25000,00
|
25000,00
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II. Kapitalrücklage
|
0,00
|
0,00
|
|
III. Gewinnrücklagen
|
0,00
|
0,00
|
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
|
42804,68
|
51144,38
|
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
|
6827,54
|
59384,43
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B. Rückstellungen
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18970,00
|
21370,00
|
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C. Verbindlichkeiten
|
168846,32
|
181857,13
|
|
D.
Rechnungsabgrenzungsposten
|
0,00
|
0,00
|
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Summe Passiva
|
262448,54
|
338755,94
|
Anhang
1.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Ventus GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.
1.1.1 Gliederung und Darstellung
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
1.1.1.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.1.1.2 Allgemeine Grundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm,
ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln,
aufgestellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der
Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Bei der Bewertung der einzelnen
Vermögensgegenstände und Schulden wurde der
Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine
Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen,
dass nur die am Abschlussstichtag realisierten Gewinne
ausgewiesen wurden. Allen erkennbaren Risiken und drohenden
Verlusten wurde entsprechend Rechnung getragen.
2 AKTIVA
2.1.1.1 ANLAGEVERMÖGEN
2.1.1.2 Erworbene Immaterielle
Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßige Abschreibung wird linear
vorgenommen.
2.1.1.3 Sachanlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßige Abschreibung wird linear
vorgenommen, wobei für die einzelnen Anlagengruppen
die nach den Abschreibungstabellen bekannte Nutzungsdauer
zugrunde gelegt wird.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung
der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.
In den Abschreibungen des Sachanlagevermögens
sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen
nach § 253 Abs. 2 S. 3 HGB enthalten.
2.1.1.4 Finanzanlagen
Finanzanlagen würden bei Vorhandensein zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit notwendig
außerplanmäßige Abschreibungen
durchgeführt.
Außerplanmäßige Abschreibungen
werden nur dann vorgenommen, wenn Wertminderungen
voraussichtlich von Dauer sind.
Finanzanlagen waren im Berichtsjahr im
Unternehmensvermögen nicht vorhanden.
2.1.1.5 UMLAUFVERMÖGEN
2.1.1.6 Vorräte
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren
Tageswerten.
Die Anschaffungskosten wurden einzeln ermittelt.
2.1.1.7 Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
angesetzt. Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wurde der
niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
Die Forderungen wurden um eine branchenübliche
Pauschalwertberichtigung reduziert.
2.1.1.8 Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten
Der Kassenbestand und sie Bankguthaben wurden mit dem
Nennwert angesetzt und spiegeln die Werte anhand der
vorliegenden Kontoauszüge zum Jahresende wieder.
2.1.1.9 Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden ausgewiesen
Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit
diese Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach
dem Abschlussstichtag darstellen.
3 PASSIVA
3.1.1.1 Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag
angesetzt.
3.1.1.2 RÜCKSTELLUNGEN
3.1.1.2.1 Steuerrückstellungen
Bei den Steuerrückstellungen handelt es sich um
die Rückstellung für noch nicht veranlagte
Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und
Solidaritätszuschlag.
3.1.1.2.2 Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen wurden unter
Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder
dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den
Beträgen berücksichtigt, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich sind.
3.1.1.3 Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag unter Bedachtnahme auf den
Grundsatz der Vorsicht ermittelt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
3.2 Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Person geführt:
Herr Dipl.-Ing.-Univ. Christoph Farrenkopf
Die Gesellschaft ist als eine kleine
Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 2 HGB zu
beurteilen.
§ 326 Größenabhängige
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei
der Offenlegung
Auf kleine Kapitalgesellschaften (§267Abs. 1) ist
§325Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die
gesetzlichen Vertreter nur die Bilanz und den Anhang
einzureichen haben. Der Anhang braucht die die Gewinn- und
Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht zu
enthalten.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 17.10.2011
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