Kemper GmbH

Master Data

Registry
Register court Hamm HRB 4825
Registered
8/20/1997
Industry
Activities of holding companiesManagement activities of other holding companiesManagement activities of holding companies with predominantly financial shareholdings
Purpose
die Verwaltung anderer Gesellschaften und die Beteiligung an solchen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bestehend aus der Kemper GmbH und den Eheleuten Gustav-Adolf Kemper und Ilse Kemper geb. Schmiedinghöfer (die Gesellschaft bürgerlichen Rechts hat ihre Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt).

History

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Beneficial Owners
Beta

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
50.00%
50.00%

Shareholders
Beta

2 shareholders

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Heidrun Kemper
Töddinghauser Straße 6, 59192 Bergkamen
€6,400
50.00%
Ulrich Kemper
Töddinghauser Straße 6, 59192 Bergkamen
€6,400
50.00%

Financial Report

Kemper GmbH

Bergkamen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 48.764,91 46.281,30
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 22.169,58 19.685,97
II. Wertpapiere 26.595,33 26.595,33
Bilanzsumme, Summe Aktiva 48.764,91 46.281,30

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 48.190,78 45.965,77
I. gezeichnetes Kapital 25.600,00 25.600,00
II. Gewinnvortrag 20.365,77 17.805,59
III. Jahresüberschuss 2.225,01 2.560,18
B. Rückstellungen 574,13 315,53
Bilanzsumme, Summe Passiva 48.764,91 46.281,30

Anhang

1. Allgemeine Hinweise

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288 , 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss vermittelt ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB).

Es handelt sich um die erste Bilanz unter Anwendung des Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts vom 25.05.2009 [BilMoG]. Insoweit wurden § 252 Abs. 1 Nr. 6, § 265 Abs. 1, § 284 Abs. 2 Nr. 3 und § 313 Abs. 1 Nr. 3 HGB nicht angewendet [Artikel 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB] und die Vorjahreszahlen wurden gem. Artikel 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Darüber hinaus sind keine zusätzlichen Angaben zur Vermögenslage im Anhang zu machen, da keine besonderen Umstände vorliegen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Es wurde das Fortführungswahlrecht für Vermögensgegenständen, dessen Werte auf Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 S. 3 HGB a.F., § 253 Abs. 4 HGB a.F. oder nach §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a.F. zurückzuführen sind, in Anspruch genommen [Artikel 67 Abs. 4 EGHGB].

Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Das ab abnutzbare Anlagevermögen wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt. Als Nutzungsdauer wurden die von der Finanzverwaltung angegebenen Werte berücksichtigt. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Das Vorratsvermögen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Es wurden keine Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).

Die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen wurde beibehalten (§ 265 Abs. 1 HGB).

Bewertungsvereinfachungen gem. § 240 Abs. 4 (Gruppenbewertung), § 256 S. 1 HGB (Verbrauchsfolgeverfahren) wurden nicht in Anspruch genommen.

3. Erläuterungen zur Bilanz

A. Umlaufvermögen

Forderungen

In den Forderungen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 0 € enthalten.

B. Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum Bilanzstichtag 0 €.

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 0 € enthalten.

4. Weitere Angaben

A. Haftungsverhältnisse

Besondere Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

B. Bewertungseinheiten

Es wurden keine Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB gebildet.

C. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Es sind keine Pensions- oder ähnliche Verpflichtungen eingegangen. Deshalb erübrigen sich Angaben gem. § 285 Nr. 24 HGB über die angewandten versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren.

D. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Es wurden keine Vermögensgegenstände und Schulden gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet.

E. Angaben zur Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB

Es wurden keine selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände und auch keine latenten Steuern ausgewiesen. Aus diesem Grunde sind keine Angaben zur Ausschüttungssperre notwendig.

F. Geschäftsführung

Die Geschäftsführung obliegt dem Herrn Ulrich Kemper. Die Gesellschaft ist persönlich haftendende Gesellschafterin der Kemper GmbH & Co. KG mit Sitz in Bergkamen.

 

Bergkamen, 12.12.2011

Der Geschäftsführer

gez. Ulrich Kemper

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2011 festgestellt.

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