SunZi GmbHLiquidated

90419 Nürnberg, DEU

Master Data

Registry
Register court Nürnberg HRB 31334
Registered
1/9/2015
Industry
Computer consultancy activitiesIntermediation service activities for courses and tutorsAll other education n.e.c.
Purpose
Die Aus- und Weiterbildung von Trainern sowie die Durchführung von Schulungen und Beratungen in Firmen. Des Weiteren lizenziert das Unternehmen Einrichtungen und Personen nach einem ausgearbeiteten Modell zu SunZi(R)-Lizenzpartnern.

History

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Management

NameRole
Christian Brunner
since 5/14/2018
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
50.00%
50.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

€12,500
50.00%
€12,500
50.00%

Financial Report

SunZi GmbH

Nürnberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 09.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
A. Umlaufvermögen 11.568,19
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 277,75
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 11.290,44
Bilanzsumme, Summe Aktiva 11.568,19

Passiva

31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 1.526,54
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 23.473,46
B. Verbindlichkeiten 10.041,65
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 41,65
Bilanzsumme, Summe Passiva 11.568,19

Anhang


INHALTSVERZEICHNIS

Allgemeine Angaben

Grundsätzliches 

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Allgemeine Grundsätze und Methoden 
Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Sonstige Pflichtangaben

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG und § 285 Nr. 9c HGB
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
Feststellung des Jahresabschlusses                       
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB                         

Allgemeine Angaben

Grundsätzliches

Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Allgemeine Grundsätze und Methoden

Bei der Firma Sunzi GmbH mit Sitz in Nürnberg handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB.

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde abweichend zur Verfahrensweise beim Anhang von den Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften kein Gebrauch gemacht.

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontenform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Soweit zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses notwendig wurden, sind diese im Anhang erläutert.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauern zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Firma Sunzi GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HGB und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßen Verbrauch.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften, im Geschäftsjahr linear vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Warenvorräte sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die teilfertigen Arbeiten wurden mit den Material- und Fertigungseinzelkosten zuzüglich angemessener Gemeinkosten bewertet. Sofern Verluste erkennbar waren, wurden sie unter strenger Beachtung des Imparitätsprinzips berücksichtigt.

Von der Möglichkeit einen Aktivposten nach § 274 Abs. 2 HGB für latente Steuererträge zu bilden, wurde nicht Gebrauch gemacht.
Die Steuerrückstellungen betreffen Ertragssteuern des laufenden Jahres. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Höhe der Rückstellungen wurde nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Sonstige Pflichtangaben

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den einzelvertretungsberechtigten

Geschäftsführer  Herrn Christian Brunner vertreten.

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde am 13.11.2017  festgestellt.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 der Firma Sunzi GmbH wird hiermit versichert.

Nürnberg, den 13.11.2017

Herr Christian Brunner
Geschäftsführer
  

sonstige Berichtsbestandteile

gezeichnet Geschäftsführer

 

Christian Brunner


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.11.2017 festgestellt.

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