Alexis Werbe- und Box- GmbHLiquidated

20354 Hamburg, DEU

Master Data

Registry
Register court Hamburg HRB 110162
Previous
FFW Werbebüro GmbH
Registered
7/10/2009
Industry
Media representationAdvertising agenciesSports activities n.e.c.
Purpose
Anzeigenwerbung auf Fahrzeugen, Hotelund Krankenhauswerbung, Fernsehwerbung sowie Werbung aller Art sowie Mitgliederzeitschriftenwerbung und die Vermittlung und Vermarktung von Sportrechten und Sportlern.

History

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Management

NameRole
Pawel Mycan
since 3/26/2014
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Nagelsweg 26, 20097 Hamburg
€30,000
100.00%

Financial Report

FFW Werbebüro GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 4.455,00 7.128,00
I. Sachanlagen 4.455,00 7.128,00
B. Umlaufvermögen 344.274,43 519.329,37
I. Vorräte 30.000,00 40.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 168.810,26 133.726,94
III. Wertpapiere 20.400,00  
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 125.064,17 345.602,43
C. Rechnungsabgrenzungsposten 148.599,45  
Bilanzsumme, Summe Aktiva 497.328,88 526.457,37

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 354.029,92 250.147,58
I. gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Bilanzgewinn 324.029,92 220.147,58
B. Rückstellungen 99.251,88 155.832,14
C. Verbindlichkeiten 44.047,08 120.477,65
Bilanzsumme, Summe Passiva 497.328,88 526.457,37

Anhang

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 30.000,00 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Gezeichnetes Kapital 30.000,00 Euro  
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 0,00 Euro  
Eingefordertes Kapital   30.000,00 Euro

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 44.047,08 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 0,00 Euro

E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Herbert Büttner

 

Hamburg, 13. Dezember 2012

gez. Herbert Büttner

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