Master Data

Registry
Register court Stendal HRB 11553
Previous
Hof mann Bauelemente GmbH
Registered
11/30/1992
Industry
Manufacture of builders’ ware of plasticManufacture of doors and windows of metalManufacture of doors and windows of wood
Purpose
Planung, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Fassaden, Türen, Fenstern und Bauelementen (Aluminium, Stahl und Kunststoff) einschließlich deren Montage im In- und Ausland.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Diana Rosner
since 12/12/2008
Procura
Stephan Rosner
since 12/12/2008
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Dessau-Roßlau
DEM 50,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Hofmann Bauelemente GmbH

Dessau-Roßlau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 426.484,65 419.630,65
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 32,00 362,00
II. Sachanlagen 426.452,65 419.268,65
B. Umlaufvermögen 2.063.357,44 2.160.607,27
I. Vorräte 1.760.612,76 1.857.829,09
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 60.524,38 120.208,06
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 242.220,30 182.570,12
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.671,60 5.625,14
Summe Aktiva 2.491.513,69 2.585.863,06

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 720.015,20 626.907,12
I. Gezeichnetes Kapital 150.000,00 150.000,00
II. Kapitalrücklage 25.564,59 25.564,59
III. Gewinnvortrag 544.450,61 451.342,53
IV. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 0,00
B. Rückstellungen 151.723,11 103.727,66
C. Verbindlichkeiten 1.619.775,38 1.830.228,28
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 25.000,00
Summe Passiva 2.491.513,69 2.585.863,06

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben

Die Hofmann Bauelemente GmbH hat ihren Sitz in Dessau-Roßlau und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stendal (Reg.Nr. 11553).

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Bei der zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 eingetretenen und in 2023 fortdauernden weltweiten Verbreitung des Corona-Virus handelt es sich um ein Ereignis, dessen weitere Auswirkungen auf die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen insgesamt die gesetzlichen Vertreter auskunftsgemäß abschließend nicht beurteilen können. Sie sehen aktuell jedoch keine Gefahr für den Fortbestand der Gesellschaft.

Hinsichtlich des am 24.02.2022 ausgebrochenen russisch - ukrainischen Krieges sieht die Geschäftsführung aktuell ebenfalls keine Gefahr für den Fortbestand der Gesellschaft.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellt worden.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei der Bewertung von Rückstellungen werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Preis- und Kostensteigerungen orientieren sich an der Teuerungsrate und wurden über die jeweilige Laufzeit der Rückstellung mit Sätzen zwischen 1% und 2% berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

III. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr
EUR
davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
EUR
Vorjahr
EUR
davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
EUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 60.524,38 0,00 120.205,06 0,00

Eigenkapital

Das Stammkapital von EUR 150.000,00 entspricht dem Gesellschaftsvertrag und ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen die Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Urlaubsverpflichtungen, Tantiemen, die Aufbewahrung und elektronische Archivierung von Geschäftsunterlagen sowie Abschluss- und Prüfungskosten. Für die sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr wurden entsprechende Abzinsungen vorgenommen.

Verbindlichkeiten

Bilanzjahr
EUR
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
EUR
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
EUR
davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
EUR
Verbindlichkeiten 1.619.775,38 1.533.825,38 42.400,00 43.550,00
Vorjahr
EUR
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
EUR
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
EUR
davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
EUR
Verbindlichkeiten 1.830.228,28 1.633.678,28 42.400,00 154.150,00

Unter den Verbindlichkeiten sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von 29.405,74 € ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestanden nach den erteilten Auskünften der Geschäftsleitung keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. Sonstige Verpflichtungen bestanden in Höhe von 330.531,00 € für Gewährleistungsbürgschaften. Diese wurden über die VHV Kautionsversicherung abgesichert.

V. Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer im Geschäftsjahr betrug 17,3.

Ausschüttungssperre

Es liegt zum Bilanzstichtag kein zur Ausschüttung gesperrter Betrag nach § 268 Abs. 8 HGB vor.

Geschäftsführer

Name, Vorname

Rosner, Stephan

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Bitterfeld-Wolfen, den 1. November 2024

gezeichnet Stephan Rosner, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.11.2024.

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