Forward International GmbHLiquidated

10249 Berlin, DEU

Master Data

Registry
Register court Charlottenburg (Berlin) HRB 92614
Registered
6/28/2004
Industry
Wholesale of tobacco productsWholesale of sports goods and their accessoriesWholesale of iron ores, iron, steel and ferrous semi-finished metal products
Purpose
Der Import, Export und internationaler Handel von Waren verschiedener Art, unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Waren.

History

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Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
Xiaoying Chen
50.00%
50.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Xiaoying Chen
Bronshoj/Dänemark
€140,000
50.00%
Berlin
€140,000
50.00%

Financial Report

Forward International GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum 27.01.2011

Bilanz

AKTIVA

  Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen 2.037,00 3.858,00
I. Sachanlagen 2.037,00 3.858,00
B. Umlaufvermögen 669.589,49 720.869,29
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 466.900,45 500.143,69
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 202.689,04 220.725,60
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.794,00 11.470,20
Summe Aktiva 681.420,49 736.197,49

Passiva

   
  Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital 356.612,20 357.972,92
I. Gezeichnetes Kapital 280.000,00 280.000,00
II. Gewinnvortrag 77.972,92 56.197,43
III. Jahresfehlbetrag -1.360,72 21.775,49
B. Rückstellungen 15.978,15 18.518,15
C. Verbindlichkeiten 308.830,14 359.706,42
Summe Passiva 681.420,49 736.197,49

ANHANG zum 27. Januar 2011

der Forward International GmbH

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 27. Januar 2011 (Rumpfgeschäftsjahr) wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 274 a, 284, 285 und 288 HGB wurden in Anspruch genommen.

Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG)

Grundsätzlich sind die Wertansätze in der Handelsbilanz unter Beachtung steuerlicher Anpassungen (§ 60 EStDV) weiterhin für die steuerliche Gewinnermittlung maßgebend. Erstmals für das Veranlagungsjahr 2009 können jedoch sowohl rein steuerliche Wahlrechte als auch handels- und steuerrechtliche Wahlrechte unterschiedlich ausgeübt werden. Sofern nicht anders angegeben, ergaben sich im Berichtsjahr aufgrund der Ausübung von Wahlrechten keine Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz.

1. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet.

Immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Sofern ein Ausweis in der Bilanz zulässig ist, wurde diese Form des Ausweises gewählt.

2. Bewertungsmethoden

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur erfasst worden, wenn diese bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt.

3. Währungsumrechnung

Bei Anschaffungsgeschäften in ausländischer Währung war der Wechselkurs im Anschaffungszeitpunkt für die Berechnung der Anschaffungskosten maßgebend. Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten wurde der entsprechende Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens der Verbindlichkeit zugrunde gelegt.

4. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden nicht vorgenommen.

II. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen (pro rata temporis) bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Nettoanschaffungswert von EUR 410,00 (geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Zugangsjahr gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt, wobei aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

Die Rückstellungen wurden nach kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

III. Sonstige Angaben

Geschäftsführerinnen der Gesellschaft waren:

Frau Xiaoying Chen, Kauffrau

Frau Sisi Chen, Kauffrau.

Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2011 hat die sofortige Auflösung der Gesellschaft beschlossen. Als Liquidator der Gesellschaft wurde Frau Sisi Chen bestellt. Die Eintragung im Handelsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg erfolgte am 24. März 2011.

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden nicht.

 

Berlin, im Juni 2013

WEITERE DATEN

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

 

Sisi Chen

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