Biohof
Severin GmbH
Severin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.441.956,73 |
1.566.855,73 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.441.954,73 |
1.566.853,73 |
| B.
Umlaufvermögen |
330.851,42 |
208.299,57 |
| I.
Vorräte |
62.946,74 |
56.388,79 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
244.237,79 |
139.568,72 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.666,89 |
12.342,06 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.872,95 |
2.590,63 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
398.867,90 |
356.954,70 |
| Aktiva |
2.174.549,00 |
2.134.700,63 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
150.000,00 |
150.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
531.954,70 |
341.571,09 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
41.913,20 |
190.383,61 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
398.867,90 |
356.954,70 |
| B.
andere Sonderposten |
225.588,00 |
241.931,00 |
| C.
Rückstellungen |
23.230,00 |
15.694,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
1.925.731,00 |
1.877.075,63 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
210.000,00 |
210.000,00 |
| Summe
Passiva |
2.174.549,00 |
2.134.700,63 |
Anhang
Biohof Severin GmbH
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
Anhang
A.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum
Jahresabschluss
I.
Allgemeine Angaben
Die Biohof Severin GmbH mit Sitz in Domsühl OT
Severin stellt den Jahresabschluss nach den
handelsrechtlichen Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften auf. Die Gesellschaft ist unter der
Nummer HRB 10837 im Register des Amtsgerichts Schwerin
eingetragen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird
das Gesamtkostenverfahren angewendet.
Das Gliederungsschema der Bilanz wurde
gemäß § 42 GmbHG um die Posten "Tiere des
Anlagevermögens", "Feldbestände" und "Tiere des
Umlaufvermögens" sowie "Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern" erweitert.
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von
TEuro 399 aus. Eine bilanzielle Überschuldung ist
somit gegeben. Ein insolvenzrechtlicher Tatbestand liegt
jedoch nicht vor, da die Fortführung des Unternehmens
nach den Umständen als überwiegend wahrscheinlich
gilt. Mit den beiden Gesellschaftern wurden
Darlehensverträge über insgesamt TEuro 838
geschlossen, welche mit einem Teilrangrücktritt in
Höhe von TEuro 400 versehen wurden.
Aus diesem Grund erfolgt die Bilanzierung zu
Fortführungswerten. Die Geschäftsführung
sieht unter den gegebenen Planungsprämissen keine
bestandsgefährdenden Liquiditätsrisiken und geht
von einer Fortführung des Unternehmens aus. Die
Entwicklung und Fortführung der Gesellschaft wird von
den Gesellschaftern unterstützt und gefördert.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
bilanziert.
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden entsprechend den
steuerlichen Vorschriften abgeschrieben.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte mit den Anschaffungskosten oder mit dem am
Bilanzstichtag beizulegenden Wert. Das Niederstwertprinzip
wurde beachtet.
Die Bewertung des Feldinventars und der Tiere des
Umlaufvermögens erfolgte mit geschätzten
Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Das
Niederstwertprinzip bzw. die Grundsätze der
verlustfreien Bewertung wurden beachtet.
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt.
Die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Steuerpflichtige Zuschüsse aus Mitteln der
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und
des Küstenschutzes" und "Europäischer
Landschaftsfonds für ländliche Entwicklung
(ELER)" wurden in den Sonderposten für
Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen
eingestellt. Die Auflösung der Zuschüsse erfolgt
entsprechend den Abschreibungen der bezuschussten
Vermögensgegenstände.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle am
Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und andere ungewisse
Verbindlichkeiten. Rückstellungen sind mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
B.
Erläuterungen zur Bilanz
I.
A K T I V A
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage 1 zum Anhang dargestellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen sind innerhalb eines
Jahres fällig.
II.
P A S S I V A
Verbindlichkeiten
Die Entwicklung der Verbindlichkeiten ist in der
Anlage 2 zum Anhang dargestellt.
C.
Sonstige Angaben
I.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die jährlichen Verpflichtungen aus
Pachtverträgen betragen TEuro 95.
II.
Mitarbeiter
Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich
beschäftigten Mitarbeiter betrug 5 (Vj.: 6).
III.
Organe
Geschäftsführer sind
Armin Kremer, Friedrichsruhe, und
Daniel Willnat, Fahrenzhausen.
Die Geschäftsführer sind zur
Alleinvertretung befugt und von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Domsühl OT Severin, 12. September 2024
........................................................Biohof
Severin GmbH
Angabe nach § 328 Abs. 1a Satz 1 HGB
Der Jahresabschluss ist durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom 6. Dezember 2024 festgestellt
worden.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.12.2024
festgestellt.
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