Clauß GmbHLiquidated

53604 Bad Honnef, DEU

Master Data

Registry
Register court Siegburg HRB 11706
Registered
1/28/1994
Industry
Manufacture of upholstered furnitureAgents involved in the sale of furnitureRetail sale of furniture
Purpose
Handel mit Polstermöbeln und der Modellentwurf von Polstermöbeln

History

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Management

NameRole
Stuart Clauß
since 1/19/2026
Liquidator

Financial Report

Clauß GmbH

Bad Honnef

(vormals: Bonn)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 12.782,30 12.782,30
B. Anlagevermögen 13.992,74 19.607,36
I. Sachanlagen 12.581,00 12.676,00
II. Finanzanlagen 1.411,74 6.931,36
C. Umlaufvermögen 46.276,68 57.773,77
I. Vorräte 3.159,84 6.914,20
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 25.473,22 29.607,22
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 17.643,62 21.252,35
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.008,38 1.072,43
Bilanzsumme, Summe Aktiva 74.060,10 91.235,86

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 11.452,53 19.297,13
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzverlust 14.112,06 6.267,46
B. Rückstellungen 50.377,42 58.492,00
C. Verbindlichkeiten 12.230,15 13.446,73
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 12.230,15 13.446,73
Bilanzsumme, Summe Passiva 74.060,10 91.235,86

Anhang


 
Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Clauß GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt.

Das gesetzliche Gliederungsschema der §§ 266 und 275 HGB wurde angewandt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes   (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art.   67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.


Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Im Jahr des Zugangs erfolgte die Abschreibung pro rata temporis.

Abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert über Euro 150,00 bis Euro 1.000,00 wurden im Jahr des Zugangs in einem Sammelposten aktiviert und über 5 Jahre abgeschrieben.

Abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert bis zu Euro 150,00 wurden sofort als Betriebsausgaben behandelt.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

-  Beteiligungen zu Anschaffungskosten

-  Ausleihungen zum Nennwert

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum ggf. abgezinsten Erfüllungsbetrag.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

 

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung


 
Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 12.230,15 (Vorjahr: Euro 13.446,73).

 

Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert sind, liegen nicht vor.

 
Rechte und Pflichten gegenüber Gesellschaftern

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die folgenden Rechte und Pflichten:

Forderungen:
Euro 1.311,74
Verbindlichkeiten:
Euro 0,00



Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen


Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Hier Lag ein Gutachten der Kölner spezial Beratungs-GmbH vom 21.12.2010 zugrunde.

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellung nach BilMoG ergibt sich ein   zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von Euro 26.287,00. Von der Übergangsregelung   gem. Art. 67 I 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15, also   Euro 1.752,47 den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand   ausgewiesen. Aufgrund der vorliegenden Verpfändung war gemäß § 246 Abs. 2 S 2 HGB eine Saldie-  rung des Anspruches aus der Rückdeckungsversicherung mit der Pensionsverpflichtung   vorzunehmen.
 
Ohne die Saldierung und ohne Berücksichtigung der Übergangsregelung des Art. 67 I 1 EGHGB er  geben sich aufgrund der versicherungsmathematischen Gutachten der Kölner spezial Beratungs-GmbH bzw. der AXA Lebensversicherung AG folgende Werte auf den 31.12.2010:

beizulegender Zeitwert der Rückdeckungsversicherung Euro 19.002,00
Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung Euro 88.804,00.

Sonstige Pflichtangaben


 
Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführer:  Stuart Clauß    

 

Unterschrift der Geschäftsleitung


Bad Honnef, 09.12.2011                                              

gez. Stuart Clauß


                                                                                                         
   
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2011 festgestellt.

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