Master Data

Registry
Register court Ansbach HRB 1559
Registered
7/31/1990
Industry
Activities of holding companiesManagement activities of other holding companiesManagement activities of holding companies with predominantly financial shareholdings
Purpose
Die Beteiligung mit oder ohne Kapitalanteil an anderen Unternehmen und Gesellschaften sowie die Übernahme der Geschäftsführung dieser Unternehmen, die Vertretung und Verwaltung eines Gewerbebetriebes, auch mit Übernahme der persönlichen Haftung. Die Gesellschaft soll insbesondere Komplementärin der neu zu gründenden Firma "Marks GmbH & Co. Eisen- und Haushaltswaren, Brennstoffe KG" mit dem Sitz in Rothenburg ob der Tauber sein.

History

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Management

NameRole
Kerstin Schedler
since 1/8/2025
Managing Director
Heike Schydlo
since 1/8/2025
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

Identified persons (4)

NameOwnership
27.59%
24.14%
24.14%

Shareholders
Beta

4 shareholders

GmbH structure

3 of 4 shown

Name
Location
Amount
Share
Kristin Schedler
91541 Rothenburg ob der Tauber, Galgengasse 23/25
€7,200
27.59%
T**** S*******
€6,300
24.14%
H**** S******
€6,300
24.14%

Financial Report

Marks - GmbH

Rothenburg ob der Tauber

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

0,01

0,01

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

41.785,86

41.467,14

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

41.785,87

41.467,15



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

26.100,00

26.100,00

II. Bilanzgewinn


14.574,86


14.187,30

B. Rückstellungen

1.071,74

1.068,57

C. Verbindlichkeiten

39,27

111,28

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

41.785,87

41.467,15

ANHANG

I. Allgemein

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des §§ 242ff. und §§ 264ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Dabei wurden die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet.

Aufgrund der Merkmale der Firma Marks GmbH liegt gem. § 267 (1) HGB eine "kleine Kapitalgesellschaft" vor.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266 HGB und wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr beibehalten.

Die in den einzelnen Bilanzposten ausgewiesenen Beträge sind mit dem Vorjahr vergleichbar. Änderungen an den Vorjahreswerten wurden nicht vorgenommen.

Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze und Bilanzierungsmethoden gem. § 252 HGB sind im Wesentlichen beibehalten worden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden in vollem Umfang erstmals zum 01. Januar 2010 angewendet.

Dieser Anhang ist zu Veröffentlichungszwecke beim Bundesanzeiger angepasst unter Berücksichtigung der Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften. Daher ist insbesondere zu den Gewinn- und Verlustrechnungsposten keine Stellung genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die folgenden Grundsätze beziehen sich lediglich auf Bilanzposten sofern diese in der Bilanz ausgewiesen sind.

Aktivseite

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. In die Herstellungskosten wurden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für Fremdkapital, Forschungs- und Vertriebskosten sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Finanzanlagen wurden mit ihren Anschaffungskosten bilanziert bzw. ggf. auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen -bei erkennbaren Einzelrisiken- und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag. Dabei wurden erkennbare Risiken berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Bankguthaben wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Aktivposten in fremder Währung -sofern vorhanden- wurden zu Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Auf die Bildung von aktiven latenten Steuern wurde gemäß der Befreiungsvorschrift nach § 274a Nr. 5 HGB verzichtet.

Passivseite

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags nach §253(1) S. 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von einer Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betragen hat, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 (2) S. 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrags wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verpflichtungen gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Passivposten in fremder Währung -sofern vorhanden- wurden zu Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Auf die Bildung von passiven latenten Steuern wurde gemäß der Befreiungsvorschrift nach § 274a Nr. 5 HGB verzichtet.

III. Bilanz

Aktiva
Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschafter betragen 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen wie folgt:

lfd. Geschäftsjahr.

Vorjahr

T€

T€

sonstige Vermögensgegenstände

0,8

0,9

Passiva

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 26.100,00 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr beträgt 14.187,30 € (Vorjahr: 13.816,82 €).

Nach § 268 (8) HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0,00 € der Ausschüttungssperre. Eine Aufgliederung des Gesamtbetrags unterbleibt, da keine Sachverhalte nach §268 (8) HGB vorliegen.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen waren keine zu bilden. Das Verrechnungsgebot von Vermögensgegenständen mit deren Schulden nach § 246 (2) S. 2 HGB war nicht anzuwenden, da keine derartigen Sachverhalte vorlagen.

Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse bestehen wie folgt:

lfd. Geschäftsjahr.

Vorjahr

mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr:

T€

T€

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

0,0

0,0

erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

0,0

0,0

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

0,0

0,0

Verbindlichkeiten gegen verbundenen Unternehmen

0,0

0,0

Verbindlichkeiten gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

0,0

0,0

sonstige Verbindlichkeiten

0,0

0,1

Gesamtverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren:


0,0


0,0

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 0,00 € (Vorjahr 69,63 €) enthalten.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betragen 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).

Durch Pfandrechte und ähnliche Rechte sind Verbindlichkeiten in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) abgesichert.

Haftungsverhältnisse gegen verbundene Unternehmen sind in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) eingegangen. Das Wechselobligo beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Bürgschaften für fremde Verbindlichkeiten sind keine gewährt (Vorjahr: 0,00 €). Verpflichtungen aus Gewährleistungen sind als Rückstellung berücksichtigt. Das Avalkonto bei Bürgschaftsinstituten (für Gewährleistungsverpflichtungen) hat einen Gesamtsaldo von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Verpflichtungen aus Leasingverträgen bestanden für Ausstattung in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Verpflichtungen aus Mietverträgen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

IV. Sonstige Angaben

Gesellschaftsorgane

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr Herr Thilo Schedler bestellt. Er ist durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Vom Schutzrecht nach § 286 (4) HGB bezüglich der Angabe der Gesamtbezüge für Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wird Gebrauch gemacht.

Vorschüsse und Kredite sind keine gewährt sowie keine Haftung für Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, die den Geschäftsführer oder einem Mitglied des Aufsichtsrats persönlich betreffen, übernommen wurden.

Zur Ergebnisverwendung werden keine Angaben gemacht. Gem. §325 (1) S. 4 HGB besteht ein Schutzrecht, wenn die Gesellschafter natürliche Personen sind.

Rothenburg, den 28.06.2011 …...…………………………………

gez. Thilo Schedler, Geschäftsführer

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.06.2011

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