Master Data

Registry
Register court Siegen HRB 5930
Registered
3/25/1983
Industry
Manufacture of hand toolsManufacture of testing machinesManufacture of other tools n.e.c.
Purpose
Herstellung und Vertrieb von Diamantwerkzeugen, Sonnenschutzanlagen und Bauelementen jeglicher Art.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Philipp Vogel
since 7/14/2023
Managing Director
Christian Vogel
since 12/12/2003
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
50.00%
50.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

57413 Finnentrop-Heggen, Am Finnenlöh 2 A
€58,280
94.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Vogel GmbH

Attendorn (vormals: Finnentrop)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 167.808,01 204.216,01
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7,00 7,00
II. Sachanlagen 167.801,01 204.209,01
B. Umlaufvermögen 343.632,83 432.144,80
I. Vorräte 295.006,00 336.961,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 47.612,99 41.725,72
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.013,84 53.458,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.801,30 1.590,30
Aktiva 513.242,14 637.951,11

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 9.762,14 209.997,58
I. Gezeichnetes Kapital 62.000,00 62.000,00
II. Bilanzverlust 52.237,86 -147.997,58
davon Gewinnvortrag 147.997,58 165.420,68
B. Rückstellungen 333.865,00 341.940,00
C. Verbindlichkeiten 169.615,00 86.013,53
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 164.997,84 70.828,69
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 4.617,16 15.184,84
davon gegenüber Gesellschaftern 75.710,89 13.513,09
Passiva 513.242,14 637.951,11

4. Anhang


4.1  Allgemeine Angaben

4.1 Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften und dem Gesellschaftsvertrag erstellt.

Die Vogel GmbH Finnentrop ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 HGB. Es besteht gem. §§ 325 ff HGB Offenlegungspflicht, der bis zu 31.12.2024 nachzukommen ist.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften (§ 276 HGB) wurde bei der Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung kein Gebrauch ge­macht.

Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gem. § 288 S. 1 HGB wurden nicht in Anspruch genommen. Allerdings werden gem. § 286 Abs. 4 HGB keine Angaben über die Gesamtbezüge der in § 285 Nr. 9 a und b HGB genannten Personen im Anhang dargestellt.

4.2  Angaben zur Buchführung

4.2 Angaben zur Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.

Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

4.3  Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

4.3 Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Eine Vergleichbarkeit der Zahlen des Geschäftsjahres mit dem Vorjahr ist gegeben.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Es wurde gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit  ausgegangen (going-concern-Prinzip). Im einzelnen gilt folgendes:

AKTIVA

Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibungen werden linear nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßi­ger Abschreibungen bewertet. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden linear und degressiv vorgenommen. Auf die lineare Abschreibungsmethode wird übergegangen, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Die Abschreibungen basieren auf der steuerlich anerkannten Nutzungsdauer. Die Zugänge im Berichtsjahr werden pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Anlage­güter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Bestände der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den fortgeschriebenen durchschnittlichen Netto-Einkaufspreisen angesetzt.

Die Bestände an unfertigen und fertigen Erzeugnissen werden mit den Herstellungs­kosten unter Einbeziehung angemessener Teile der notwendigen Material- und Fertigungs­gemeinkosten bewertet. Auf Bestände, die infolge langer Lagerdauer oder aus anderen Gründen nur eingeschränkt verwertbar sind, werden ausreichende Wertabschläge vorgenommen.

Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nenn­wert, abzüglich Wertberichtigungen für individuell ermittelte Einzelrisiken sowie pauschale Risiken für Kurs- und Zinsverluste.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstitut werden mit dem Nennwert bewertet.

PASSIVA

Bei der Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbind­lichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie werden in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Finnentrop, 11.11.2024,

gez. Christian Vogel


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.11.2024 festgestellt.

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