Windtechnik
Geiger GmbH
Ingolstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
70,50 |
142,50 |
| I.
Sachanlagen |
70,50 |
142,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
33.168,72 |
18.395,55 |
| I.
Vorräte |
6.078,18 |
2.333,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.387,14 |
14.363,94 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.703,40 |
1.698,61 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
360,05 |
328,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
33.599,27 |
18.866,05 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
15.843,03 |
11.511,53 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
14.053,06 |
18.717,43 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.331,50 |
4.664,37 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.256,24 |
6.854,52 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
16.256,24 |
6.854,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
33.599,27 |
18.866,05 |
Anhang
Die Firma Windtechnik Geiger GmbH erfüllt die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss wurde nach den Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften der §§ 242 bis 256 und
§§ 264 bis 288 HGB aufgestellt. Zusätzlich
zu diesen Vorschriften waren die Sondervorschriften des
GmbHG zu beachten. Ergänzende
Bilanzierungsvorschriften aus dem Gesellschaftsvertrag
ergeben sich nicht.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechen steuerlicher Vorschriften linear oder degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von 410,00 € werden nach § 6 Abs. 2
EStG im Wirtschaftsjahr der Anschaffung in voller Höhe
als Betriebsausgaben abgesetzt.
Das Vorratsvermögen wurde unter Beachtung des
Niederstwertprinzips zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit
dem Nennwert bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Auf Fremdwährung lautende Beträge werden zu
Umrechnungskursen eingebucht, die der Entwicklung am
Devisenmarkt regelmäßig angepasst werden.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2007 -
31.12.2007
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 1.000,00 EUR.
1.1.2006 -
31.12.2006
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 2.000,00 EUR.
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