Lochner Verwaltungs-GmbH
Same addressWholesale of textiles
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Andrea Lochner since 10/13/2022 | Managing Director |
Peter Lochner since 8/21/2003 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership structure and capital distribution
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
Lochner GmbHKonradsreuthJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2022Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Einzelpositionen des veröffentlichten Jahresabschlusses sind auf volle Euro auf- bzw. abgerundet. B. Allgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und Konsolidierung Angabe der auf Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Bewertung der Forderungen erfolgte zum Nennwert. Für zweifelhafte Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Dem allgemeinen Ausfallrisiko, wurde durch eine pauschale Wertberichtigung in Höhe von 1% Rechnung getragen. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die versicherungsmathematische Bewertung der Versorgungsverbindlichkeiten erfolgte nach den Grundsätzen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). Maßgebend für die Berechnung des Erfüllungsbetrages sind die Vorschriften des § 253 HGB. Als Rechtsgrundlagen wurden die biometrischen Wahrscheinlichkeiten der Klaus Heubeck "Richttafeln" 2018G, Aktivenbestand, verwendet, wobei ein Rechnungszins von 1,78 % angesetzt wurde. (gemäß RückabzinsV, veröffentlicht von der Deutschen Bundesbank). Als Bewertungsverfahren wurde die "Projected Unit Credit"-Methode angewandt. Steuerrückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund des zu versteuernden Einkommens bzw. der entsprechenden steuerlichen Bemessungsgrundlagen dotiert. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Verbindlichkeiten wurden mit dem Nennwert (Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Abweichung von der Vorjahresgliederung Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sind im Anlagenspiegel dargestellt. Als Anschaffungs- und Herstellungskosten sind die historischen Werte zugrunde gelegt. 2. Umlaufvermögen 2.1. Vorräte Die Warenvorräte wurden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und unter Abzug von Anschaffungspreisminderungen, in begründeten Fällen mit dem niedrigeren Marktpreis gemäß § 253 Abs. 3 HGB angesetzt. 2.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihrem Nominalwert bilanziert. Erkennbare und latente Risiken sind mit Einzel- und Pauschalwertberichtigungen erfasst. Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten, Erfüllungsbeträgen und Barwerten angesetzt. Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben eine Restlaufzeit von über einem Jahr: € 0,00 (Vj. € 0,00). 3. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. 5. Gezeichnetes Kapital 5.1. Stammkapital Das im Handelsregister eingetragene Stammkapital beträgt € 25.564,59. Das Stammkapital ist in voller Höhe einbezahlt. 6. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung passiviert. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die versicherungsmathematische Bewertung der Versorgungsverbindlichkeiten erfolgte nach den Grundsätzen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). Maßgebend für die Berechnung des Erfüllungsbetrages sind die Vorschriften des § 253 HGB. Als Rechtsgrundlagen wurden die biometrischen Wahrscheinlichkeiten der Klaus Heubeck "Richttafeln" 2018G, Aktivenbestand, verwendet, wobei ein Rechnungszins von 1,78 % angesetzt wurde. Als Bewertungsverfahren wurde die "Projected Unit Credit"-Methode angewandt. Ausschüttungssperre: Gemäß § 253 Abs. 6 HGB unterliegt in jedem Geschäftsjahr der sich aus der Anpassung des Durchschnittsbildungszeitraums zur Feststellung des maßgeblichen Abzinsungssatzes ergebene Differenzbetrag einer Ausschüttungssperre. Zur Bestimmung dieses Betrages ist der Erfüllungsbetrag zu ermitteln, der sich unter Anwendung des durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen sieben Geschäftsjahre von 1,44 % ergibt.
7. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten verteilt sich nach der Restlaufzeit wie folgt:
D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Auf eine Aufgliederung der Umsatzerlöse wird gemäß § 288 S. 2 HGB verzichtet. 1. Sonstige betriebliche Erträge: Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen die Zuführung zur Rückdeckungsversicherung. 2. Abschreibungen: Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen haben sich gegenüber Vorjahr von € 101.077,75 auf € 71.571,92 vermindert. 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen: Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen im Wesentlichen auf Miete, Kraftfahrzeugkosten, Werbeaufwendungen, Grundstücks- und Gebäudeaufwendungen sowie Reparatur und Instandhaltung und sonstiger Betriebsaufwand. E. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse nach §§ 251, 268 Abs. 7, 285 Ziff. 3 HGB 1.1. Wechselobligo (refinanzierte Kundenwechsel) lagen zum Bilanzstichtag nicht vor. 1.2. Bürgschaften: Avalrahmen für Gewährleistungs- /Vertragserfüllungsbürgschaften lagen zum Bilanzstichtag nicht vor. 1.3. Verpflichtungen aus abgeschlossenen Miet- und Pachtverträgen Im Rahmen des bestehenden Betriebsaufspaltungsverhältnisses zwischen den Firmen Lochner GmbH & Co. KG und Lochner GmbH liegt für die Überlassung von Grundstück und Gebäuden etc. ein Pachtverhältnis vor. Die Laufzeit ist unbestimmt. Die jährliche Pachtverpflichtung beträgt € 52.699,75 (Vj. 63.872,80). 1.4. Verpflichtungen aus Leasingverträgen bestehen zum Bilanzstichtag nicht. 2. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
3. Arbeitnehmeranzahl Im Wirtschaftsjahr 2022 waren durchschnittlich 10 Arbeitnehmer beschäftigt. 4. Bezüge des Geschäftsführungsorgans Auf die Angaben der Bezüge des Geschäftsführers wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 5. Gewinnverwendung Die Geschäftsführung schlägt folgende Gewinnverwendung vor: Den Jahresfehlbetrag 2022 in Höhe von € 266.715,72 auf neue Rechnung vorzutragen.
Konradsreuth, den 19.Oktober 2023 Dipl. Ing. (FH) Peter Lochner, Geschäftsführer sonstige Berichtsbestandteile
gez. Peter Lochner Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 19.10.2023 festgestellt. |
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