Kessler GmbHLiquidated

86399 Bobingen, DEU

Master Data

Registry
Register court Augsburg HRB 22370
Registered
1/19/2007
Industry
Publishing of journals and periodicalsActivities of holding companiesPublishing of newspapers
Purpose
Beteiligung als Komplementärin an der Kessler Druck und Medien GmbH & Co. KG, die als Unternehmensgegenstand den Betrieb einer Druckerei und die Vornahme von Verlagsgeschäften aller Art sowie sonstige, damit direkt oder indirekt im Zusammenhang stehende Leistungen hat.

History

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Management

NameRole
Managing Director

Beneficial Owners

Identified persons (3)

NameOwnership
Stephanie Vo
50.00%
A***** S****
24.25%

Unresolved chains (1)

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Financial Report

Kessler GmbH

Bobingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

Aktivseite

31.12.2010
EUR
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.276,90 4.692,39
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 25.587,88 31.864,78 25.427,24
31.864,78 30.119,63

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 4.324,81 2.892,92
III. Jahresüberschuss 1.594,27 1.431,89
B. Rückstellungen 650,88 500,00
C. Verbindlichkeiten 294,82 294,82
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in EUR: 294,82 (294,82)
31.864,78 30.119,63

 

Bobingen, den 05.09.2011

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266,275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Kessler GmbH zum 31.12.2008 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Rückstellungen

Die Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.

Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 Euro (Vorjahr 0,00 Euro)

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind

Grundschulden 0,00 Euro (Vorjahr 0,00 Euro)
Sicherungsübereignung der Wirtschaftsgüter 0,00 Euro (Vorjahr 0,00 Euro)

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der Firma Kessler Druck und Medien GmbH & Co. KG mit Sitz in Bobingen.

Sonstige Angaben

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 0,00 Euro (Vorjahr 0,00 Euro)

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 294,82 Euro (Vorjahr 0,00 Euro)

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Caspar Kessler und Frau Ingrid Kessler

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Bobingen, den 05.09.2011

gez. Caspar Kessler, Geschäftsführer

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