Master Data

Registry
Register court Kiel HRB 7409 KI
Registered
7/15/2005
Industry
Management activities of other holding companiesActivities of holding companiesOther legal activities
Purpose
Ankauf von Erbteilen und Pflichtteilsansprüchen, Verwaltung eigener Wertpapierdepots und Handel mit Aktien sowie Interessenvertretung von Minderheitsaktionären auf Hauptversammlungen börsennotierter Aktiengesellschaften, Organisation von Stimmrechtsquoten und Antragsmehrheiten sowie außergerichtliche und gerichtliche Interessenverfolgung von Minderheitsaktionären, soweit damit keine Tätigkeiten verbunden sind, die unter das Rechtsberatungsgesetz fallen.

History

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Management

NameRole
Martin Wüst
since 3/5/2009
Liquidator

Beneficial Owners
Beta

0.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
0.00%

Unresolved chains (1)

NameOwnership
Jan Winter, Inna Klawitter in GbR
0.00%

Shareholders
Beta

2 shareholders

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Edith Kettenburg
Kiel
€25,000
Jan Winter, Inna Klawitter in GbR
Germany
€25,000

Financial Report

ProCoura GmbH

Kiel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 51.700,00
I. Finanzanlagen 0,00 51.700,00
B. Umlaufvermögen 11.959,20 40.556,26
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.017,08 35.086,25
II. Wertpapiere 0,00 3.537,21
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.942,12 1.932,80
Bilanzsumme, Summe Aktiva 11.959,20 92.256,26

Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 11.959,20 12.079,31
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 12.920,69 3.002,67
III. Jahresfehlbetrag 120,11 9.918,02
B. Rückstellungen 0,00 32.934,60
C. Verbindlichkeiten 0,00 47.242,35
Bilanzsumme, Summe Passiva 11.959,20 92.256,26

Anhang


ProCoura GmbH
zum 31. Dezember 2009

1. Allgemeine Angaben

Die Kapitalgesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach 288 HGB Gebrauch gemacht. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden konnten, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Gegenüber den Vorjahren haben sich keine Änderungen bezüglich der Ansatz- und Bewertungsvorschriften ergeben. 

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. 
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögen werden entsprechend der steuerlichen Handhabung zu Anschaffungskosten aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und degressiv vorgenommen.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden  bis zu einem, um die gesetzliche Vorsteuer gekürzten Wert  von unter 150,00 €, im Jahr des Zugangs aktiviert, voll abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen. Bei einem Wert von 150,00 € bis zu 1.000,00 € werden diese Wirtschaftsgüter in einen Sammelposten eingestellt, welcher gesondert im Anlagenspiegel ausgewiesen und über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben wird.

Die Vorräte werden grundsätzlich mit den zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die uneinbringlichen Forderungen werden einzelwertberichtigt.


Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten € 50,00 übersteigt.

Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresüberschusses.

3. Sonstige Pflichtangaben


Geschäftsführer ist Herr Wüst.

Kiel, den 10.01.2010

  

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