AZ Dachsysteme GmbHLiquidated

08371 Glauchau, DEU

Master Data

Registry
Register court Chemnitz HRB 26793
Previous
AZ Dachsysteme UG (haftungsbeschränkt)
Registered
8/22/2011
Industry
Erection of roofs, roof covering and related plumbing workManufacture of builders’ ware of plasticRepair of fabricated metal products
Purpose
Herstellung und Reparatur von Dachanlagen, Handel mit dazugehörenden Materialien

History

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Management

NameRole
Kai Bergholz
since 8/22/2011
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
50.00%
Thomas Prietsch
50.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Zwickau
€12,500
50.00%
Thomas Prietsch
Aue
€12,500
50.00%

Financial Report

AZ Dachsysteme UG (haftungsbeschränkt)

Zwickau

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012

Bilanz

AKTIVA

31.12.2012
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 19.952,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 57.394,43
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 473,92
SUMME Aktiva 77.820,35

PASSIVA

31.12.2012
EUR
A. EIGENKAPITAL 26.506,72
B. RÜCKSTELLUNGEN 14.807,46
C. VERBINDLICHKEITEN 36.406,39
D. PASSIVE LATENTE STEUERN 99,78
SUMME Passiva 77.820,35

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

C. Angaben und Erläuterungen zu Handelsbilanzposten

I. Verbindlichkeiten

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

III. Immaterielle Vermögensgegenstände, Geschäfts- oder Firmenwert

IV. Rückstellung für Pensionen

V. Haftungsverhältnisse

VI. Ausschüttungssperre

D. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

I. Außerplanmäßige Abschreibungen

II. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil

III. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen

IV. Verrechnung von Verpflichtungen mit Deckungskapital gem. § 246 (2) S.2 HGB

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Handelsbilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Handelsbilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Angaben und Begründungen zu Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit in Bilanz und GuV gem. § 265 (1) S. 2 HGB zu denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres angewendeten Darstellungsgrundsätze wurden beibehalten.

7) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Gemäß Art. 67 EGHGB wird für folgende Bilanzpositionen vom Beibehaltungs- oder Fortführungswahlrecht Gebrauch gemacht:

- Aufwandsrückstellungen gem. § 249 HGB a. F.

2) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

3) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögen wurden nicht als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen.

4) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

5) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Bewertungsmethoden wurden gem. §§ 252 ff. HGB angewandt.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden gegebenenfalls im Umstellungsjahr gem. Art. 67 ff. EGHGB angepasst.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen10 % und 54,55 % Gebrauch gemacht.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Grund dauernder Wertminderung wurden nicht vorgenommen.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden nicht durchgeführt.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Nicht eingeforderte Einlagen sind vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.

9) Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen wurden nicht angesetzt.

10) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gem. § 253(2) HGB abgezinst.

11) Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

12) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz

I. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

1) Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter Thomas Prietsch Darlehensforderungen in Höhe von 408,65 €.

2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

III. Immaterielle Vermögensgegenstände, Geschäfts- oder Firmenwert

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nicht als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen.

IV. Rückstellung für Pensionen

Eine Pensionsrückstellung wurde nicht passiviert.

V. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. §251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

VI. Ausschüttungssperre

Ausschüttungssperren gem. § 268(8) HGB bestehen nicht.

D. Angaben und Erläuterungen zu G.u.V.-Posten

I. Außerplanmäßige Abschreibungen

Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bei dauernder Wertminderung gem. §253(3) HGB nicht angesetzt.

Außerplanmäßige Abschreibung für Finanzanlagen wurden nicht in Anspruch genommen.

II. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine Erträge aus der Auflösung eines Sonderposten mit Rücklageanteils (§ 273 HGB) enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten keine Aufwendungen aus der Bildung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil (§ 273 HGB).

III. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen

Im Geschäftsjahr sind geringe Periodenfremde Aufwendungen angefallen, die aber von untergeordneter Bedeutung waren.

IV. Verrechnung von Verpflichtungen mit Deckungskapital gem. § 246 HGB

Es wurde kein Erfüllungsbetrag der Altersvorsorgeverpflichtung gem. § 246(2)S. 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag der Rückdeckungsversicherung verrechnet.

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

Geschäftsführer zum 31.12.2012 war


Kai Bergholz

Samuel-Heinicke-Str. 47

08058 Zwickau

Zwickau, 07.03.2013

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