Werner Bilgram oHG
Same addressFinishing of wooden products
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Jürgen Hans Christian Bilgram since 9/5/2005 | Managing Director |
Wolfgang jun. Bilgram since 5/27/2003 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
Werner Bilgram GmbHMemmingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2022 bis zum 31.08.2023HandelsbilanzAktiva
AnhangDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft mit Firmensitz in Memmingen wurde ins Handelsregister beim Amtsgericht Memmingen unter der Nummer HRB 8392 eingetragen. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurden im Zugangsjahr aktiviert und den steuerlichen Sondervorschriften entsprechend abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Mögliche Ausfallrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden durch angemessene Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert zum Abschlussstichtag. Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagen Steuern. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstages berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB . Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden für die ehehmals beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer Werner Bilgram und Wolfgang Bilgram sen. Rückstellungen gebildet. Dabei sind folgende grundlegende Annahmen in die Berechnung eingeflossen:
Von der Anwendung nach § 6a Abs. 4 EStG wurde Gebrauch gemacht. Gemäß § 274a Nr. 5 HGB sind kleine Kapitalgesellschaften von der Abgrenzung latenter Steuern befreit. Diese Auffassung wird auch von der Bundessteuerberaterkammer vertreten. Entsprechend der speziellen gesetzlichen Regelung wurde von der Befreiungsvorschrift Gebrauch gemacht. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Der Gesamtbetrag, der gem. § 253 Abs. 6 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 1.215,00. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigen Arbeitnehmer betrug 7. Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Geschäftsführer: Jürgen Bilgram Weitere Geschäftsführer: Wolfgang Bilgram jun. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 04.03.2025 festgestellt. |
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