Frey Management GmbHLiquidated
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Financial Report
Official financial statements and annual reports
Frey Management GmbHRottenburg am NeckarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGFassung für Offenlegungszwecke A. Allgemeine Angaben Mit Beschluss vom 20.12.2010 hat die Gesellschafterversammlung der Frey Management GmbH beschlossen, die Gesellschaft mit Ablauf des 31.12.2010 aufzulösen. Der Liquidationszeitraum begann am 1.1.2011. Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 der Frey Management GmbH i. L., Rottenburg am Necker, wurde unter Beachtung der Rechnungslegungsvorschriften des HGB und der ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Durch den Wegfall der Going-Concern-Annahme des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgrund des Liquidationsbeschlusses hat sich kein wesentlicher Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Jahresabschluss der Gesellschaft ergeben. Soweit gesetzlich zulässig, werden Vermerke zur Bilanz zur besseren Übersichtlichkeit im Anhang dargestellt. Die Gesellschaft macht bezüglich der Anhangangaben von den Befreiungen des § 288 i. V .m. § 267 Abs. 1 HGB Gebrauch. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. C. Sonstige Angaben Zur einzelvertretungsberechtigten Liquidatorin war im Geschäftsjahr 2010 Frau Anne Schau bestellt. In der Gesellschafterversammlung vom 20.12.2010 wurde die Liquidation mit Wirkung zum 31.12.2010 beschlossen. Frau Anne Schau wurde zur Liquidatorin bestellt. Sie ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 13.5.2011. Kehl am Rhein, den 20.12.2011
WEITERE DATENBei dem vorstehenden Jahresabschluss der Frey Management
GmbH i.L. für das Geschäftsjahr vom 01. Januar
2010 bis 31. Dezember 2010 handelt es sich um die in
Einklang mit § 326 HGB für Offenlegungszwecke
verkürzte Fassung des Jahresabschlusses. Ferner wurden
für Zwecke der Offenlegung die Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen,
auf deren Inanspruchnahme bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses teilweise verzichtet wurde.
Anne Schau |
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