Master Data

Registry
Register court Koblenz HRB 27795
Registered
4/21/2006
Industry
Computer consultancy activitiesDevelopment and programming of application softwareOther information technology and computer service activities
Purpose
Softwareentwicklung und IT-Beratung

History

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Management

NameRole
Isabelle Hense
since 12/22/2020
Managing Director
Andreas Prof. Dr. Hense
since 12/22/2020
Managing Director

Financial Report

Rheni GmbH

Remagen (vormals: St. Augustin)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 47.784,00 12.061,00
I. Sachanlagen 47.784,00 12.061,00
B. Umlaufvermögen 214.015,82 192.830,22
I. Vorräte 10.000,00 10.200,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 87.954,42 83.607,55
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 116.061,40 99.022,67
Bilanzsumme, Summe Aktiva 261.799,82 204.891,22

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 217.514,07 185.249,03
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 192.514,07 160.249,03
davon Gewinnvortrag 160.249,03 138.463,58
B. Rückstellungen 40.127,57 17.532,00
C. Verbindlichkeiten 4.158,18 2.110,19
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 4.158,18 2.110,19
davon aus Steuern 3.306,22 869,02
Bilanzsumme, Summe Passiva 261.799,82 204.891,22

Anhang

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Rheni GmbH mit Sitz in Remagen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 27795 (vormals Sitz Sankt Augustin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 9357), wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie der Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 Abs. 1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

B. ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Realisations- und Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) wurden eingehalten.

Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.

Soweit in den Vorjahren die degressive Abschreibungsmethode in Ansatz gebracht worden ist, wurde diese Methode gem. Art. 67 Abs.4 EGHGB fortgeführt.Soweit eine dauernde Wertminderung besteht, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um die Vermögensgegenstände gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB mit dem ihnen am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen.

Die planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen bemessen sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände unter Heranziehung der amtlichen AfA-Tabellen.

Für Anschaffungen wurde aus Vereinfachungsgründen bei selbständig nutzbaren, beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 800,00, die der Abnutzung unterliegen, von dem Wahlrecht der Sofortabschreibung gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.

In Höhe von Euro 8.890,00 wurden Sonderabschreibungen nach § 7 g EStG vorgenommen. Ein Übernahme dieser Sonderabschreibungen in den Jahresabschluss ist nicht zulässig.

Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Allen erkennbaren Risiken ist durch angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen worden. Forderungen gegenüber Gesellschaftern wurden vertragsgemäß verzinst.

Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle Verpflichtungen und erkennbare Risiken ausreichend berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Bei den Verbindlichkeiten erfolgt die Passivierung zu ihrem Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern wurden vertragsgemäß verzinst.

C. ANGABEN ZUR BILANZ / GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Forderungen
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von Euro 0,00 enthalten (VJ: Euro 0,00). Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht (VJ: Euro 0,00).

2. Verbindlichkeiten     
(Geschäftsjahr fett)  (Vorjahr mager)

 
Betrag
Restlaufzeit
gesicherter
 
 Euro 
bis 1. Jahr
1-5 Jahre
über 5 Jahre
Betrag
Verbindlichkeiten gg. Kreditinstituten
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
erhaltene
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Anzahlung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
aus Lieferungen u. Leistungen
851,96
851,96
0,00
0,00
0,00
60,69
60,69
0,00
0,00
0,00
sonstige Verbind-lichkeiten
3.306,22
3.306,22
0,00
0,00
0,00
2.049,50
2.049,50
0,00
0,00
0,00
 
4.158,18
4.158,18
0,00
0,00
0,00
 
2.110,19
2.110,19
0,00
0,00
0,00


Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestanden zum Stichtag in Höhe von Euro 4.158,18 (VJ: Euro 2.110,19). Verbindlichkeiten mit einer Restaufzeit über 5 Jahren bestehen nicht (VJ: Euro 0,00). Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Stichtag in Höhe von Euro 572,23 (VJ: Euro 0,00). Verbindlichkeiten aus Steuern bestehen in Höhe von Euro 3.306,22 (VJ: Euro 869,02) und im Rahmen der sozialen Sicherheit von Euro 0,00 (VJ: Euro 0,00).

3. Latente Steuern
Auf die Anwendung des § 274 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde gemäß § 274a HGB verzichtet.

D. DARSTELLUNG DER ERGEBNISVERWENDUNG

Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

E. SONSTIGE PFLICHTANGABEN

Die Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2020 war beeinträchtigt durch die Corona-Pandemie. Trotz eines deutlichen Umsatzrückgangs auf rd. TEuro 50 bestehen wegen der hohen finanziellen Reserven dennoch keine Liquiditätsrisiken. Die Rentabilität der Geschäfttätigkeit ist unverändert gegeben.

Geschäftsführer der Rheni GmbH sind Herr Prof. Dr. Andreas Hense und  Frau Isabelle Hense.

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 3.

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

Nicht in der Bilanz ausgewiesene sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von Euro 12.175,68.

Das Stammkapital ist in voller Höhe eingezahlt.

Remagen, den 14. Januar 2021
             

gez. Prof. Dr. Andreas Hense gez. Isabelle Hense



sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.01.2021 festgestellt.

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