IMAGE IMMO
GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.847,00 |
3,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
23.959,12 |
16.267,02 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
62.590,21 |
46.255,51 |
| Aktiva |
88.396,33 |
62.525,53 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.800,00 |
2.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
86.596,33 |
59.925,53 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
18.216,29 |
16.825,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
68.380,04 |
43.100,14 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
68.380,04 |
43.100,14 |
| Summe
Passiva |
88.396,33 |
62.525,53 |
sonstige Berichtsbestandteile
ANHANG zur Bilanz
per 31.12.2023
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der IMAGE IMMO GmbH in 40489
Düsseldorf auf den 31.12.2023 wurde auf der
Rechnungslegungsvorschrift des HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages
zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses
wurden (teilweise/nicht) in Anspruch genommen.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des
Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.
2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach
§ 266 HGB.
Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen
Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die
erstmalige Anwendung des BilMoG, stimmen die
Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres mit denen zur Schlussbilanz des
vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs
sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Das Sachanlagenvermögen wird zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßigen sowie Sonderabschreibungen,
angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen
erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung
getragen.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte
jeweils in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Verbindlichkeiten wurden zu Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Die Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel zu entnehmen.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen u.a. die
Kosten für die Erstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses sowie die Anfertigung der
Steuererklärungen.
4. Angeben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Jürgen Wosmann
58097 Hagen
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.03.2025
festgestellt.
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