2B Advice
GmbH
Bonn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.191.786,58 |
3.012.848,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.837.819,58 |
2.653.861,00 |
| II.
Sachanlagen |
21.507,00 |
26.527,00 |
| III.
Finanzanlagen |
332.460,00 |
332.460,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.814.944,27 |
1.479.054,17 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.813.766,18 |
1.477.876,08 |
| davon
gegen Gesellschafter |
56.179,77 |
56.179,77 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.178,09 |
1.178,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.391,00 |
13.750,14 |
| Aktiva |
5.021.121,85 |
4.505.652,31 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.949.237,57 |
2.521.123,74 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
338.360,00 |
338.360,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
2.157.763,74 |
2.082.039,99 |
| IV.
Jahresüberschuss |
428.113,83 |
75.723,75 |
| B.
Rückstellungen |
34.500,00 |
17.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.223.683,28 |
1.214.818,57 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
877.361,08 |
805.996,37 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
346.322,20 |
408.822,20 |
| D.
Passive latente Steuern |
813.701,00 |
752.210,00 |
| Passiva |
5.021.121,85 |
4.505.652,31 |
Anhang
der 2B Advice GmbH, Bonn, für das Geschäftsjahr
2023
A.
Rechnungslegungsgrundsätze
Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im
Jahresabschluss der 2B Advice GmbH, Bonn (Registergericht
Bonn, HRB 12713), die Vorschriften des HGB für
große Kapitalgesellschaften angewandt worden.
Der Anhang ist unter Berücksichtigung
größenabhängiger Erleichterungsvorschriften
gemäß
§ 288 HGB erstellt worden.
Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des
Jahresabschlusses entsprechen den
Vorjahresgrundsätzen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Anhang ist teilweise in TEUR aufgestellt.
B.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c
Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
Forderungen in Höhe von EUR 56.179,77 (i.V.
EUR 56.179,77) welche in den sonstigen
Vermögensgegenständen enthalten sind.
2.
Anlagevermögen
Soweit der nach nachstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der
ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Stellt sich in einem späteren
Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser
Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter
Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen
vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.
2.1
Immaterielles Anlagevermögen
Die
entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
kumulierte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen
werden linear über die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer von einem bzw. fünfzehn Jahren
vorgenommen.
Die
selbstgeschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände sind zu
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
kumulierte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen
werden linear über die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer von fünf Jahren vorgenommen.
2.2
Sachanlagen
Das
Sachanlagevermögen ist mit den
aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/ Herstellungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen einem und
dreiundzwanzig Jahren.
Zugänge werden ausschließlich nach der
linearen Methode (in Vorjahren zum Teil degressiv)
abgeschrieben. Von der Möglichkeit des Übergangs
von der degressiven Methode auf die lineare Methode wird
Gebrauch gemacht, sofern dies zu einer höheren
Abschreibung führt.
Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter
mit Anschaffungskosten bis EUR 800 werden sofort
abgeschrieben.
2.3
Finanzanlagen
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem
niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
3.
Umlaufvermögen
3.1
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der
Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine
Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für
Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 0,5 %
gebildet.
Forderungen
in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden
Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der
Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit
von über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem
Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei
Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt
die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des
Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips
auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der
Passivseite.
4.
Eigenkapital
Gemäß § 268 Abs. 8 HGB unterliegt der
Betrag die Aktivierung selbst geschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände abzüglich des Betrages
der passivierten latenten Steuern in Höhe von zusammen
EUR 2.021.895,58 einer Ausschüttungssperre.
5.
Rückstellungen
5.1
Sonstige Rückstellungen
Die übrigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre,
der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag
ermittelt wurde, abgezinst.
Die
sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Rückstellungen für Verpflichtungen
aus dem Personalbereich (TEUR 5,8),
Nebenkostennachzahlungen aus dem Mietverhältnis (TEUR
3,5) und Jahresabschlusskosten (TEUR 25,2).
6.
Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bilanziert.
Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten und
Sicherungsrechte der in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten.
Art der Verbindlichkeit
|
Restlaufzeiten
|
|
(Vorjahreswerte)
|
Gesamt
|
bis 1 Jahr
|
1-5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
491.707,66
|
147.957,66
|
343.750,00
|
0,00
|
|
(548.525,19)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
277.176,36
|
277.176,36
|
0,00
|
0,00
|
|
(236.697,70)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
gegenüber verbunden
Unternehmen
|
167.062,66
|
167.062,66
|
0,00
|
0,00
|
|
(193.169,81)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
287.736,60
|
285.164,40
|
2.572,20
|
0,00
|
|
(236.425,87)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
Summe:
|
1.223.683,28
|
877.361,08
|
346.322,20
|
0,00
|
|
(1.214.818,57)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
Verbindlichkeiten
in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden
Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der
Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit
von über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem
Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei
Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt
die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des
Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips
auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der
Passivseite.
7. Latente Steuern
Latente Steuern werden insbesondere für
zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und
steuerlichen Wertansätzen von selbst geschaffenen
immateriellen Vermögensgegenständen, Sachanlagen,
Vorräten, Pensionsrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen ermittelt. Zusätzlich zu den
zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche
Verlustvorträge berücksichtigt.
Die Bewertung der temporären Differenzen und der
innerhalb der nächsten fünf Jahre verrechenbaren
steuerlichen Verlustvorträge erfolgt mit dem für
das Geschäftsjahr geltenden Steuersatz für
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und
Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt 32,98 %.
C.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
1.
Personalaufwand
Im Posten "Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung" sind
Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe
von EUR 7.782,50 (i. V. EUR 3.948,00) enthalten.
2.
Finanzergebnis
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge
betreffen mit EUR 20.856,65 (i. V. EUR 20.802,75
) verbundene Unternehmen.
D.
Sonstige Angaben
1.
Personal
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug
26,75.
2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen
sonstige finanzielle Verpflichtungen für das
Folgejahr aus Mietverträgen für
Büroräumlichkeiten (TEUR 158,8) und aus
Leasingverträgen für Firmenwagen (TEUR 23,6).
Für die Jahre 2024 bis 2028 bestehen hieraus sonstige
finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 415,5.
3.
Unterschrift der Geschäftsführung
Bonn, 19. Juni 2024
2B Advice GmbH
Geschäftsführung
Marcus Belke
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.06.2024
festgestellt.
|