Autohaus Prochno GmbH
Löbauer Straße 49, 02708 Lawalde, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Sebastian Schieback since 1/3/2025 | Managing Director |
Janine Zosel since 1/3/2025 | Managing Director |
Frank Prochno since 2/16/2005 | Managing Director |
Anita Heide since 2/16/2005 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (2)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 51.67% | |
| 48.33% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Autohaus Prochno GmbHLawaldeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangA) Zusätzliche Angaben zur Ermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage I. Vermögenslage Die Vermögenslage ist hinreichend aus der Bilanz ersichtlich. Es liegen keine Verpflichtungen aus begonnenen Investitionsvorhaben, künftigen Großreparaturen und notwendig werdenden Umweltschutzmaßnahmen vor. Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. II. Finanzlage Die Finanzlage ist hinreichend aus der Bilanz ersichtlich. Es liegen keine schwebenden Geschäfte vor. III. Ertragslage Die Ertragslage ist ausschließlich aus der Gewinn- und Verlustrechnung 2023 ersichtlich. B) Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Im Abschlussbericht wurden die vergleichbaren Vorjahreswerte gegenübergestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. C) Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften I. Bilanzierungsvorschriften 1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Die Vorschriften des § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB wurden beachtet. 3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. 5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. II. Bewertungsvorschriften 1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. 3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. 4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhandenen Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Die einzelnen Posten sind wie folgt bewertet worden: a) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für bewegliche Wirtschaftsgüter der Jahre 2008 und 2009 mit Einzelwerten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 wurde jeweils ein Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre abgeschrieben. b) Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. c) Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind auf den Börsen- oder Marktpreis abgeschrieben worden. d) Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. e) Die Verbindlichkeiten sind mit Erfüllungsbetrag ausgewiesen. f) Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Eine Abzinsung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr erfolgte wegen des geringen Betrages nicht. 5. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. 6. Die im vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. 7. Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen worden. 8. Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2023 ein versicherungsmathematisches Gutachten unter Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen nach der sogen. projected unit credit-Methode (PUC-Methode) erstellen lassen. Dabei wurde ein Zinssatz von 1,82 % sowie eine zu erwartende Gehaltssteigerung von 1,0 % zugrunde gelegt. Zudem wurden die Richttafeln 2018 G nach Heubeck verwendet. Zur Abdeckung des Risikos sind vier Versicherungen abgeschlossen, diese sind verpfändet. Die beizulegenden Zeitwerte zu diesen Versicherungen betragen insgesamt EUR 251.765,00. Zusätzlich sind zwei Festgeldkonten im Gesamt- umfang von EUR 650.132,15 an die Pensionsberechtigten verpfändet. Die Berechnung der Pensionsrückstellung gemäß versicherungsmathematischem Gutachten der Firma SLPM Schweizer Leben Pensionsmanagement GmbH zum 31. Dezember 2023 weist eine planmäßige Zuführung zur Pensionsrückstellung für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR 47.450,00 aus und basiert auf folgenden Parametern:
Aufgrund der Vorschriften des § 253 Absatz 2 HGB wurden die Pensionsrückstellungen neu bewertet. Der verwendete Rechnungszinssatz entspricht dem Durchschnitt der Marktzinssätze der letzten 10 Jahre. Bei einer unveränderten Bewertung mit der bisherigen Methode - Anwendungen eines 7-Jahresdurchschnittes der Marktzinsen - wäre der passivische Betrag der Pensionsverpflichtung um EUR 11.274,00 höher ausgefallen. Insoweit besteht zum Bilanzstichtag eine Ausschüttungssperre in Höhe von EUR 11.274,00. D) Erläuterung zu einzelnen Posten der Bilanz I. Mitzugehörigkeit Es liegen keine Posten gem. § 265 III S. 1 HGB vor. II. Zusammengefasste Posten der Bilanz Im vorliegenden Jahresabschluss sind keine Posten gem. § 265 VII HGB zusammengefasst. III. Bilanzierungshilfen Keine Aktivierung von Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes (§ 269 HGB) und keine Bildung von Abgrenzungsposten für latente Steuern (§ 274 II HGB). IV. Haftungsverhältnisse Zum Abschlussstichtag liegen keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 I HGB vor. sonstige Berichtsbestandteile
Lawalde, 20. Juni 2024 gez. Frank Prochno, Geschäftsführer gez. Anita Heide, Geschäftsführerin Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 14.06.2024 festgestellt. |
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