U.P.R. Petring GmbHLiquidated

32257 Bünde, DEU

Master Data

Registry
Register court Bad Oeynhausen HRB 11220
Registered
1/23/2009
Industry
Manufacture of builders’ ware of plasticManufacture of doors and windows of woodManufacture of builders’ ware of plastic
Purpose
Herstellung von Fenster-, Tür- und Bauelementen aus sämtlichen Werkstoffen, besonders Holz, Kunststoff und Metall sowie von Fassaden und Pfostenriegelkonstruktionen

History

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Management

NameRole
Uwe Petring
since 9/23/2019
Liquidator

Beneficial Owners

49.00% identified51.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
49.00%

Unresolved chains (1)

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Germany
€12,750
51.00%
Paul-Klee-Str. 26, 32257 Bünde
€12,250
49.00%

Financial Report

U.P.R. Petring GmbH

Bünde

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011

Bilanz

AKTIVA

Bezeichnung EUR Geschäftsjahr 2011
EUR
Vorjahr 2010
EUR
A. Anlagevermögen      
I. Sachanlagen 65.658,00   77.712,00
II. Finanzanlagen 300 65.958,00 300
B. Umlaufvermögen      
I. Vorräte 113.291,54   151.836,08
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 147.104,02   112.497,23
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 488,2 260.883,76 42.311,12
C. Rechnungsabgrenzungsposten   491 336,25
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   386.344,09 302.112,34
Summe AKTIVA   713.676,85 687.105,02

Passiva

     
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00   25.000,00
./. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00   -12.500,00
= eingefordertes Kapital 12.500,00   12.500,00
II. Bilanzverlust -398.844,09 -386.344,09 -314.612,34
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   386.344,09 302.112,34
    0 0
B. Rückstellungen   4.000,00 4.000,00
C. Verbindlichkeiten   709.676,85 683.105,02
Summe PASSIVA   713.676,85 687.105,02

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Grundsätze der Bilanzierung und Gliederung

a. Allgemeine Vorbemerkungen

Für die Rechnungslegung der Gesellschaft waren grundsätzlich die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) anzuwenden.

Im Jahresabschluss sind entsprechend der Regelung des § 246 HGB sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die zum Abschlussstichtag entstanden waren, berücksichtigt worden.

Von dem Wahlrecht eines zusammengefassten Ausweises in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung wurde keinen Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Besondere Umstände, die zusätzliche Angaben im Sinne des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB erforderlich gemacht hätten, liegen nicht vor.

b. Anmerkungen zur Gliederung

Die Darstellung des Jahresabschlusses, insbesondere die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der Gliederung des vorhergehenden Jahresabschlusses. Geschäftszweigbedingte Ergänzungen der Gliederung oder die gesonderte Angabe und Erläuterung angepasster oder nicht vergleichbarer Vorjahreszahlen war nicht erforderlich.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemeine Vorbemerkungen

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr wurden nicht vorgenommen.

Die Bewertung wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da die durch die Geschäftsführung vorgenommene Fortführungsprognose insoweit zu einem positiven Ergebnis gekommen ist, wie zum Zeitpunkt der Fertigung der Bilanz die Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit für einen Zeitraum von zwölf Monaten vom Bilanzstichtag an als sicher angesehen wurde und zu diesem Zeitpunkt keine fundierten Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die Fortführungsprognose zu einem nach diesem Zeitraum liegenden Zeitpunkt nicht mehr aufrecht erhalten werden konnte.

Soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden die entsprechenden Forderungen mit dem Stichtagskurs am Bilanzstichtag bewertet.

2. Erläuterungen einzelner Bilanzposten

a. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen wurde nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Diese Abschreibungen wurden allein nach den handelsrechtlichen Vorschriften, unabhängig von den steuerrechtlichen Regelungen vorgenommen und linear entsprechend der Nutzungsdauer verrechnet.

Bei den Zugängen von beweglichen Wirtschaftsgütern wurde der Abschreibungsbetrag in Anrechnung gebracht, der dem Zeitpunkt zwischen der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes und dem Ende des Wirtschaftsjahres entspricht.

b. Umlaufvermögen

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Soweit die Bewertung mit den Herstellungskosten erfolgte, wurde mit den unter Einbeziehung der Aufwendungen des § 255 Abs. 2 HGB ermittelten Herstellungskosten bewertet. Diese enthalten neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Material- und der Fertigungsgemeinkosten sowie den Wertverzehr des Anlagevermögens, soweit er durch die Herstellung der Wirtschaftsgüter veranlasst war. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht berücksichtigt.

c. Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

III. Angaben zur Bilanz

Finanzielle Verpflichtungen, die aus der Bilanz nicht ersichtlich sind und für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung wären, lagen nicht vor.

IV. Sonstige Angaben

Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2011 Herr Uwe Petring. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Der Jahresabschluss wurde in Bünde am 29. Okt. 2013 von Herrn Uwe Petring unterzeichnet.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde am 29. Okt. 2013 festgestellt.

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