Pangaea
Holding GmbH (vormals: Energiehandel Dresden GmbH)
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
586.976,00 |
528.148,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
231.292,00 |
172.760,00 |
| II.
Sachanlagen |
320.384,00 |
302.588,00 |
| III.
Finanzanlagen |
35.300,00 |
52.800,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.873.523,80 |
4.970.095,28 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.577.866,22 |
1.921.751,72 |
| II.
Wertpapiere |
158.046,87 |
57.458,41 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.137.610,71 |
2.990.885,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.097,28 |
13.205,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.468.597,08 |
5.511.448,68 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.708.397,04 |
1.395.972,46 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.370.972,46 |
703.366,99 |
| III.
Jahresüberschuss |
312.424,58 |
667.605,47 |
| B.
Rückstellungen |
1.113.769,95 |
1.774.610,43 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.644.745,13 |
2.340.865,79 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.684,96 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.468.597,08 |
5.511.448,68 |
Anhang
Energiehandel Dresden GmbH, Dresden
Anhang für das Geschäftsjahr 2017
I. Allgemeine Angaben
Die wirtschaftliche Tätigkeit der Energiehandel
Dresden GmbH mit Sitz in Dresden (im Folgenden kurz
"Energiehandel" genannt) erstreckt sich im Wesentlichen auf
den Handel und die Bereitstellung von Energieträgern
wie z.B. Erdgas, Strom, Heizöl sowie Produkte und
Dienstleistungen im Energiebereich. Die Energiehandel ist
eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Absatz 1 HGB und im Handelsregister
des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer HRB 28864
eingetragen.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2017 wurden die Vorschriften des HGB für
kleine Kapitalgesellschaften - unter Beachtung der
Regelungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG)- angewendet. Die
Gesellschaft nimmt die größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 274a und 288
Abs. 1 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft macht
von der Möglichkeit des § 266 Abs. 1
Satz 3 HGB Gebrauch und stellt nur eine
verkürzte Bilanz auf.
Soweit Angaben wahlweise in der Bilanz bzw. in der
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang vorgenommen
werden können, erfolgen diese Angaben überwiegend
im Anhang. Der Jahresabschluss wird in Euro (€)
aufgestellt, die Beträge im Anhang werden in Tausend
Euro (T€) angegeben. Das Geschäftsjahr entspricht
dem Kalenderjahr.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren angewendet.
II. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Ausweismethoden
1. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten
Die Zugänge zu den immateriellen
Vermögensgegenständen und den Sachanlagen werden
zu Anschaffungskosten bewertet. Der Umfang der
Anschaffungskosten entspricht § 255
Absatz 1 HGB.
Die Abschreibungen erfolgen auf der Grundlage der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, im Zu- und
Abgangsjahr zeitanteilig. Bezogen auf den
überwiegenden Anteil der Anschaffungs- und
Herstellungskosten werden den planmäßigen
Abschreibungen folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
| • |
| Immaterielle
Vermögensgegenstände |
3 Jahre |
|
Geschäftsbauten |
50 Jahre |
| Büro- und
Geschäftsausstattung |
3 bis 15
Jahre |
|
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
für alle angeschafften immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen nach der
linearen Methode.
Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände
des Sachanlagevermögens, deren Anschaffungs- und
Herstellungskosten mehr als 150,00 € und nicht
mehr als 410,00 € betragen, werden im Zugangsjahr
vollständig abgeschrieben und im Anlagespiegel als
Abgang gezeigt.
Geringwertige Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- und
Herstellungskosten bis zu 150,00 € werden im Jahr
der Anschaffung grundsätzlich aufwandswirksam erfasst.
Darüber hinaus werden
außerplanmäßige Abschreibungen auf
immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
vorgenommen, soweit die beizulegenden Werte einzelner
Vermögensgegenstände voraussichtlich dauerhaft
ihren Buchwert unterschreiten.
Die Finanzanlagen des Anlagevermögens sind zu
Anschaffungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet.
Alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine
Kreditrisiko auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden durch angemessene Abschläge
berücksichtigt.
Innerhalb der Forderungen aus Strom- und
Erdgaslieferungen sind erhaltene Abschlagszahlungen auf den
abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch unserer
Kunden verrechnet.
Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu
Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert bewertet.
Die flüssigen Mittel und der aktive
Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert angesetzt.
2. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten
Das Eigenkapital ist zum Nennwert bewertet.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages unter
Berücksichtigung erwarteter künftiger
Kostensteigerungen.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
III. Erläuterungen zu Bilanzposten
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben, mit Ausnahme von
sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von
T€ 18 (Vorjahr T€ 15), wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
betreffen sonstige Vermögensgegenstände und haben
in Höhe von T€ 55 (Vorjahr T€ 0) eine
Restlaufzeit von über einem Jahr.
Die unter den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen ausgewiesenen Forderungen aus
Verbrauchsabgrenzung von Kunden mit
Jahresverbrauchsabrechnung in Höhe von T€ 2.744
(Vorjahr T€ 3.680) werden um die erhaltenen
Abschlagszahlungen von T€ 2.495 (Vorjahr
T€ 3.305) saldiert ausgewiesen.
Von den Flüssigen Mitteln sind T€ 716
(Vorjahr T€ 1.046) als Sicherheiten verpfändet.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betreffen allesamt Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen.
IV. Aus der Bilanz nicht ersichtliche
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Derartige Sachverhalte bestehen nur von
untergeordneter Bedeutung.
V. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Unter den Umsatzerlösen werden Aufwendungen
für die Stromsteuer in Höhe von T€ 792
(Vorjahr T€ 937) und die Energiesteuer in Höhe
von T€ 841 (Vorjahr T€ 921) mit den
Umsatzerlösen saldiert ausgewiesen.
VI. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2017 waren durchschnittlich 12
Mitarbeiter beschäftigt.
Energiehandel Dresden GmbH
Dresden, den 24. Juli 2018
gez. Marten Hünich
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.07.2018 festgestellt.
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