AST
Beschichtungstechnik GmbH
Rot am
See
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.06.2023 bis zum 31.05.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.5.2024
EUR |
31.5.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.886.956,09 |
1.676.108,09 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
10.447,00 |
10.911,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.476.509,09 |
1.665.197,09 |
| III.
Finanzanlagen |
400.000,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
2.787.664,46 |
3.235.930,00 |
| I.
Vorräte |
429.433,19 |
479.801,21 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
449.509,37 |
789.876,36 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
6.370,00 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.908.721,90 |
1.966.252,43 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
35.279,47 |
25.528,00 |
| Aktiva |
4.709.900,02 |
4.937.566,09 |
Passiva
|
|
31.5.2024
EUR |
31.5.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.652.046,64 |
3.229.462,48 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
270.000,00 |
270.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
300.000,00 |
300.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
3.082.046,64 |
2.659.462,48 |
| B.
Rückstellungen |
99.532,05 |
198.817,23 |
| C.
Verbindlichkeiten |
958.321,33 |
1.509.286,38 |
| Summe
Passiva |
4.709.900,02 |
4.937.566,09 |
Anhang
der AST Beschichtungstechnik GmbH, 74585 Rot am See,
Registergericht Ulm, HRB HRB 690319.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Die Bilanzaufstellung erfolgte unter
Berücksichtigung der Ergebnisverwendung (§ 268
Abs. 1 HGB) und weist damit den Posten Bilanzgewinn aus.
Die Gewinn und Verlustrechnung wurde entsprechend
angepasst.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Zum Zwecke der Klarheit wurden einzelne Posten der
Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang
gesondert aufgegliedert und erläutert.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden
beibehalten.
Die Bewertung wurde wurde unter Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen.
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die Gesellschaft verzichtet auf eine Inanspruchnahme
des Wahlrechts gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1
HGB.
Selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden insoweit nicht aktiviert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Geringwertige Anlagegüter mit
Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurden voll
abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw.
dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Abwertungen waren
nicht erforderlich.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere sind mit dem Nennwert
angesetzt und wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
sind gem. § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs zum
Abschlussstichtag bewertet, soweit diese mit einer
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr bestehen. Bei einer
Restlaufzeit von über einem Jahr wurden entsprechende
wechselkursbedingte außerplanmäßige
Abschreibungen vorgenommen.
Die
passiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten
Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht
gemäß § 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung
latenter Steuern zu verzichten, Gebrauch gemacht.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 43,0 (Vj. 43,0).
Gesamtbezüge der Geschäftsführung
Auf die Angabe von
Geschäftsführerbezügen wurde in
Ausübung des Wahlrechts gem. § 286 Abs. 4 HGB
verzichtet.
Unterschrift der Geschäftsführung
Rot am See, den
03.02.2025
Alexander Kleinert
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Kirsten Rohland
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Ute Weidinger
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.02.2025
festgestellt.
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