Master Data

Registry
Register court München HRB 126682
Registered
7/27/1999
Industry
Computer consultancy activitiesOther information technology and computer service activitiesWholesale of computers, computer peripheral equipment and software
Purpose
Beratung, Entwicklung und Vertrieb von Hard- und Software im Bereich der Informationstechnologie.

Financial Overview

History

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Holdings

NameOwnership
boxdrop GmbHDissolved
100.00%
100.00%

Balance Sheet Accounts

Profit and Loss Accounts

Account

Financial Report

InterFace AG

Unterhaching

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

AKTIVA

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31.12.2024 31.12.2023
EUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software 5.000,00 5
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 210.416,00 250
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 18
2. Beteiligungen 56.251,00 106
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2,00 0
56.253,00 124
271.669,00 379
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 7.700,00 8
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.744.567,93 3.780
davon Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht: EUR 444,94 (1)
III. Wertpapiere 43.916,92 47
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 3.420.236,44 2.957
6.216.421,29 6.792
C. Rechnungsabgrenzungsposten 78.597,03 64
6.566.687,32 7.235

PASSIVA

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31.12.2024 31.12.2023
EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 1.500.000,00 1.500
II. Kapitalrücklage 27.419,38 27
III. Gewinnrücklage
1. Gesetzliche Rücklage 122.580,62 123
2. Andere Gewinnrücklagen 500.000,00 500
622.580,62 623
IV. Gewinnvortrag 2.271.327,94 2.192
V. Jahresüberschuss 155.517,14 172
4.576.845,08 4.514
B. Rückstellungen 956.852,37 762
C. Verbindlichkeiten 1.032.989,87 1.919
davon Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht EUR: 37.973,58 (50)
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 1.032.989,87 (1.918)
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 40
6.566.687,32 7.235
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2024 2023
EUR EUR TEUR
1. Rohergebnis 14.545.409,13 14.976
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 10.137.647,42 9.897
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.914.643,69 1.846
davon für Altersversorgung: EUR 9.527,83 (10)
12.052.291,11
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 129.289,21 152
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.277.313,36 2.880
86.515,45 201
5. Erträge aus Beteiligungen 39.375,00 39
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 17.025,97 3
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 34,32 0
8. Erstattete Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Vj. Aufwand) -17.511,00 66
9. Ergebnis nach Steuern 160.393,10 177
10. Sonstige Steuern 4.875,96 5
11. Jahresüberschuss 155.517,14 172
12. Gewinnvortrag 2.271.327,94 2.192
13. Bilanzgewinn 2.426.845,08 2.364

Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2024

InterFace Aktiengesellschaft, Unterhaching

I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Die InterFace AG hat ihren Sitz in Unterhaching und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht München (HRB 126682) eingetragen.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des Aktiengesetzes. Die Bilanz entspricht in der Gliederung § 266 Abs. 2 und 3 HGB; für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Darstellung des Gesamtkostenverfahrens gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Die auf den vorangegangenen Jahresabschluss angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

II. ANGABEN ZUR BILANZ

(1) Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer (bzw. beim Altbestand degressiver Abschreibungen) bewertet. Die Abschreibungen erfolgen über die planmäßigen Nutzungsdauern.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungswerten bis zu EUR 250,00 werden als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von EUR 250,00 bis einschließlich EUR 800,00 werden analog § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben (handelsrechtliche Vereinfachungsregelung).

Bei der Entwicklung des Anlagevermögens sind die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten ausgewiesen.

Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden in Vorjahren vorgenommen und sind nachfolgend dem Anlagespiegel zu entnehmen.

Die Gesellschaft ist an folgenden Unternehmen beteiligt:

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Anteil am Kapital % Eigenkapital zum Bilanzstichtag letztes Jahresergebnis
TEUR TEUR
IF-Blueprint AG, München*) 25,00 % 1.496 312
QUBICON AG, Wien**) 23,39 % ./. 438 ./. 262

*) Bilanzstichtag 30.06.2024

**) Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 liegt derzeit noch nicht vor, ausgewiesen sind in vorstehender Tabelle daher die Werte zum 31.12.2023.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus nachstehendem Anlagespiegel ersichtlich:

Entwicklung des Anlagevermögens nach § 284 Abs. 3 HGB für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2024

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2024 Zugänge Abgänge 31.12.2024
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Software 616.605,34 0,00 590.542,12 26.063,22
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.017.356,85 151.364,21 222.796,20 945.924,86
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 17.500,00 0,00 17.500,00 0,00
2. Beteiligungen 389.305,83 0,00 50.000,00 339.305,83
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 463.980,75 0,00 0,00 463.980,75
870.786,58 0,00 67.500,00 803.286,58
2.504.748,77 151.364,21 880.838,32 1.775.274,66
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Aufgelaufene Abschreibungen
01.01.2024 Abschreibungen Abgänge 31.12.2024
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Software 611.605,34 0,00 590.542,12 21.063,22
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 767.136,85 129.289,21 160.917,20 735.508,86
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Beteiligungen 283.054,83 0,00 0,00 283.054,83
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 463.978,75 0,00 0,00 463.978,75
747.033,58 0,00 0,00 747.033,58
2.125.775,77 129.289,21 751.459,32 1.503.605,66
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Buchwerte
31.12.2024 31.12.2023
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Software 5.000,00 5.000,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 210.416,00 250.220,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 17.500,00
2. Beteiligungen 56.251,00 106.251,00
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2,00 2,00
56.253,00 123.753,00
271.669,00 378.973,00

(2) Umlaufvermögen

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu Anschaffungskosten.

Die Bewertung der Forderungen sowie der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nominalwert. Einzelwertberichtigungen waren wie im Vorjahr nicht erforderlich. Bei den Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Die Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Wertpapiere, die verpfändet sind und ausschließlich der Erfüllung von langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, sind mit diesen Schulden gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet worden.

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden zum Nominalwert ausgewiesen und betreffen wie im Vorjahr Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalbetrag angesetzt.

(3) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzung enthält vorausbezahlte Rechnungen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

(4) Grundkapital

Das Grundkapital ist mit EUR 1.500.000,00 ausgewiesen. Sämtliche ausgegebenen Anteile sind in voller Höhe einbezahlt. Das Grundkapital ist eingeteilt in 928.830 nennwertlose Stückaktien; es handelt sich um Namensaktien.

(5) Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beläuft sich unverändert auf TEUR 27.

(6) Gesetzliche Rücklagen

Die gesetzlichen Rücklagen sind unter Berücksichtigung der bestehenden Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB unter Beachtung des § 150 Abs. 2 AktG in vorgeschriebener Höhe voll dotiert.

(7) Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um die zukünftigen Zahlungsverpflichtungen abzudecken.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen:

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2024 2023
TEUR TEUR
Personalverpflichtungen in Höhe von 754 646
Sonstige Verpflichtungen in Höhe von 203 116
957 762

Die von der Gesellschaft gebildeten Rückstellungen für die Langzeitarbeitszeitkonten (Erfüllungsbetrag TEUR 266) wurden mit dem verpfändeten Deckungsvermögen (TEUR 222) in den Rückstellungen verrechnet.

Die Anschaffungskosten dieses Deckungsvermögens betrugen TEUR 222, der verrechnete beizulegende Zeitwert TEUR 222. Die beizulegenden Zeitwerte des Deckungsvermögens entsprechen den Kurswerten der Wertpapiere zum 31.12.2024.

(9) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Eine Besicherung von Verbindlichkeiten besteht zum 31.12.2024 - wie im Vorjahr - nicht.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen wie im Vorjahr ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

III. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind TEUR 255 (Vj. TEUR 0) Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagevermögen enthalten.

In den Personalkosten ist der Aufwand für die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie an die Mitarbeiter in Höhe von TEUR 172 (Vj. TEUR 170) enthalten.

IV. SONSTIGE ANGABEN

(1) Mitarbeiter

Die Zahl der Beschäftigten betrug im Jahresdurchschnitt (ohne die Mitarbeiter, die als Volontäre beschäftigt sind, und ohne die Vorstandsmitglieder):

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2024 2023
Angestellte 123 121

(2) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen in folgender Höhe:

Mietverträge Büroräume:

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Fälligkeit bis ein Jahr TEUR 391
Fälligkeit ein bis fünf Jahre TEUR 299
Fälligkeit über fünf Jahre TEUR 151
Gesamt TEUR 841

Die Beträge betreffen im Wesentlichen die Gebäudemieten in Stuttgart und Nürnberg (Laufzeit bis 31.07.2029, bzw. 31.03.2031).

Leasingverträge Kfz:

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Fälligkeit bis ein Jahr TEUR 157
Fälligkeit ein bis fünf Jahre TEUR 227
Fälligkeit über fünf Jahre TEUR 0
Gesamt TEUR 384

(3) Organe der Gesellschaft

Aufsichtsrat

Prof. Dr. Dr. h. c. Manfred Broy,

Vorsitzender des Aufsichtsrats,

Hochschullehrer i.R.,

Oberhaching

Dr. Maximilian Dürre,

stellvertretender Vorsitzender,

Manager,

Erlangen

Prof. Dr. Kathrin Möslein,

Hochschullehrerin,

Nürnberg

Vorstand

Dr. Michael Münch

Dipl.-Inform., Dr.-Ing.

Pullach im Isartal

Harald Weis

Betriebswirt

Saalfelden am Steinernen Meer, Österreich

Bezüglich der Angabe der Vergütung des Vorstands verweisen wir auf die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB. Im Geschäftsjahr 2023 wurde einem Vorstand ein unbesicherter und zinsloser Vorschuss in Höhe von TEUR 16 gewährt, welcher bis Ende Februar 2024 vollständig getilgt wurde.

(4) Bezüge des Aufsichtsrats

Für die Mitglieder des Aufsichtsrats sind im Jahresabschluss 2024 Vergütungen in Höhe von TEUR 56 (Vj. TEUR 56) berücksichtigt.

(5) Anteilsbesitz

Zum Abschlussstichtag hält die Belras AG, Schweiz, einen Anteil von 28,89 % an der InterFace AG.

(6) Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2024 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

(7) Gewinnverwendungsvorschlag

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.426.845,08 (Gewinnvortrag EUR 2.271.327,94 zuzüglich Jahresüberschuss EUR 155.517,14) EUR 0,10 je Aktie und somit insgesamt EUR 92.883,00 auszuschütten und die verbleibenden EUR 2.333.962,08 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Unterhaching, den 7. März 2025

Der Vorstand

gez. Dr. Michael Münch

gez. Harald Weis

Ergebnisverwendungsbeschluss

Der Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung vom 05.06.2025 entspricht dem Ergebnisverwendungsvorschlag des Anhangs.

Feststellung des Jahresabschlusses

Vorstehender Jahresabschluss wurde am 14.03.2025 durch den Aufsichtsrat gebilligt und damit festgestellt.

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024

1. Geschäft und Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr 2024

Die InterFace AG bietet Dienstleistungen im Feld der Informationstechnologie an. Das Leistungsangebot der InterFace AG umfasst die wesentlichen wertschöpfenden Phasen im Lebenszyklus komplexer IT-Anwendungen zur Automatisierung von Geschäftsprozessen:

1.

Planung und Konzeptionalisierung von IT-Projekten und Anwendungen mit Dienstleistungen aus den Bereichen IT-Governance, Projektmanagement, Anforderungsanalyse sowie User Interface/User Experience Design (UI/UX);

2.

Cloud-native Softwareentwicklung nach dem methodischen Stand der Technik (z.B. DevSecOps) in den Bereichen Frontend und Backend, sowie Qualitätssicherung;

3.

Modernisierung und Migration von Anwendungen, i.d.R. in die Cloud; sowie

4.

Wartung, Pflege, kontinuierliche Weiterentwicklung und Betriebsunterstützung von IT-Anwendungen.

Die Kunden der InterFace AG sind überwiegend Behörden, Forschungsinstitutionen und Großunternehmen, die IT-Lösungen im unternehmenskritischen Einsatz haben und sich so den Anforderungen eines modernen „Enterprise Computing“ stellen müssen. Die InterFace AG beliefert Endkunden und große Technologielieferanten und Systemintegratoren, welche die Zulieferung der InterFace AG zum Eigenbedarf nutzen oder, integriert in ihre Leistungserbringung, an Endkunden weitergeben.

Die Firmenzentrale der InterFace AG befindet sich in Unterhaching bei München; daneben unterhält die InterFace AG seit 2008 eine Geschäftsstelle in Nürnberg, seit 2011 die Geschäftsstelle „Rhein.Ruhr“ in Duisburg und seit 2014 die Geschäftsstelle in Stuttgart. Die Dienstleistungen werden bundesweit erbracht.

Die InterFace AG unterstützt ihre Kunden zum einen mit einzelnen Beratern in von dem Kunden geführten Projekten, übernimmt zum anderen jedoch auch die Gesamtverantwortung für Kundenprojekte wie bei der Erstellung von kundenspezifischen Softwaregewerken oder - im Umfeld von Rechenzentren - in Serviceverträgen. Die Abrechnung erfolgt dementsprechend nach Zeit und Aufwand oder pauschal für ein Gewerk bzw. eine Serviceleistung.

Konkurrenz erfährt die InterFace AG sowohl durch große, oft international agierende IT-Dienstleistungsunternehmen, wie auch durch mittelständische IT-Unternehmen. Als Wettbewerbsvorteil kann die InterFace AG ihre langjährigen Kundenbeziehungen und das damit einhergehende tiefe Verständnis für technische und fachliche Kundenprozesse geltend machen. Darüber hinaus nimmt das kontinuierliche wachsende Partnernetzwerk der InterFace AG einen immer höheren Stellenwert ein, da es dem Unternehmen ermöglicht, als Lieferant bei Großkunden in der Öffentlichen Verwaltung aufzutreten, für die es aus formalen Gründen i.d.R. nicht als Lieferant qualifiziert ist.

Das Wettbewerbsumfeld hat sich in den vergangenen Jahren als stabil dargestellt. Aufgrund eines kontinuierlich wachsenden Marktes und der das Angebot übersteigenden Nachfrage waren keine nennenswerten Verdrängungseffekte wahrnehmbar. Dies hat sich jedoch in der zweiten Jahreshälfte 2023 geändert und im Jahresverlauf 2024 fortgesetzt. Die angespannte Haushaltssituation in der öffentlichen Verwaltung und die ungünstige konjunkturelle Lage der deutschen Wirtschaft hat zu einem deutlichen Rückgang der Auslastung bei vielen Mitbewerbern im Vergleich zu der Zeit vor Mitte 2023 geführt. Infolgedessen hat sich der Preisdruck im Wettbewerb um Neukunden wie auch im Bestandsgeschäft signifikant erhöht.

Die InterFace AG erwartet, dass die Budgetreduzierungen zu einem Nachfragestau führen und der Druck auf Digitalisierung und Prozessautomatisierung nach Aufklärung der Budgetsituation vor allem in der öffentlichen Verwaltung höher ist als zuvor. Das Unternehmen setzt seine Anstrengungen um die Stärkung seiner Arbeitgebermarke fort, um den dann erwarteten Nachfrageschub nachhaltig nutzen zu können. Zur langfristigen Bindung des bestehenden Personalstamms an das Unternehmen hat die InterFace AG im Jahr 2024 bewusst auf Personalabbau und andere personalkostensenkende Maßnahmen wie Kurzarbeit verzichtet, da der Verlust von Personal bei Wiederaufleben der Konjunktur nicht kurzfristig kompensiert werden könnte. Dies ist Ausdruck einer langfristig orientierten Personalpolitik, mit dem das Unternehmen auch um neue Mitarbeiter wirbt.

Die bereits im zweiten Halbjahr 2023 deutlich gesunkene Auslastung aufgrund fehlender Weiterbeauftragungen bei einem Großkunden aus der öffentlichen Verwaltung hat sich aufgrund der anhaltenden finanziellen Engpässe im Bundeshaushalt sowie einer Neuausschreibung des entsprechenden Rahmenvertrages im ersten Halbjahr 2024 fortgesetzt. Darüber hinaus war ein weiterer Schlüsselkunde für den Bereich Softwareentwicklung der InterFace AG ebenfalls von sinkenden Forschungs- und Fördergeldern aus der öffentlichen Hand betroffen. Trotz Verbesserung der Auslastung bei dem genannten Großkunden im zweiten Halbjahr und stabiler Umsatzsituation bei anderen Großkunden der InterFace AG konnten die Verluste aus dem ersten Halbjahr im zweiten Halbjahr nicht vollständig kompensiert werden, so dass auch das operative Ergebnis im Geschäftsjahr 2024 in Summe deutlich unter dem Vorjahr und damit auch unter der Prognose des Vorjahres lag.

2. Unternehmensbeteiligungen

Die InterFace AG hält Anteile an IT-Unternehmen, die Leistungen außerhalb des Kernportfolios und der eigenen strategischen Schwerpunkte anbieten. Teilweise sind diese durch Bestrebungen von Mitarbeitern entstanden, die selbständig unternehmerisch tätig werden wollten, teilweise aus Kundenprojekten, die sich in eigenständige Produkte weiterentwickelt haben, oder auch im Rahmen der kontinuierlichen, strategischen Weiterentwicklung der InterFace AG. In der Regel ergänzen diese das Leistungsportfolio der InterFace AG, so dass die verbundenen Unternehmen gemeinsam mit der InterFace AG dem Kunden ein breiteres Leistungsportfolio anbieten können, bei gleichzeitiger Minimierung des unternehmerischen Risikos.

Zum Jahresende 2024 verfügte die InterFace AG über zwei Beteiligungsunternehmen: die IF-Blueprint AG sowie die QUBICON AG. Die Anteile an der UhuruTec AG sowie an der im Vorjahr gegründeten InterFace Storage Consulting GmbH wurden im Jahresverlauf vollständig veräußert mit dem Ziel, die Liquidität der InterFace AG in der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Situation zu verbessern.

3. Ertragslage

Die Gesamtleistung der InterFace AG in Höhe von TEUR 21.253 im Jahr 2024 war rückläufig und lag mit TEUR 3.456 (entspricht 14,0%) unter dem Wert von TEUR 24.709 in 2023. Aufgrund von Abbau der Fremdleistungen um TEUR 2.741 auf TEUR 7.241 (-27,5%), reduzierte sich der betriebliche Rohertrag lediglich unterproportional um 4,9%.

Den moderaten Erhöhungen der Personalkosten in Höhe von 2,6% stehen deutliche Einsparungen insbesondere bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gegenüber, so dass die Betriebsaufwendungen in Summe erheblich gesenkt werden konnten. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus einmaligen IT-Projektaufwendungen im Vorjahr.

Ergebnisverbessernd wirkte sich ferner ein Earn-Out aus der Veräußerung der Anteile an der IF-Tech AG im Geschäftsjahr 2021 aus, der 2024 final mit zusätzlich TEUR 255 realisiert werden konnte.

Nach einem Jahresüberschuss im Jahr 2023 von TEUR 172 beläuft sich der Jahresüberschuss im Jahr 2024 auf TEUR 156.

Die wichtigsten Kennzahlen stellen sich wie folgt dar:

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2021 2022 2023 2024
Eigenkapitalrentabilität (in %) 22,9 -21,3 3,9 3,4
Umsatzrentabilität (in %) 6,3 -5,0 0,7 0,7

Der Personalbestand der InterFace AG zum 31.12.2024 beträgt einschließlich Vorstand insgesamt 139 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, achtundzwanzig Mitarbeiter/innen sind teilzeittätig. Das Unternehmen beschäftigt zum Stichtag elf Werkstudenten.

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2021 2022 2023 2024
Personalbestand zum 31.12. 138 136 132 139
Vorstand 2 2 2 2
Arbeitnehmer/innen in Elternzeit 2 2 2 0
Arbeiternehmer/innen 134 132 128 137
davon Teilzeit 18 18 24 28
davon Altersteilzeit 1 1 1 0
davon Azubi 1 0 0 0
davon Studenten, Praktikanten, Aushilfen 10 9 8 11

Umgerechnet auf „Vollzeitäquivalente“ beträgt der Personalbestand - ohne die Mitglieder des Vorstands und Werkstudenten - zum Stichtag 119 Mitarbeiter/innen (2023: 115; 2022: 116).

Die InterFace AG als Dienstleistungsunternehmen stützt sich auf einen Kernbestand von Festangestellten. Bei Unterauftragnehmern kooperiert das Unternehmen mit Freiberuflern oder regionalen Klein- und Mittelunternehmen. Eine wesentliche Lieferantenabhängigkeit ist nicht gegeben. Wir gehen davon aus, dass mittelfristig der Anteil der Leistungserbringung durch externe Consultants stabil sein wird. In diesem Zusammenhang werden wir auch in Zukunft unsere seit 1997 geltende und ab 2007 unbefristet erteilte „Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung“ nutzen.

4. Finanzlage

a)

Die Investitionen in das Anlagevermögen betrugen TEUR 151 (Vj. TEUR 142) und betraf ausschließlich Sachanlagen (Vj. TEUR 125). Die Abgänge mit TEUR 112 (Vj. TEUR 3) entfallen mit TEUR 68 auf das Finanzanlagevermögen und resultieren aus den Veräußerungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie an Beteiligungen.

b)

Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte wie auch in den vorangegangenen Jahren planmäßig durch Eigenkapital. Die wichtigsten Kennzahlen zur Kapitalstruktur und Finanzierung stellen sich wie folgt dar:

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2021 2022 2023 2024
Eigenkapitalquote (in %) 69,0 59,6 62,4 69,7
Anlagenintensität (in %) 14,6 5,5 5,3 4,2
Anlagendeckung (in %) 475,2 1.107,7 1.191,0 1.689,0
Finanzmittelfonds (in TEUR) 4.851 3.389 2.957 3.420
Dynamischer Verschuldungsgrad 3,2 o.A. 8,0 8,7

Das Finanzmanagement des Unternehmens folgt immer dem Grundsatz der kaufmännischen Umsicht. Vorrangige Zielsetzung ist es, eine weitgehende Unabhängigkeit von dritter Seite zu gewährleisten und auch für absehbare Risikoszenarien ausreichende Liquidität vorzuhalten.

Die Gesellschaft verfügt über ausreichend freie Mittel aus Rücklagen. Besondere Finanzierungsmaßnahmen bzw. -vorhaben sind weder geplant noch nötig, ebenso keine weiteren Kapitalmaßnahmen.

Kapitalanlagen in Höhe von insgesamt TEUR 266 sichern Ansprüche von Arbeitnehmern aus Langzeitarbeitskonten ab. Im Übrigen bestehen außer den bei Festgeldanlagen üblichen Bindungen keine Beschränkungen, die die Verfügbarkeit von Finanzmitteln beeinträchtigen könnten.

Neben den normalen kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie aus Steuern und Abgaben hat das Unternehmen keine wesentlichen Verbindlichkeiten.

Aufgrund der Beschaffungsstrategie sind nur moderate Leasingverpflichtungen vorhanden.

5. Vermögenslage

Signifikante Abweichungen bei der Vermögenslage gegenüber dem Vorjahr sind nicht vorhanden; die notwendigen Ersatzinvestitionen mit TEUR 151 im Jahr 2024 betrafen weiterhin insbesondere den Fuhrpark sowie Hardware.

Der Mietvertrag für das von der InterFace AG gemietete Gebäude in Unterhaching hat eine Laufzeit bis 31.12.2025. Zurzeit nutzt die InterFace AG circa 75 % der gemieteten Flächen selbst, der Rest ist untervermietet.

Die Büroräume am Standort Duisburg sind bis 30.09.2025 angemietet, jene am Standort Nürnberg bis 31.01.2025, bzw. in den neuen Räumlichkeiten bis zum 31.03.2031; der Mietvertrag am Standort Stuttgart hat eine Laufzeit bis 31.07.2029. Der Mietvertrag am Standort Darmstadt hat eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

Insgesamt wird die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Berichterstattung als positiv beurteilt.

6. Risikobericht

Die Risikomanagementziele der Gesellschaft sind darauf ausgerichtet, Risiken zu identifizieren, diese zu analysieren, zu bewerten und zu steuern. Als Risiko wird hierbei die Möglichkeit von negativen Entwicklungen der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft angesehen.

Hierzu hat die InterFace AG im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach § 91 Abs. 2 AktG ein dem Geschäftsumfang angemessenes Risikofrüherkennungssystem eingerichtet. Schon vor der ISO-Zertifizierung im Jahr 2003 verfügte das Unternehmen über ein eigenes Risikofrüherkennungssystem. Dieses System wurde weiter ausgebaut und ist jetzt Teil der ISO-Prozess-Beschreibungen. Maßnahmen zur Absicherung der Compliance des Unternehmens sind seit 2009 in das zertifizierte Qualitätsmanagement des Unternehmens integriert.

Die InterFace AG erwirtschaftet Umsätze mit Kunden aus sowohl der öffentlichen Verwaltung, der Privatwirtschaft wie auch aus dem Bereich der Forschung. Die Diversifizierung der Umsatzströme und die Beständigkeit der Kundenstruktur, insbesondere im Hinblick auf Bundes- und Landesbehörden, ist eine für ein mittelständisches Unternehmen geeignete Risikostrategie. Zwar sind gewisse Abhängigkeiten von einzelnen Großkunden nicht von der Hand zu weisen, diese sind aber aufgrund der guten Kapitalausstattung und der typisch mehrjährigen Laufzeit von Rahmenverträgen im Bereich der öffentlichen Verwaltung weiterhin beherrschbar, wie das Jahr 2024 angesichts der schwierigen konjunkturellen Lage gezeigt hat. Dennoch verstärkt das Unternehmen seine Initiativen in der Neukundengewinnung, um die Risiken aus der Kundenkonzentration abzumildern.

Im Bereich der öffentlichen Verwaltung ist wie in den vergangenen Jahren ein Trend zu Ausschreibungen mit höherem Volumen zu beobachten, an deren Teilnahme die InterFace AG aus formalen Gründen nicht qualifiziert ist. In diesen Situationen bewährt sich das engmaschige Partnernetzwerk der InterFace AG, dank dessen diese sich als Subunternehmer größerer IT-Dienstleister an großvolumigen Ausschreibungen beteiligen kann.

Risiken der Änderung von Verkaufspreisen sind permanent vorhanden; der Preisdruck im Markt macht sich für Unternehmen wie die InterFace AG bemerkbar und hat sich im Jahr 2024 aufgrund der für alle IT-Dienstleister schwierigen Auftragslage fortgesetzt. Im Automobilsektor zeigt sich bedingt durch die strukturellen Herausforderungen der Branche ein erhöhter Kosteneinsparungsdruck.

Im öffentlichen Sektor macht sich ein erhöhter Preisdruck durch Wettbewerber bemerkbar, die durch Niedrigpreisangebote versuchen, ihre Auftragslage bzw. Auslastung zu verbessern. Bisher konnte die InterFace AG aufgrund der guten Kundenbeziehung und Qualität durch moderate Preiszugeständnisse bei den wesentlichen Kunden die Auftragslage erhalten bzw. im Gegenzug weiter ausbauen.

Aufgrund der Kundenstruktur (Behörden bzw. Kunden mit guter Bonität) sind keine weiteren wesentlichen Ausfallrisiken im Debitorenbereich zu erwarten; auf eine Debitorenversicherung wird deshalb verzichtet.

Die bereits im Vorjahr schwierige makroökonomische Lage hat sich 2024 fortgesetzt, wenn nicht gar verschärft. Der Druck auf die öffentlichen Haushalte hat sich erhöht und war ein wesentlicher Faktor, der zum Bruch in der Regierungskoalition beigetragen hat. Zwar hat sich die Inflationsrate dem mittelfristigen Ziel der EZB von zwei Prozent angenähert, die unveränderte geopolitische Lage (wie der anhaltende Krieg in der Ukraine sowie der Konflikt in Nahost) wirkt jedoch weiterhin verunsichernd auf die Märkte. Erschwerend kommt hinzu, dass die im November 2024 neu gewählte amerikanische Administration eine Handelspolitik verfolgt, deren Folgen für eine Exportnation wie Deutschland noch nicht absehbar sind und deren Sicherheitspolitik den Druck auf den Bundeshaushalt mit hoher Wahrscheinlichkeit weiter erhöhen wird.

Dennoch ist der Bedarf an modernen IT-Lösungen weiterhin hoch, da diese - besonders auch im Bereich automatisierter Geschäftsprozesse, dem Kernbereich der InterFace AG - aus makroökonomischer Sicht Teil der Lösung (u.a. Erhöhung der Produktivität) sind. Es ist denkbar, dass der Einsparungsdruck in der öffentlichen Verwaltung dazu führt, dass Transformationsprozesse, die derzeit aufgrund nicht freigegebener Haushaltsmittel und föderaler Strukturen stocken, durch zusätzliche Maßnahmen des Gesetzgebers beschleunigt werden, um die Haushaltsziele im Jahr 2025 und den Folgejahren zu erreichen.

Ein Substitutionsrisiko gibt es weiterhin nicht; vielmehr könnten sich durch neue Technologien wie aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz neue Märkte eröffnen.

Im Umfeld eines langjährigen Kunden der InterFace AG zeichnen sich aufgrund einer Outsourcing-Maßnahme weitere Kosteneinsparungsmaßnahmen im Servicebereich ab. Die strategische Ausrichtung der InterFace AG und Schärfung ihres Dienstleistungsportfolios berücksichtigt diese Entwicklung bereits, die Krise in der Automobilbranche beschleunigt diese jedoch. In geringem Rahmen gelingt es der InterFace AG, dies durch Ersatzgeschäft beim selben Kunden zu kompensieren. Fokus der Vertriebsaktivitäten ist es jedoch, dieses Geschäft perspektivisch durch höherwertige, weniger kommoditisierte Dienstleistungen zu ersetzen. Hier zeichnen sich erste positive Ergebnisse ab.

Die infolge des Ukrainekrieges durch die Bundesregierung und die EU verhängten Sanktionen hinsichtlich der Zusammenarbeit mit russischen und belarussischen Lieferanten betreffen die InterFace AG weiterhin nicht, da sich ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohnehin im Rahmen ihrer Tätigkeit für deutschen Behörden zu Sicherheitsüberprüfungen bereit erklären müssen. Ein Lieferkettenrisiko für die InterFace AG besteht somit nicht.

Rechtliche Bestandgefährdungsrisiken wie Bürgschaften für Dritte oder Patronatserklärungen sind nicht vorhanden, ebenso wie sonstige Haftungsgefahren und Schadensersatzansprüche unwahrscheinlich sind. Derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt.

7. Prognose-/Chancenbericht

Vorausschauende Aussagen beruhen auf heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen. Sie bergen daher eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs der InterFace AG liegen, können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Erfolge und Leistungen wesentlich - sowohl positiv als auch negativ - von denen abweichen, wie sie hier als erwartet angesehen werden.

Solche Ungewissheiten ergeben sich neben anderem insbesondere aufgrund folgender Faktoren: Änderungen der allgemeinen wirtschaftlichen und geschäftlichen Lage, Einführung konkurrierender Geschäftsfelder durch andere Unternehmen, fehlende Akzeptanz neuer Geschäftsfelder, unerwartete Forderungsausfälle von Großkunden.

Die InterFace AG blickt trotz der anhaltenden konjunkturellen Herausforderungen, der wirtschaftspolitisch offenen Entwicklung in der Bundesrepublik sowie der zahlreichen Herausforderungen wirtschaftlicher und geopolitischer Art auf internationaler Ebene optimistisch in die Zukunft. Diese Sicht fußt auf der Entwicklung des IT-Dienstleistungsmarktes, der ein nach wie vor nachhaltig höheres Wachstum aufweist als das Bruttoinlandsprodukt. Dem öffentlichen Sektor kommt aufgrund des hohen Digitalisierungspotenzials und der damit verbundenen Nachholeffekte neben dem industriellen Sektor und dem Finanzsektor eine besondere Bedeutung zu.

In der im August 2024 erschienenen Lünendonk®-Studie 2024 „Der Markt für IT-Dienstleistungen in Deutschland“ wird das von den befragten IT-Dienstleistern prognostizierte Umsatzwachstum 2024 mit durchschnittlich 10,7 Prozent beziffert, für das Jahr 2025 sogar mit 12,6 Prozent. In der Vorjahresstudie wurde für das Jahr 2024 noch ein Umsatzwachstum in Höhe von 13,5 Prozent prognostiziert; trotz der schlechter als erwarteten Konjunkturentwicklung kann der IT-Dienstleistungsmarkt somit immer noch ein vom Bruttoinlandsprodukt entkoppeltes positives Wachstum aufweisen.

Die tatsächlichen Zahlen für das Jahr 2024 dürften aufgrund der konjunkturellen Entwicklung noch einmal niedriger ausfallen. Dennoch ist der Bedarf an Investitionen in Digitalisierung und IT-Modernisierung zur Erhöhung der Produktivität und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im nationalen und internationalen Umfeld unbestritten. Dies gilt im Besonderen auch für den wirtschaftlichen Erfolg der InterFace AG entscheidenden öffentlichen Sektor, insbesondere aufgrund des oben dargestellten wachsenden Drucks auf den öffentlichen Haushalt.

Die InterFace AG schärft kontinuierlich ihr Leistungsangebot, um den Herausforderungen des wirtschaftlichen Umfelds begegnen und die Bedürfnisse des Marktes in den kommenden Jahren noch gezielter bedienen zu können. Die Ausbildung eines klaren Kompetenzprofils ist vor allem für Unternehmen dieser Größenordnung von Bedeutung, um zu vermeiden in einzelnen Leistungsbereichen, unter die für eine nachhaltige Lieferfähigkeit benötigte „kritische Masse“ zu fallen, und einen optimalen Einsatz der zur Verfügung stehenden Ressourcen sicherzustellen.

Eine besondere Stärke der InterFace AG ist ihre Agilität und Anpassungsfähigkeit, mit der sie auf kurzfristige Veränderungen gezielt reagieren kann. Im Berichtszeitraum konnte das Unternehmen so durch die Auslagerung des Storage-Geschäfts das Liquiditätsprofil verbessern und durch den Ersatz externer durch interne Mitarbeiter den Rohertrag angesichts des Umsatzrückgangs stabilisieren. Die über viele Jahre akkumulierten Kapitalreserven des Unternehmens erlauben ihm auch in konjunkturell schwierigen Phasen, Personal zu binden und maßvoll und gezielt in das Wachstum des Unternehmens zu investieren.

Vor diesem Hintergrund investiert das Unternehmen im Jahr 2025 verstärkt in seine vertrieblichen Aktivitäten und beabsichtigt, die eigenen Kompetenzen im Bereich zukunftsträchtiger Technologien wie der Künstlichen Intelligenz auszubauen.

Ziel der Investitionen im Bereich Vertrieb ist die Erschließung neuer Marketing- und Vertriebskanäle zur Akquise von Neukunden mit dem Ziel, die Kundenbasis zu diversifizieren und so das Unternehmen widerstandsfähiger gegenüber Phasen konjunktureller Schwächen zu machen.

Im Bereich Innovationsmanagement wird das Unternehmen die systematische Evaluierung neuer Technologien und den Aufbau entsprechender Kompetenzen vorantreiben, um den Kunden auch zukünftig gemäß dem Stand der Technik beraten und unterstützen zu können. Besondere Bedeutung haben dabei Technologien, die besonderes Potenzial zur Produktivitätssteigerung bieten und so den Transformationsprozess im öffentlichen Sektor und der Privatwirtschaft vorantreiben können.

Die Lage am IT-Arbeitsmarkt hat sich im Laufe des Jahres 2024 weiter entspannt und zum Berichtszeitpunkt Anfang 2025 mehren sich die Zeichen, dass sich auch das Gehaltsniveau stabilisiert. Dies vermindert jedoch nicht den Druck auf den Unternehmensertrag, da sich gleichzeitig der Preisdruck - wie oben dargelegt - aufgrund der Auftragslage im Wettbewerbsumfeld verschärft.

Das über viele Jahre aufgebaute Renommee der InterFace AG sowohl bei Kunden als auch Partnern bietet neben der Fokussierung auf strategisch relevante Kernkompetenzen gute Voraussetzungen für ein kontinuierliches Wachstum. Auf dem Boden langjähriger Kundenbeziehungen sind nachhaltige Kunden-Lieferanten-Beziehungen gewachsen, die uns in zahlreichen Lieferantengesprächen gespiegelt und auch im Partnernetzwerk wahrgenommen werden.

Die unverändert stabile Aktionärssituation erlaubt dem Management der InterFace AG ein kontinuierliches und nachhaltiges Arbeiten. Unter diesen Rahmenbedingungen blicken wir grundsätzlich vertrauensvoll in die Zukunft.

Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der unabdingbaren Investitionen in das Unternehmenswachstum sehen wir uns Anfang 2025 weiterhin mit einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld konfrontiert und einer damit einhergehenden volatilen Auftrags- und Ertragslage. Zwar hat sich die Situation im Vergleich zum Jahresanfang 2024 stabilisiert, das weiterhin schwierige makroökonomische Umfeld sowie die Umstellung im Einkaufsverhalten insbesondere eines Großkunden verhindert derzeit eine belastbare Prognose für das Geschäftsjahr 2025.

Die Zukunft kann also von Faktoren abhängig sein, die außerhalb des Einflussbereichs der InterFace AG liegen. Dank ihrer stabilen Finanzen, der hohen Reputation des Unternehmens bei seinen Kunden sowie auf verschiedenen Ebenen angelegter (wirtschaftlicher und struktureller) Reserven ist das Unternehmen unseres Erachtens auch für schwierige Zeiten, so weit wie möglich, gerüstet.

Zusammenfassend wird die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft für das Jahr 2025 wie folgt beurteilt:

Trotz der auch im Jahr 2025 anhaltenden konjunkturellen Schwächeperiode blickt die InterFace AG aufgrund der bereits erfolgreich abgeschlossenen Maßnahmen zur Stabilisierung der Ertragslage sowie der eingeleiteten Investitionen in die Diversifikation des Kundenstamms angesichts des grundsätzlich hohen Nachfragepotenzials im deutschen IT-Dienstleistungsmarkt mit Zuversicht auf die kommenden Jahre. Eine fortgesetzte maßvolle, ausgewogene Investitionspolitik kann es dem Unternehmen ermöglichen, gestärkt aus dem derzeitigen Marktumfeld hervorzugehen.

Wir gehen jedoch davon aus, dass aufgrund der Auftragslage im ersten Quartal 2025 und in Abhängigkeit von kurzfristig erzielbaren vertrieblichen Erfolgen der aus operativer Kraft erwirtschaftete Jahresüberschuss 2025 auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr liegen wird.

 

Unterhaching, den 7. März 2025

gez. Dr. Michael Münch

gez. Harald Weis

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die InterFace AG, Unterhaching

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der InterFace AG, Unterhaching, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der InterFace AG, Unterhaching, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, 10. März 2025

Kesel & Partner PartGmbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
München

gez. Michael Kerner, Wirtschaftsprüfer (Linksunterzeichner)

gez. Lars Dörries, Wirtschaftsprüfer (Rechtsunterzeichner)

Hinweis gemäß § 328 Abs. 1 a HGB

Vorstehend offengelegter Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss zum 31.12.2024.

Bericht des Aufsichtsrates

der InterFace Aktiengesellschaft

Unterhaching

Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 die ihm gesetzlich und satzungsmäßig zukommenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung der InterFace AG laufend überwacht. Der Aufsichtsrat hat sich vom Vorstand in seinen Sitzungen und anhand regelmäßiger schriftlicher und mündlicher Berichte über die Geschäftsentwicklung der InterFace AG informieren lassen. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat bei wichtigen Einzelfragen beratend mitgewirkt.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 sind unter Einbeziehung der Buchführung von der als Abschlussprüfer bestellten Kesel & Partner PartGmbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft worden. Die Abschlussprüfer haben den Bestätigungsvermerk in uneingeschränkter Form erteilt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis dieser Prüfung zustimmend an.

Aus Gewinnvortrag und Jahresüberschuss zum 31.12.2024 von insgesamt EUR 2.426.845,08 sollen EUR 92.883,00 ausgeschüttet werden, dies entspricht einer Ausschüttung von EUR 0,10 pro Stückaktie. Der verbleibende Betrag von EUR 2.333.962,08 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die Dividendenausschüttung soll zum 16.06.2025 erfolgen.

Der Aufsichtsrat schließt sich diesem Gewinnverwendungsvorschlag an. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss. Er hat den Jahresabschluss gebilligt, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der InterFace AG für die erfolgreiche Arbeit und das Engagement im abgelaufenen Geschäftsjahr.

 

Unterhaching, den 14. März 2025

gez. Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Broy, Vorsitzender des Aufsichtsrates

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