EN.CON Engineering & Consulting GmbHLiquidated

44536 Lünen, DEU

Master Data

Registry
Register court Dortmund HRB 20908
Registered
1/11/2008
Industry
Engineering activities for technical building equipmentEngineering activities for construction project management of civil engineering constructions and transportation infrastructureEngineering activities for other technical facilities projects
Purpose
Ingenieurdienstleistungen (Beratungs- und Planungsleistungen, Projektmanagement, Projektsteuerung, Bauleitung, Gutachtertätigkeiten) auf dem Gebiet der technischen Gebäudeausrüstung, Energietechnik und des technischen Brandschutzes, insbesondere Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik, Heizungstechnik, Sanitärtechnik, Entrauchungsanlagen, Feuerlöschanlagen, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Gebäudeleittechnik und Brandschutz.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Hans-Dieter Hille
since 3/25/2025
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Fröndenberg
€25,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

EN.CON Engineering & Consulting GmbH

Lünen

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014

Bilanz

AKTIVA

  EUR 31.12.2014
EUR
31.12.2013
TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN      
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.343,00   2
II. Sachanlagen 22.836,00 24.179,00 29
B. UMLAUFVERMÖGEN      
I. Vorräte 35.400,00   201
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 45.131,31   52
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 118.489,72 199.021,03 77
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN   128,78 0
    223.328,81 361

Passiva

     
  EUR 31.12.2014
EUR
31.12.2013
TEUR
A. EIGENKAPITAL      
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00   25
II. Gewinnrücklagen 0,00   -9
III. Gewinnvortrag 67.078,06   78
IV. Jahresüberschuss/ -fehlbetrag (-) 17.440,78 109.518,84 -2
B. RÜCKSTELLUNGEN   32.733,00 22
C. VERBINDLICHKEITEN   78.891,97 245
D. PASSIVE LATENTE STEUERN   2.185,00 2
    223.328,81 361

Anhang

Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Ansatz und Bewertung wurden nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) durchgeführt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB.

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2014 wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 276 HGB kein Gebrauch gemacht.

Die Gliederungen sind unverändert.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die Bilanzierung entspricht den Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 und der §§ 268 bis 274a HGB.

Bei der Bewertung der Bilanzpositionen wurden die §§ 252 bis 256 beachtet.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Es wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 150,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, die nach dem 31. Dezember 2007 und vor 2011 angeschafft worden sind, wurde der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen. Von den jährlichen Sammelposten, deren Höhe insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften pauschalierend jeweils 20 % p.a. im Erstjahr und in den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben. Im Berichtsjahr wurde vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, geringwertige Anlagegüter bis zu einem Nettowert von EUR 410,00 gem. § 6 Abs. 2 EStG sofort abzuschreiben, auf die Anwendung der Regelungen des § 6 Abs. 2a EStG wurde in 2014 verzichtet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen.

Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zur Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten mit Ausnahme eines Betrages von TEUR 1, dessen Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt, ausschließlich Beträge mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind TEUR 7 innerhalb eines Jahres fällig, TEUR 9 haben eine Laufzeit zwischen einem und fünf Jahren.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig.

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 1 ausgewiesen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Herr Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Hans-Dieter Hille, Fröndenberg, ist zum Geschäftsführer bestellt. Er vertritt die Gesellschaft allein.

Gewinnverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss 2014 von EUR 17.440,78 auf neue Rechnung vorzutragen und mit dem bestehenden Gewinnvortrag zu verrechnen. Dadurch entsteht ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 84.518,84.

 

Lünen, 13. November 2015

EN.CON Engineering & Consulting GmbH

Hans-Dieter Hille

Ergebnisverwendungsbeschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 wurde am 07. Dezember 2015 festgestellt.

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