Manger
Advisory GmbH
Schwegenheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.583.451,46 |
338.807,33 |
| I.
Sachanlagen |
249,00 |
447,00 |
| II.
Finanzanlagen |
2.583.202,46 |
338.360,33 |
| B.
Umlaufvermögen |
19.290,42 |
51.954,80 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.172,00 |
1.172,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.118,42 |
50.782,80 |
| Aktiva |
2.602.741,88 |
390.762,13 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
21.602,24 |
19.140,43 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
5.859,57 |
|
| III.
Jahresüberschuss |
2.461,81 |
-5.859,57 |
| B.
Rückstellungen |
4.962,09 |
6.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.576.177,55 |
365.621,70 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.576.177,55 |
365.621,70 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.882.093,61 |
42.865,09 |
| Passiva |
2.602.741,88 |
390.762,13 |
Anhang
1.
Allgemeine Vorschriften
Die Gesellschaft Manger Advisory GmbH hat ihren Sitz
in Schwegenheim und ist beim Amtsgericht Landau unter der
Registernummer HRB 31787 eingetragen.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2023 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB)
aufgestellt. Ergänzend wurden die Vorschriften des
GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft erfüllt die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
i. S. d. § 267a Abs. 3 Nr. 3
i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bei der Erstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Das Sachanlagevermögen wird mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die
Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
bemessen.
Die Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten
angesetzt. Bei dauerhaften Wertminderungen werden
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung werden zum Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag umgerechnet.
3.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel,
der als Bestandteil des Anhangs dem Jahresabschluss
beigefügt ist.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten den
voraussichtlichen Aufwand für die Aufstellung des
Jahresabschlusses und die Finanzbuchführung.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von TEUR 1.882 enthalten.
Die Gesellschaft hat keine Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Für die ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen
keine Sicherheiten.
4.
Sonstige Pflichtangaben
Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem
Schluss des Geschäftsjahrs nicht eingetreten.
Nicht in der Bilanz ausgewiesene finanzielle
Verpflichtungen, Eventualverbindlichkeiten und sonstige
Haftungsverhältnisse bestehen nicht.
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer.
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Roland Manger, Kaufmann.
5.
Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss von
€ 2.461,81 auf neue Rechnung vorzutragen.
München, den
17. Dezember 2024
Manger Advisory GmbH
Roland Manger
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2024
festgestellt.
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