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Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Bernd Mertens since 6/30/2025 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
Fressnapf Bernd Mertens GmbHHergenrothJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG
Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 wurde gemäß § 264 a HGB in Anwendung der Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 - 289 HGB aufgestellt. Dementsprechend besteht der Jahresabschluss aus der Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung und einem Anhang. Um Klarheit und Übersichtlichkeit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zu erhalten, wurden Vermerke und Aufgliederungen ausschließlich im Kontennachweis und/oder im Anhang ausgewiesen. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 HGB. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, soweit gebildet, die Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Unter der Bilanz sind - soweit vorhanden - Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung und Sicherung für fremde Verbindlichkeiten in einem Betrage vermerkt. Haftungsverhältnisse sind auch angegeben, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschluss-stichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Gesellschaft ausgegangen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die plan- mäßigen (ggf. außerplanmäßigen) Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden gem. § 256 a HGB umgerechnet. Bei Deckung durch Termingeschäfte war der entsprechende Terminkurs maßgebend. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Die Bewertung des Planvermögens erfolgte zum am Abschlussstichtag beizulegenden Zeitwert. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen worden.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S. des § 251 HGB und die finanziellen Verpflichtungen aus mehrjährigen Leasingverträgen i.S. des § 285 Nr. 3 HGB werden unter der Bilanz ausgewiesen und in einer Anlage zum Anhang einzeln erläutert, sofern solche am Abschlussstichtag bestehen.
Sonstige Angaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder. Im Wirtschaftsjahr 2023 war durchschnittlich 18 Personen beschäftigt. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Herrn Bernd Mertens als alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer
Hergenroth, den 07. Mai 2024 gez. Bernd Mertens Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 07. Mai 2024 |
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